Rezession Worauf Kurzarbeiter achten müssen
Die Zahl der Kurzarbeiter hat sich von Juli bis September mehr als verdoppelt - von 28.000 auf 64.000. Seitdem dürfte sie weiter gestiegen sein: So teilte Opel beispielsweise im Oktober mit, im Stammwerk in Rüsselsheim für sechs Monate die Spätschicht zu streichen. Für die meisten der rund 2600 Beschäftigten des Produktionswerks wurde Kurzarbeit angemeldet.
Für viele Unternehmen ist die gekürzte Arbeitszeit eine Alternative zu Massenentlassungen. Stattdessen arbeiten die Beschäftigten für einen bestimmten Zeitraum weniger - oder auch gar nicht. Damit sie die Krisenzeiten überbrücken können, erhalten sie von der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeitergeld. Nicht immer sind ganze Unternehmen betroffen, teilweise auch nur einzelne Abteilungen.
Unter welchen Umständen dürfen Unternehmen Kurzarbeit , mit wie viel Geld können Mitarbeiter entschädigt werden - und gibt es Alternativen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Welche Unternehmen und Branchen sind betroffen?
Vor allem Unternehmen aus der Textilindustrie, aus der Metall- und Stahlindustrie oder solche, die elektrische Ausrüstungen herstellen. Einer Ifo-Umfrage zufolge erwarteten schon im September 12,4 Prozent der Betriebe aus dem Verarbeitenden Gewerbe in den kommenden drei Monaten Kurzarbeit. "Mittlerweile dürfte diese Zahl erreicht sein", sagt Timo Wollmershäuser vom Ifo-Institut.
Warum setzen Unternehmen auf Kurzarbeit?
"Für Arbeitgeber ist Kurzarbeit ein wunderbares Mittel: Nach der Krise müssen sie keine neuen Mitarbeiter gewinnen und einarbeiten oder Zeitarbeiter einsetzen", sagt Ökonom Wollmershäuser. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel sei es für Unternehmen wichtig, dass bewährte Mitarbeiter auch weiterhin dort blieben.
Bevor Betriebe allerdings auf Kurzarbeit setzen, schöpfen sie in der Regel zuerst andere Möglichkeiten aus. Zum Beispiel: Betriebsferien, Teilzeitmodelle oder Freizeitausgleich bei Überstunden. "Viele Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe haben erst Überstunden abbauen lassen und sich dann von Zeitarbeitern getrennt", sagt Wollmershäuser. Erst seit Anfang des Jahres meldeten die Betriebe vermehrt Kurzarbeit an.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Vor allem Geldeinbuße. Denn das Kurzarbeitergeld entschädigt nicht für alle entfallenen Stunden: Kinderlose Arbeitnehmer bekommen demnach 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent. "In der Kurzarbeit verdient ein Mitarbeiter trotz des Zuschusses zwar immer noch weniger als vorher, das tut natürlich weh. Aber eine Entlassung und Arbeitslosengeld zu beziehen wäre doch die deutlich schlimmere Alternative", sagt Julia Schweitzer, Anwältin für Arbeitsrecht. Auch beim Urlaub müssen Kurzarbeiter unter Umständen Abstriche machen: Da die Dauer des gewährten Jahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitszeit abhängt, könnte auch der Urlaub gekürzt werden - und dementsprechend auch das Urlaubsgeld.
Wie können Unternehmen Kurzarbeit ?
Um die Arbeitszeit herunterzufahren, brauchen Arbeitgeber in Unternehmen ohne Betriebsrat die Zustimmung ihrer Mitarbeiter. Das geht nur einvernehmlich. In Unternehmen mit Betriebsrat wird dies üblicherweise durch Betriebsvereinbarungen geregelt. "Seit der Wirtschaftskrise kann man davon ausgehen, dass in großen Unternehmen mit Betriebsrat Betriebsvereinbarungen existieren. Darin wird eindeutig festgehalten, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit angeordnet werden kann", sagt Anwältin Schweitzer.
Da ein Unternehmen in Krisenzeiten unter enormem Zeitdruck steht, ist es wichtig, Mitarbeiter und Betriebsrat so früh wie möglich zu informieren. In kleineren Unternehmen ohne Betriebsrat können Arbeitgeber Klauseln im Arbeitsvertrag verankern, die es ihnen erlauben, Kurzarbeit einzuführen. Dann muss der Chef nicht erst unmittelbar vor der Kurzarbeit das Einverständnis der Mitarbeiter einholen.
Können Mitarbeiter ohne Regelungen auch ablehnen?
Stimmt ein Mitarbeiter ohne konkrete Klauseln im Arbeitsvertrag der Kurzarbeit nicht zu, kann das Unternehmen zum Beispiel eine Änderungskündigung aussprechen. Dann gibt es drei Möglichkeiten: Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, wandelt sich die Änderungskündigung in eine Beendigungskündigung um. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an, wird das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen, also mit Kurzarbeit, fortgesetzt. Oder der Arbeitnehmer nimmt das Angebot unter dem Vorbehalt an, dass es sozial gerechtfertigt ist. In diesem Fall muss er innerhalb von drei Wochen das zuständige Arbeitsgericht anrufen, das dann die Wirksamkeit der Änderungskündigung im gerichtlichen Verfahren überprüft.
Warum stimmen viele Mitarbeiter der Kurzarbeit zu?
Sie haben keine wirkliche Alternative. "Beschäftigte entgehen so einer Entlassung, dementsprechend zeigen sie sich oft einsichtig - vor allem die, die mit ihrem Unternehmen auch persönlich verbunden sind", sagt Anwältin Schweitzer. Dafür sollten Unternehmen ihnen allerdings auch etwas bieten: "Arbeitgeber können die Kurzarbeit mit Weiterbildungsmaßnahmen verbinden. Wenn die Mitarbeiter schon in den sauren Apfel beißen müssen, können sie die freie Zeit so wenigstens sinnvoll nutzen." Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei der BA beantragen, dass die Kosten für die Weiterbildung während der Kurzarbeit übernommen werden.
Wie können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen?
Wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass sie die vereinbarte Kurzarbeit und einen Arbeits- und einen Entgeltausfall nachweisen können. Dafür müssen sie unter anderem wirtschaftliche Gründe angeben, zum Beispiel wegbrechende Aufträge oder eine schlechte Konjunkturlage - sofern die vorübergehend und nicht vermeidbar sind. Außerdem muss bei mindestens einem Drittel der Belegschaft mindestens zehn Prozent der Arbeitszeit entfallen.
Der Arbeitgeber muss für jeden betroffenen Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Das muss innerhalb von drei Monaten nach dem Monat geschehen, für den das Geld beantragt wird - sonst verfällt der Anspruch. Den Zuschuss der Arbeitsagentur erhält der Arbeitgeber, der diesen zusammen mit dem Entgelt an die Mitarbeiter überweist. In der Regel unterstützt die BA die Mitarbeiter bis zu zwölf Monate. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nun allerdings einen Referentenentwurf eingebracht, damit Unternehmen in Krisensituationen schneller Sonderregelungen einführen können. Mit dem neuen Gesetz könnten Beschäftigte bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beziehen.