Jobwechsel: Chef, ich habe eine neue Stelle - DER SPIEGEL
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Arbeitgeberwechsel Chef, ich hab einen neuen Job

Sie haben genug von Ihrem Saftladen? Dann wechseln Sie doch die Firma. Diese Dinge sollten Sie beachten.
Von Julia Graven
Professioneller Abschied: Wie man den Jobwechsel plant
Professioneller Abschied: Wie man den Jobwechsel plant

Professioneller Abschied: Wie man den Jobwechsel plant

Foto: © Eddie Keogh / Reuters/ REUTERS
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Es ist eines der Rituale der großen Unternehmensberatungen: Beim "Welcome Day", immer am Monatsanfang, werden die neuen Mitarbeiter willkommen geheißen und mit den Gepflogenheiten der Firma bekanntgemacht. Ferdinand Ermer* kennt das Spiel. Er sitzt unter den Praktikanten, Juniorberatern im ersten teuren Anzug und lächelnden Aufsteigern, die gerade Partner geworden sind. "Warum ich diesen Job liebe? Ihretwegen!", beteuert stets einer der Oberchefs, der vorne die Begrüßungsansprache hält.

Vor ein paar Jahren ist Ermer von einer mittelständischen Unternehmensberatung zu einer der Big Four gewechselt, so werden PricewaterhouseCoopers (PwC), Deloitte, KPMG und Ernst&Young zusammengefasst. Nach ein paar Jahren dann der Wechsel zur nächsten Großberatung. Dort blieb der Endvierziger nur kurz. Für ihn ist der Arbeitgeberwechsel keine Herzensangelegenheit, sondern eine strategische Entscheidung. "Ich gehe, wenn ich mit der Leadership nicht zufrieden bin", sagt der Consultant.

Jeder Arbeitnehmer hat sich wohl schon mal gedacht: Ich halte das hier nicht mehr aus! "Es ist aber ein großer Unterschied, ob ich mich über eine Kleinigkeit ärgere oder ob ich objektiv keine Perspektive mehr habe und mir vielleicht sogar schade, wenn ich zu lange in einem Unternehmen bleibe", sagt Karriereberaterin Madeleine Leitner. Ihre Erfahrung: "An die positiven Dinge gewöhnt man sich schnell, die negativen werden überstark wahrgenommen."

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Traum vom Neuanfang: Bleibt alles anders

Die Karriereberaterin warnt daher vor Kurzschlusshandlungen. "Wenn die Probleme eher in der eigenen Person liegen, nimmt man die auch zur nächsten Firma mit", sagt Leitner. Sie hält daher viel davon, sich vor der Kündigung mit anderen zu beraten. Das können Freunde oder Kollegen sein, die ähnliche Situationen hinter sich haben. Auch verschwiegene Kollegen und Chefs, die für offene Worte zu haben sind, können helfen.

Leitner empfiehlt eine systematische Standortbestimmung: Was möchte ich kurz-, mittel- und langfristig erreichen? Und was bedeutet das für meinen nächsten Schritt?

Ferdinand Ermer hat das bei seiner Karriereplanung im Auge. "Beim Jobwechsel kann es nur aufwärts gehen", sagt der Berater. Größere Themen, mehr Verantwortung, wichtigere Kunden. "Ich habe bei jedem Wechsel persönlich viel gelernt", sagt er, "auch wenn das neue Unternehmen nicht immer besser war als das vorherige."

Wichtig ist es, vor der Kündigung die rechtliche Lage zu klären. "Natürlich sehe ich mir meinen Arbeitsvertrag genau an, bevor ich Bewerbungsgespräche führe", sagt Berater Ermer. Wenn es knifflig wird, liest sein Anwalt mit. Arbeitnehmer mit Tarifbindung sollten auch ihren Tarifvertrag nach möglichen Einschränkungen durchforsten. Welche Kündigungsfrist ist ausgemacht? Gibt es eine Klausel, die das Abwerben von Kunden verbietet? Gilt ein Wettbewerbsverbot?

Vorsicht beim Thema Kundenschutz

Mit solchen Vereinbarungen wollen Arbeitgeber verhindern, dass ihre Mitarbeiter mit wehenden Fahnen und Firmenwissen zur Konkurrenz wechseln. "Häufig sind solche Klauseln aber nichtig oder zumindest unverbindlich", sagt Arbeitsrechtler Reinald Berchter von der Kanzlei Elblaw. "Zum Beispiel weil sie das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers unangemessen erschweren."

Allgemeine Kundenschutzklauseln, die das Abwerben von Kunden generell verbieten, sind ohne eine vertraglich festgelegte Entschädigung meist unwirksam. Dennoch sollten Mitarbeiter beim Thema Kundenschutz vorsichtig sein, sagt Berchter. So darf ein Arbeitnehmer nicht einfach Kundendaten mitnehmen. E-Mails auf eigene Accounts weiterzuleiten, ist streng verboten. Auch das Abwerben von Kunden sollte der Arbeitnehmer lassen, solange er noch im alten Job ist. Sonst kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. In einem konkreten Fall hatte sich ein Angestellter per Rundbrief von seinen bisherigen Kunden verabschiedet und seine privaten Kontaktdaten mitgeschickt. Das wurde vom Bundesgerichtshof als Abwerbung interpretiert .

Die wenigsten Wechselwilligen wollen im Streit gehen. Auch Ferdinand Ermer hat es bisher immer geschafft, die Form zu wahren. "Meist geht es sehr fair zu", erzählt der Berater. "Aber natürlich sind Emotionen im Spiel. Es geht ja neben allen Formalien immer um Beziehungen zwischen Menschen."

Peinliche Spuren löschen

Wer unsicher ist, ob der alte Chef über den Abgang nicht doch persönlich beleidigt ist, sollte rechtzeitig seine privaten Dinge in Sicherheit bringen. Dazu gehören auch peinliche Spuren auf dem Rechner und im Netz. Private Dateien auf dem Server, Fotos, verfängliche Facebook-Posts und natürlich auch nicht-dienstliche Surfspuren sollten gelöscht werden. "Sonst riskiert der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung", warnt Anwalt Berchter.

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Allerdings kann der Anspruch in einigen Fällen schon nach sechs Monaten verwirkt sein.

Wenig bekannt sind auch die Ausschlussfristen, die jeder beachten sollte, der noch Geld von seiner alten Firma erwartet. Sie sind im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Meist liegen die Ausschlussfristen zwischen drei und sechs Monaten. Wer nicht innerhalb dieses Zeitraums Urlaubsansprüche, Provisionen oder ausstehendes Gehalt schriftlich einfordert, verliert jeglichen Anspruch.

Auch wer noch einen Bonus erwartet, dessen Höhe erst Monate später berechnet wird, muss die Ausschlussfrist einhalten. Sie beginnt, wenn der Bonus fällig wird.

Ferdinand Ermer ist mit den Fristen und Klauseln gut vertraut. Für ihn ist der Arbeitgeberwechsel mittlerweile Routine, die er ungerührt auf sich nimmt. Auch wenn seine Kollegen fragen: Warum tust du dir das schon wieder an? Nur mit einer Sache hat der Berater wirklich ein Problem: mit der Abschiedsfeier. "Bei der Verabschiedungsrede habe ich regelmäßig einen Kloß im Hals", erzählt er. Aber deswegen dableiben? Nö. "Nette Kollegen gibt es überall."

*Name geändert

KarriereSPIEGEL-Autorin Julia Graven (Jahrgang 1972) ist freie Wirtschaftsjournalistin in München.