Köln Toten Chef beklaut - Hausangestellte müssen Schadensersatz zahlen
Landgericht Köln
Foto: imago/ JokoDer Fall klingt wie aus einem schlechten Krimi: Ein Millionär stirbt und einen Tag nach seinem Tod bereichern sich seine Mitarbeiter am Erbe. Doch genauso ist es in Nordrhein-Westfalen passiert. Nun müssen die beiden Angestellten dem Sohn des Verstorbenen Schadensersatz zahlen. Das hat das Kölner Landgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
Der Sohn hatte am Tag nach dem Tod seines Vaters festgestellt, dass dessen vier Luxusautos auf die Haushälterin und den Fahrer umgemeldet worden waren. Vom Konto des Millionärs fehlten 55.000 Euro, auch Uhren im Wert von rund 180.000 Euro und eine Einbauküche waren weg.
Der Sohn beauftragte einen Privatdetektiv, der die Angestellten beobachten und die verschwundenen Gegenstände finden sollte. Zwei Fahrzeuge konnten bei den Verdächtigen sichergestellt werden.
Ein Rolls Royce und die Küche waren bereits verkauft, die Uhrensammlung und ein Maybach blieben verschwunden. Daraufhin verklagte der Sohn die Angestellten auf Schadensersatz in Höhe von rund 500.000 Euro.
Nach seiner Überzeugung handelte es sich bei den beiden um ein Liebespaar, das gemeinsame Sache gemacht hatte. Die Beklagten bestritten das und behaupteten, die Haushälterin sei die heimliche Verlobte des Millionärs gewesen und er hätte ihr die Gegenstände geschenkt.
Das Gericht glaubte jedoch dem Sohn. Für dessen Version spreche vor allem, dass Polizisten bei einer Durchsuchung der Wohnung der Haushälterin den Fahrer halbnackt in deren Bett angetroffen hatten. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.