Vermögenswirksame Leistungen Geschenke vom Chef
Viele Deutsche verschmähen Geschenke ihres Arbeitgebers - meist wohl aus reiner Unwissenheit. Die Rede ist von Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die können theoretisch sehr viele Angestellte von ihrem Arbeitgeber bekommen. Vom Staat gibt es sogar oft noch eine Zulage.
Doch nur rund 15 Prozent aller deutschen Haushalte nutzen VL, wie der Arbeitskreis Verbrauchs- und Medienanalyse herausgefunden hat. Dies liege oft an Unwissenheit der Arbeitnehmer, glaubt Frank Tammen, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover: "Wenn ich in der Beratung von Vermögenswirksamen Leistungen spreche, dann schaue ich häufig in leere Augen."
Was es schwierig macht: Nicht alle Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf VL. Es gibt diese Sparzulagen des Arbeitgebers meist nur dann, wenn dies ausdrücklich im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Laut der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 4/2011), die von der Stiftung Warentest herausgegeben wird, bekommen Beamte etwa 6,65 Euro im Monat, Metallarbeitnehmer 26,59 Euro und Banker 40 Euro.
"Das ist ein Geschenk vom Arbeitgeber", erklärt Tammen. Und das sollte man seiner Meinung nach unbedingt annehmen, da die Zahlung nicht etwa an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist, wie viele Arbeitnehmer glauben. Diese Grenzen gelten lediglich für die staatlichen Zulagen, die es bei der Anlage in bestimmten Anlagearten noch obendrauf gibt, erklärt Tammen: "Die staatliche Förderung ist das Sahnehäubchen."
Häufige Voraussetzung: Betriebliche Altersvorsorge
Viele Arbeitgeber geben den Zuschuss allerdings nur noch dann, wenn die VL in eine betriebliche Altersversorgung gesteckt werden. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, solch ein Angebot anzunehmen: "Mit der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen die Verbraucher ihr Einkommen im Alter." Die Alternative, auf das Geld zu verzichten, ergebe in der Regel keinen Sinn. "Allerdings sollten sich die Verbraucher die Vertragsmodalitäten genau anschauen und gegebenenfalls Zusatzleistungen vereinbaren, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung."
Die wichtigste Förderung vom Staat, die Arbeitnehmersparzulage, wird dann gezahlt, wenn Ledige nicht mehr als 17.900 Euro oder Verheiratete nicht mehr als 35.800 Euro im Jahr verdienen. Allerdings nur, wenn man das Geld in einen Bausparvertrag steckt oder davon einen Baukredit tilgt. Beim Aktienfondssparen liegt die Grenze für Alleinstehende bei 20.000 Euro beziehungsweise für Ehepaare bei 40.000 Euro.
Ein Muss für Niedrigverdiener
Verbraucherschützer Tammen rät Geringverdienern, die staatliche Förderung auf jeden Fall mitzunehmen und zu einem der geförderten Produkte zu greifen. Für welches man sich entscheidet, hängt von der persönlichen Risikobereitschaft ab. "Der Risikobewusste investiert eher in einen Aktienfonds, der andere eher in einen Bausparvertrag." Laut "Finanztest" können sich Sparer beim besten Bausparangebot über eine Rendite von 3,35 Prozent freuen.
Anlegern, die keinen Anspruch auf staatliche Zulagen haben, rät Verbraucherschützer Tammen, in einen VL-Banksparplan zu investieren. Laut Stiftung Warentest können Anleger hier beim besten Anbieter nach sieben Jahren eine Rendite von 3,48 Prozent erwarten.
Von Aktienfonds rät der Experte bei Arbeitnehmern, die nicht zulageberechtigt sind, eher ab, weil der Anleger hier nur auf eine beschränkte Anzahl von Produkten zugreifen kann, die für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen sind. "Wenn ich in Aktienfonds investieren möchte, dann würde ich das in diesem Fall außerhalb der Vermögenswirksamen Leistungen machen."
Egal für welche Anlageform man sich auch entscheidet: Der Arbeitgeber zahlt das Geld direkt auf ein von dem Mitarbeiter benanntes Sparvertragskonto ein. Sieben Jahre läuft ein VL-Vertrag. "Allerdings werden nur sechs Jahre Beiträge eingezahlt, ein Jahr ruht der Vertrag", sagt Annabel Oelmann: "Verbraucher sollten sich daher frühzeitig um einen neuen Vertrag kümmern."
Alle Zulagenberechtigten müssen beachten, dass die Arbeitnehmersparzulage nicht automatisch kommt, wie Oelmann erklärt: "Sie muss jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden. Das Geldinstitut gibt den Kunden dazu eine nötige Bescheinigung, die der Steuererklärung hinzugefügt werden muss."