Sicherheitskleidung: Firma muss zahlen - DER SPIEGEL
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Kleidung nach Vorschrift Firma darf Kosten nicht auf Arbeitnehmer abwälzen

In Schlachthöfen ist Hygienekleidung vorgeschrieben. Manche Fleischfirmen ziehen den Mitarbeitern dafür etwas vom Lohn ab. Zu Unrecht.
Arbeit im Schlachthof: Hygienekleidung ist vorgeschrieben
Arbeit im Schlachthof: Hygienekleidung ist vorgeschrieben

Arbeit im Schlachthof: Hygienekleidung ist vorgeschrieben

Foto: Mara Braun
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bei gesetzlich vorgeschriebener Hygienekleidung in Lebensmittelbetrieben müssen Arbeitgeber auch die Kosten für die Reinigung übernehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (9 AZR 181/15). Damit war ein Mitarbeiter eines niedersächsischen Schlachthofes jetzt auch in der dritten Instanz mit seiner Klage erfolgreich.

Dass Arbeitgeber die Kosten für Sicherheitskleidung zu tragen haben, ist allgemein anerkannt. Auch der Schlachthof, gegen den in diesem Fall geklagt wurde, ist nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter mit weißer Hygienekleidung auszustatten.

Für die Reinigung behielt das Unternehmen allerdings monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn des Klägers ein. Zu Unrecht, wie jetzt die Erfurter Richter befanden.

Auch Reinigung ist Chefsache

In der Lebensmittelverarbeitung hätten die Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten saubere und geeignete Arbeitskleidung tragen, erklärten die obersten Arbeitsrichter. Damit gehöre ebenso die Kostenübernahme für die Reinigung dieser Kleidung zu den Pflichten der Arbeitgeber. Die Entscheidung dürfte für zahlreiche Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche von Interesse sein.

mamk/dpa