Volkswagen: Hat die Klage von VW-Manager Oliver Schmidt eine Chance? - DER SPIEGEL
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Kündigungsklage von Oliver Schmidt "Im besten Fall bekommt er weiter sein Gehalt"

Die Kündigung erreichte ihn in der Gefängniszelle: VW entließ Manager Oliver Schmidt im Zuge der Dieselaffäre fristlos. Er klagte dagegen. Ein Rechtsanwalt erklärt, wie es nun weitergeht.
Ex-VW-Manager Schmidt wurde in den USA zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt (Archivbild)
Ex-VW-Manager Schmidt wurde in den USA zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt (Archivbild)

Ex-VW-Manager Schmidt wurde in den USA zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt (Archivbild)

Foto: imago/ZUMA Press
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SPIEGEL ONLINE: Herr Wintterle, der in den USA verurteilte VW-Manager Oliver Schmidt klagt gegen seine fristlose Kündigung. Wie hoch sind seine Erfolgschancen?

Markus Wintterle: Zunächst muss man sagen. Es ist die Regel, dass man sich von Leuten trennt, die etwas Strafrechtliches im Unternehmen begangen haben. VW hatte gar keine andere Wahl, als Schmidt zu kündigen. Ohne Kündigung hätte der Konzern ja quasi zugegeben, dass er sich nicht konform verhalten hat. Für Schmidt wiederum ist die Klage seine einzige Chance, mit dem Konzern zu verhandeln. Seine Klage zielt vermutlich nicht darauf ab, dass er wieder bei VW arbeiten will. Er will eine finanzielle Kompensation erhalten.

Zur Person
Foto: Kleiner Rechtsanwälte

Der Mannheimer Anwalt Markus Wintterle ist Partner bei der Wirtschaftskanzlei Kleiner Rechtsanwälte. Er berät Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte in Führungspositionen regelmäßig zu Haftungsfällen bei Pflichtverletzungen und Gesetzesverstößen.

SPIEGEL ONLINE: Sein Anwalt argumentiert, dass Schmidt lediglich auf Anweisungen seiner Vorgesetzten gehandelt hat. Muss er das jetzt vor Gericht beweisen?

Wintterle: Nein, bei einer Kündigungsschutzklage, so wie sie Schmidt eingereicht hat, muss VW einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung nachweisen. Das wäre der Fall, wenn Schmidt im Alleingang gehandelt hat. Wenn sich der ehemalige Manager dagegen an den Code of Conduct des Unternehmens gehalten hat, also seine Vorgesetzten darüber informiert hat, dass die Produkte des Konzerns nicht den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie den internen Standards entsprochen haben. In diesem Fall hätte er keine Pflichtverletzung begangen. Wenn VW dann aber gesagt hat, du machst trotzdem so weiter wie bisher - dann könnte Schmidts Klage erfolgreich sein. Denn es ist ja ein in sich widersprüchliches Verhalten, wenn der Arbeitgeber sagt: Tu das und ich werfe dich dann raus, dafür, dass du es getan hast.

SPIEGEL ONLINE: Dass Schmidt diese Anweisungen bekommen hat, müsste er wiederum beweisen?

Wintterle: Ja, hier steht er in der Bringschuld. Aber Schmidt wird das sicher mit irgendwelchen E-Mails oder anderem beweisen können, sonst macht das Ganze keinen Sinn.

SPIEGEL ONLINE: Kommt er im US-Gefängnis denn an seine E-Mails, Laptops oder Smartphones heran?

Wintterle: Das kann ich nicht sagen, aber er wird zumindest seinem Anwalt, seiner Frau oder einem Freund etwas gegeben oder etwas gesagt haben. Ich weiß nicht, was er hat oder wie gut er bluffen kann. VW wird es aus meiner Sicht aber nicht zum Prozess kommen lassen, wenn das Unternehmen nicht will, dass dort Dinge aufgedeckt werden, die VW nicht hören möchte. Der Konzern will sicher auch nicht, dass Schmidt Zeugen beruft.

SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Beispiel Martin Winterkorn.

Wintterle: Wenn ich Schmidts Anwalt wäre, würde ich das machen. Winterkorn wird ja alles daran setzen, nicht vor irgendeinem Arbeitsgericht aussagen zu müssen. VW wird deswegen voraussichtlich versuchen, sich mit Schmidt zu einigen. Der Gütetermin ist ja bereits bestimmt. Dort werden sich die Parteien zusammensetzen und verhandeln.

Fristlose Kündigung

SPIEGEL ONLINE: Wenn sich VW aber auf einen Vergleich einlässt, gesteht der Konzern damit doch auch seine Schuld ein.

Wintterle: Dann geben sie zu, dass ihr Verhalten nicht so ganz koscher war. Eigentlich muss der Aufsichtsrat von VW nun mit Argusaugen darauf achten, dass da der Vorstand nicht irgendwas absegnet, was den Konzern negativ dastehen lässt. Aber ich glaube, die werden sich trotzdem irgendwie einigen und versuchen, über die Einigung Stillschweigen zu vereinbaren. Das würde ich Ihnen auch raten.

SPIEGEL ONLINE: Würde so eine Klage anders ablaufen, wenn Schmidt in Deutschland im Gefängnis wäre?

Wintterle: Nein, dass er in den USA in Haft sitzt, erschwert ihm nur die Prozessführung, weil er nicht persönlich da sein kann und der Richter sich keinen persönlichen Eindruck machen kann. Aber, wenn es tatsächlich zur Beweisaufnahme kommt, dann können Schmidt und mögliche Zeugen gegebenenfalls im Ausland vernommen werden.

SPIEGEL ONLINE: Was würde passieren, wenn es zum Verfahren kommt und Schmidt gewinnt die Klage?

Wintterle: Dann behält er seinen Arbeitsplatz oder - noch besser - er bekommt einen Geldbetrag oder er bekommt weiter sein Gehalt, weil er argumentieren kann, dass er seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, weil er im Gefängnis sitzt. Und er sitzt dort, weil VW ihn dazu gezwungen hat, etwas zu tun, was gegen das Gesetz verstößt. Wahrscheinlicher wird sein, dass der Arbeitsvertrag im Wege eines Vergleichs gegen Zahlung eines Geldbetrags aufgehoben wird.

SPIEGEL ONLINE: Und was wäre, wenn sich Schmidt nicht auf einen Vergleich einlässt und den Prozess zu einem Showdown mit VW nutzen würde?

Wintterle: Dann wäre Rache sein Motiv. Das Verfahren müsste durchgeführt, Zeugen vernommen werden. Das gilt auch für Herrn Winterkorn. Das würde spannend, wir würden dann sicher mehr über die Hintergründe des Skandals erfahren.