Drei Fragen: Altersgrenzen im Sinkflug - DER SPIEGEL
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Drei Fragen Altersgrenzen im Sinkflug

Fluglinien dürfen ihre Piloten nicht mit 60 Jahren zwangspensionieren, das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sind von dem Urteil auch andere Berufe betroffen? Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer gibt einen Überblick.
Lufthansa-Maschine: Tarifparteien haben weniger Ermessensspielraum
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Foto: dapd
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KarriereSPIEGEL: Der EuGH hat eine Tarifvertragsregelung gekippt, wonach Piloten mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Richter kritisierten, ältere Arbeitnehmer würden damit diskriminiert. Wird sich das Urteil auf andere Berufe auswirken?

Bauer: Eher nicht, denn es lag eine besondere Situation vor. Bereits heute dürfen Piloten nach deutschem Recht bis 65 fliegen, solange ihr Kopilot unter 60 Jahre alt ist. Die Tarifparteien waren aus Sicht des Gerichts übervorsichtig und haben eine schärfere Regelung getroffen, die nicht erforderlich ist.

KarriereSPIEGEL: Wo gibt es so etwas noch?

Bauer: Der Gesetzgeber erlaubt zum Beispiel die Zulassung von Kassenärzten nur bis zum Alter von 68 Jahren. Und Notare erreichen mit 70 die Altersgrenze. Solche gesetzlichen Regelungen stoßen auf keinerlei europarechtliche Bedenken. Und meines Erachtens gehen auch die gesetzlichen Regelungen in Ordnung, die für Polizisten und Feuerwehrleute aus Sicherheitsbedenken die Altersgrenze auf 60 festzurren. Der Unterschied zum Piloten-Urteil liegt darin, dass der EuGH dem Gesetzgeber - und leider nicht den Tarifparteien - einen besonders großen Ermessensspielraum einräumt.

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Ältere Piloten: Sorry, wir haben die Rente verfehlt

Foto: Frank Rumpenhorst/ dpa

KarriereSPIEGEL: Gibt es noch andere Bereiche, in denen Altersgrenzen problematisch sind?

Bauer: Ja, vor allem bei so genannten vertretungsberechtigten Organmitgliedern in der Wirtschaft, also Geschäftsführern und Vorständen. Hier spricht einiges dafür, dass der EuGH die Verabschiedung solcher Führungskräfte mit der bloßen Begründung, sie hätten nun das 60. Lebensjahr erreicht, nicht akzeptieren wird, sondern als diskriminierend ansieht.

Die Fragen stellte Matthias Kaufmann.