Arbeitsrecht Mobbing-Opfer scheitert mit 900.000-Euro-Klage
Sie wollte knapp 900.000 Euro als Wiedergutmachung - und wird sie nicht bekommen. Eine Angestellte der Stadt Solingen hatte die Kommune wegen Mobbings auf Schmerzensgeld verklagt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte nun, dass das Verhalten des Arbeitgebers nicht als systematisches Mobbing zu werten sei (Aktenzeichen 17 Sa 602/12): Die Frau habe jahrelanges systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte bei der Stadt nicht nachweisen können.
Mobbing: Informationen und Hilfe im Netz
Mit der geforderten Schadensersatzsumme hatte die 52-Jährige ein Zeichen setzen und Wiederholungstäter abschrecken wollen. "Mir geht es darum, dass Mobbing auch mal aufhört hier in Deutschland", sagte sie im Gerichtssaal. Bislang wurde Mobbing-Opfern in Deutschland in der Regel zwischen 2000 und 5000 Euro zugesprochen. "Willkürliche Beträge", hatte Michael Hiesgen, der Anwalt der Klägerin, schon beim Gerichtstermin im Januar gesagt. "Diese Summen stellen keine abschreckende Wirkung für Unternehmen dar - noch eher für die Opfer, die für diese Summen jahrelang prozessieren müssen." Die Klägerin hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. Sie hätten sie beschimpft und die Ergebnisse ihrer Arbeit als "Null" bezeichnet, ihr Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer entfernte Einsatzstelle "entsorgt".
Gestützt auf angeblich unrichtige Angaben über ihre Arbeitszeit hatte die Stadt der Diplomökonomin gekündigt. Die Kündigung wurde jedoch vom Arbeitsgericht Solingen aufgehoben, weil die Stadt die Vorwürfe nicht beweisen konnte. Als sie ihren Dienst wieder aufnahm, wurde die Frau mit Prüfungen im Städtischen Klinikum Solingen beauftragt.
Auch mit Blick auf diese Vorgeschichte wies das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil darauf hin, dass länger dauernde Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. "Nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar, zumal die Klägerin selbst Kritik in heftiger Form übte", so die Düsseldorfer Richter. Mobbing liege erst vor, wenn sich "eindeutig eine schikanöse Tendenz erkennen lässt". Außerdem habe die Klägerin selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet, um die verhärtete Auseinandersetzung zu entschärfen. Ein Mediationsverfahren hatte sie abgelehnt.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die Diplomökonomin entsetzt. "Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben keine Lobby", sagte sie. "Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit zu gehen." Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen tätig.
Mit dem aktuellen Urteil ist sie nun auch in zweiter Instanz gescheitert. Im vergangenen Jahr war sie vor dem Solinger Arbeitsgericht unterlegen. Eine Revision ließ das Düsseldorfer Gericht nicht zu.