NPD-Abgeordneter Rechter Schornsteinfeger wird nicht gefeuert
Schornsteinfeger: Der Kamin weiß nichts von der NPD
Foto: dapdEine rechtsextreme Einstellung ist bei einem Schornsteinfeger kein ausreichender Grund für ein Arbeitsverbot. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entschieden. Der Mann aus Laucha hat für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises, ist aber nicht deren Mitglied. Das Landesverwaltungsamt hatte ihn aus dem Amt entfernen wollen, genauer: vor drei Jahren seine Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger widerrufen.
Die Magdeburger Richter veröffentlichten ihre Entscheidung am Freitag. Darin zeigten sie sich zwar überzeugt, dass sich der 53-Jährige mit den Zielen der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei identifiziere und sich aktiv für die NPD einsetze. Aber das habe keinen Einfluss auf die Tätigkeit des Mannes gehabt - es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Mann wegen seiner NPD-Aktivitäten seinen Beruf nicht zuverlässig ausübe (Aktenzeichen 1 L 103/10).
Arbeitsrechtlich haben Schornsteinfeger eine Sonderstellung: Sie sind keine Beamten, arbeiten aber als "beliehene Handwerker" im staatlichen Auftrag. In Deutschland legt das "Kehrmonopol" fest, dass nur ein Bezirksschornsteinfegermeister in Häusern etwa Heizungen messen oder Schornsteine reinigen und überprüfen darf. Durch diese "Beleihung" nehmen Schornsteinfeger öffentliche Aufgaben selbständig wahr.
Das Land bezweifelt die "Zuverlässigkeit" des Handwerkers
Von Staatsdienern erwartet der Staat als Arbeitgeber Verfassungstreue, was vor allem in den siebziger Jahren, teils auch später zu etlichen Berufsverbotsverfahren führte, die vor allem linke Lehrer trafen, mitunter sogar Briefträger mit DKP-Mitgliedschaft. Aber müssen auch Schornsteinfeger fest auf dem Boden der Verfassung stehen?
In Sachsen-Anhalt hatte das Landesverwaltungsamt argumentiert, der Bezirksschornsteinfeger sei nicht zuverlässig. Über die bloße Handwerkstätigkeit hinaus gehe es um die Ausübung eines öffentlichen Amtes. Der Schornsteinfeger sitze nicht nur für die NPD im Kreistag, sondern habe sich wiederholt auch an Veranstaltungen rechtsradikaler Gruppierungen beteiligt. Für Schlagzeilen gesorgt hatte er im Sommer 2010 als Fußballtrainer für Kinder und Jugendliche in seiner Heimatstadt Laucha. Der Verein trennte sich von ihm erst nach erheblichem Druck aus der Politik und von Sportverbänden.
Die Richter wiesen nun darauf hin, dass in Deutschland keine gesetzliche Regelung Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfassungstreue zwinge, auch nicht das Schornsteinfegergesetz von 1969. Sie wiesen damit die Berufung des Landesverwaltungsamtes gegen ein Urteil zurück, in dem das Verwaltungsgericht Halle 2010 ebenfalls zugunsten des Handwerkers entschieden hatte.
Das neue Magdeburger Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, um den Rechtsbegriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" gemäß Schornsteinfegergesetz grundsätzlich klären zu lassen.