Gesetzesänderung Das bringt der neue Mutterschutz
Das 65 Jahre alte Mutterschutzgesetz wird reformiert. Unter anderem sollen die Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibler werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits im vergangenen Mai vom Kabinett beschlossen, geriet dann aber wegen strittiger Details vorübergehend ins Stocken.
Diesen Donnerstagabend soll der Bundestag darüber abstimmen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
- Ausweitung auf Schülerinnen und Studentinnen
Auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen, die ein Kind bekommen, gilt künftig der Mutterschutz. Sie können während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.
Bereits bisher wurden einige Regelungen des Mutterschutzgesetzes auf Schülerinnen und Studentinnen angewendet. Allerdings war die Grundlage dafür, dass die zuständigen Ministerien, beispielsweise Schulministerien, entsprechende Empfehlungen abgaben. Mit der Neuregelung gibt es mehr Rechtssicherheit. Außerdem sollen damit sämtliche Regelungen gelten, die auch für Berufstätige Gültigkeit haben.
- Kinder mit Behinderungen
Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen lang Mutterschutz nach der Geburt.
- Fehlgeburten
Neu in das Mutterschutzgesetz aufgenommen wurde auch ein Kündigungsschutz nach Fehlgeburten. Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, darf danach bis zum Ablauf von vier Monaten nicht gekündigt werden.
- Keine Arbeitsverbote gegen den Willen der Frau
Um Kind und Mutter zu schützen, werden teilweise Arbeitsverbote verhängt. Das ist gegen den Willen der schwangeren Frauen demnächst nicht mehr so einfach möglich. Stattdessen soll der Arbeitgeber den Arbeitsplatz entsprechend umgestalten oder die Frau an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einsetzen.
Erst wenn beides nicht geht, darf er die schwangere oder stillende Frau nicht weiter beschäftigen. Das gilt natürlich auch bei einem entsprechenden ärztlichen Zeugnis. Die entsprechende Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz wird in die Gesetzesnovelle integriert.
- Arbeitszeitbeschränkungen
Die Frauen erhalten mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Unabhängig von der Branche können alle schwangeren Frauen künftig entscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen.
Bald ist das nun bis 22 Uhr möglich, sofern die Frau einwilligt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegenspricht. Gleiches gilt unter bestimmten Bedingungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Diese Regelung stößt vor allem bei den Gewerkschaften auf Kritik. Sie fürchten, dass Frauen aus Angst um ihren Job einwilligen.
- Beamtinnen
Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Regelungen des Mutterschutzes durch entsprechende Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden.