Neues Elterngeldgesetz Kombinieren Sie!
Eltern, die geschickt rechnen, bekommen künftig mehr Geld vom Staat
Foto: Andreas Gebert/ picture alliance / dpaKinderkriegen ist ein Abenteuer, werdende Eltern brauchen starke Nerven. Schon Monate vor der Entbindung müssen sie zahlreiche Entscheidungen treffen: Welche Klinik soll es sein? Wer macht wann Babypause? Wie hoch ist das Elterngeld? Und vor allem: Wird es reichen?
Bisher war es recht einfach: Es gab maximal zwölf Monate Elterngeld. Plus zwei Monate obendrauf, falls auch der Partner zwei Monate für das Baby zu Hause blieb. Probleme gab es allerdings, wenn junge Eltern schon früher wieder arbeiten gingen. Dann verrechnete der Gesetzgeber die Gehälter, und das junge Paar hatte am Ende des Monats bis zu einem Drittel weniger.
Folge: Rund 90 Prozent aller jungen Mütter blieben Vollzeit beim Kind. Das neue Elterngeld-Plus-Gesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) soll diese Ungerechtigkeit jetzt glattbügeln. Zum Stichtag 1. Juli 2015 wird es umgesetzt. Schwesig will Eltern belohnen, die nach der Geburt schnell in den Job zurückkehren. Und auch Paare, die sich Erziehung und Beruf mindestens vier Monate lang gleichberechtigt teilen.
"Da können sich Eltern was Tolles zusammenbasteln", sagt Christine Multhauf, Beraterin bei Elterngeld.net - wenn sie so kurz nach der Geburt den Durchblick nicht verlieren. Seit 2006 beraten die Experten der Erfurter Internetplattform junge Väter und Mütter, rund 4000 im Jahr. "Das neue Gesetz ist gut gedacht, aber kaum zu verstehen, weil jeder Fall anders ist", so Multhauf, selbst Mutter von drei Kindern.
Das reformierte Elternzeitgesetz liest sich ein bisschen wie eine Versicherungspolice, die Kunden nach dem Baukastenprinzip zusammenpuzzeln können, zum Beispiel drei Monate Basiselterngeld, 18 Monate Elterngeld Plus und für den Rest die Partnerschaftsbonusmonate. Doch welches Modell eignet sich für wen? (Beispielrechnungen finden Sie in den Tabellen am Textende)
- Das Basiselterngeld erhalten alle frischgebackenen Eltern. Es beträgt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt - mindestens 300, höchstens 1800 Euro im Monat.
- Das Elterngeld Plus ist für Eltern gedacht, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, besonders für Angestellte und Selbstständige, die schon kurz nach dem Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten wollen: Jeden Monat wird nur die Hälfte des Elterngeldes ausgezahlt, dafür aber doppelt so lange - also 24 statt zwölf Monate.
- Den Partnerschaftsbonus sollten Eltern wählen, die sich die Betreuung des Kindes teilen und mindestens vier Monate lang parallel zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten. Zur Belohnung schenkt ihnen der Staat vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate. Die Betreuungszeit lässt sich so auf bis auf 32 Monate verlängern.
Wer gut bastelt und die richtige Kombi wählt, kann das Elterngeld in Einzelfällen sogar vervierfachen. Doch wer die Tricks und Kniffe nicht versteht, kann sich auch finanziell verschlechtern. Etliche Faktoren spielen eine Rolle: Wie viel verdienen Vater und Mutter, werden sie steuerlich zusammen veranlagt? Wie lang soll die Babypause sein? Gibt es bereits Geschwisterkinder oder vielleicht Einkünfte aus einer Selbstständigkeit?
Bis zu 30 Stunden in der Woche dürfen Mütter beziehungsweise Väter in der Elternzeit arbeiten. "Wie hoch das Elterngeld letztlich ausfällt, muss man genau durchrechnen", sagt Elternberaterin Multhauf. "Manchmal bräuchte man ein Diplom, um zu erkennen, welche Lösung im Einzelfall am besten ist." Darum ist die Reform unter Experten umstritten.
Christine Multhauf erklärt, was sich geändert hat:
Beispiel 1: Lisa Meier verdiente vor der Geburt 1500 Euro und wollte eigentlich für einige Monate bei ihrem Baby bleiben. Doch kurz nach dem Mutterschutz kam ein Hilferuf aus der Firma. Nun sitzt sie wieder 20 Stunden im Büro. Wählt sie das Basiselterngeld, macht sie ein Verlustgeschäft, weil der Gesetzgeber das Teilzeitgehalt (1000 Euro) mit ihrem ursprünglichen Verdienst (1500 Euro) verrechnet. Elterngeld bekommt sie lediglich für die Differenz von 500 Euro: also nur 325 Euro monatlich. Wählt Lisa Meier jedoch das neue Elterngeld Plus, erhält sie 24 Monate lang 325 Euro - also insgesamt 7800 Euro.
Beispiel 2: Familie Oswald erwartet im November ein Kind. Nach acht Monaten will die Mutter wieder stundenweise arbeiten. Bleibt sie zu Hause beim Kind, bekommt sie etwa 1170 Euro Elterngeld. Wenn sie aber während der Elternzeit arbeitet, reduziert sich das auf 455 Euro - sie würde für die letzten vier Monaten insgesamt nur rund 1820 Euro Elterngeld erhalten. Deshalb beantragt die junge Mutter zunächst acht Monate Basisgeld und wechselt dann auf Elterngeld Plus. Mit diesem Trick kann sie das Elterngeld verdoppeln und bekommt insgesamt 3640 Euro ausgezahlt. Würden Vater und Mutter sich die Betreuung teilen, würde die Rechnung sogar noch günstiger ausfallen, denn auch ihr Partner kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus beantragen.
Bei all dem Kuddelmuddel ist eines wichtig: Paare sollten am besten schon kurz nach der Befruchtung checken, in welcher Steuerklasse sie am meisten netto bekommen. Denn entscheidend ist, was auf dem Gehaltsbogen zwölf Monate vor der Geburt steht. Oft lohnt sich ein Wechsel - etwa von Steuerklasse V auf III.
Was ist für Sie die beste Lösung? Das Familienministerium informiert auf Elterngeld-Plus.de , kostenlose Beratung bietet es unter der Telefonnummer 030-20179130 (normale Gesprächsgebühren, erreichbar Montags bis Donnerstags 9 bis 18 Uhr) oder über diesen E-Mail-Service . Weitere Infos finden Sie beim Elterngeldrechner des Familienministeriums und kostenpflichtig auf der Beratungsseite Elterngeld.net .
Beispiel 1: Elterngeld bei mittlerem Einkommen
| Elternzeit... | ohne Zuverdienst | ohne Zuverdienst | mit Zuverdienst | mit Zuverdienst |
|---|---|---|---|---|
| Bezug von... | Basiselterngeld | Elterngeld Plus | Basiselterngeld | Elterngeld Plus |
| Nettogehalt vor Geburt |
1600 | 1600 | 1600 | 1600 |
| Nettogehalt nach Geburt |
- | - | 1000 | 1000 |
| Verdienstausfall | 1600 | 1600 | 600 | 600 |
| Basiselterngeld | 1600 x 0,65 = 1040 |
- |
600 x 0,65 = 390 |
- |
| Elterngeld Plus |
- |
1600 x 0,65 = 1040 |
- |
600 x 0,65 = 390 |
| Obergrenze Elterngeld Plus |
- |
1040 / 2 = 520 |
- |
1040 / 2 = 520 |
| Elterngeld Plus (bereinigt) |
- | 520 | - | 390 |
| Elterngeld pro Monat |
1040 | 520 | 390 | 390 |
| Bezugsdauer | 12 Monate | 24 Monate | 12 Monate | 24 Monate |
| Gesamtes Elterngeld | 12.480 | 12.480 | 4680 | 9360 |
Beispiel 2: Elterngeld bei hohem Einkommen
| Elternzeit... | ohne Zuverdienst | ohne Zuverdienst | mit Zuverdienst | mit Zuverdienst |
|---|---|---|---|---|
| Bezug von... | Basiselterngeld | Elterngeld Plus | Basiselterngeld | Elterngeld Plus |
| Nettogehalt vor Geburt |
6000 | 6000 | 6000 | 6000 |
| Kappungsgrenze vor Geburt (bereinigt) |
2770 | 2770 | 2770 | 2770 |
| Nettogehalt vor Geburt (bereinigt) |
2770 | 2770 | 2770 | 2770 |
| Nettogehalt nach Geburt |
- | - | 3000 | 3000 |
| Verdienstausfall | 2770 | 2770 | - | - |
| Basiselterngeld | 2770 x 0,65 = 1800,50 |
- |
0 x 0,65 = 0 |
- |
| Mindestbetrag Basiselterngeld | 300 | - | 300 | - |
| Obergrenze Basiselterngeld | 1800 | - | 1800 | - |
| Basiselterngeld (bereinigt) | 1800 | - | 300 | - |
| Elterngeld Plus |
- |
6000 x 0,65 = 3900 |
- |
0 x 0,65 = 0 |
| Obergrenze Elterngeld Plus |
- |
1800 / 2 = 900 |
- |
300 / 2 = 150 |
| Elterngeld Plus (bereinigt) |
- | 900 | - | 150 |
| Elterngeld pro Monat |
1800 | 900 | 300 | 150 |
| Bezugsdauer | 12 Monate | 24 Monate | 12 Monate | 24 Monate |
| Gesamtes Elterngeld | 21.600 | 21.600 | 3600 | 3600 |
Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Version dieses Artikels war die Zahl der Monate, die zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes herangezogen werden, falsch angegeben, ebenso die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes. Wir haben diese Werte korrigiert. Außerdem haben wir den Artikel um weitere Hinweise auf Beratungsangebote ergänzt.