Weihnachtstrinkgeld: Wie viel schenkt man der Putzhilfe oder dem Paketzusteller? - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Weihnachtstrinkgeld Sollten Haushaltshilfen, Postboten oder Friseure beschenkt werden?

Zu Weihnachten bekommen Zeitungszusteller, Reinigungskräfte und Paketboten oft Trinkgeld zugesteckt. Das kann eine Geste der Anerkennung sein. Oder herablassend. Oder verboten. Worauf Sie achten sollten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ein Trinkgeld als Dankeschön? Das ist jedes Mal eine Gratwanderung zwischen Anerkennung und Beleidigung, sagt Winfried Speitkamp, Historiker und Präsident der Bauhaus-Uni Weimar. Geld zu geben, habe immer etwas Herablassendes. Er hat sich in seinem Buch »Der Rest ist für Sie!« mit der Geschichte des Trinkgelds beschäftigt.

Wichtig ist deshalb die Intention, mit der Sie das Weihnachtsgeld schenken: Es sollte ein ehrliches Dankeschön sein. Speitkamp gibt deshalb nur Weihnachtsgeld, wenn er mit der Arbeit zufrieden war. Etwa für die Zeitungsbotin, die die Tageszeitung bei jedem Wetter morgens pünktlich vor die Tür legt. Käme die Zeitung hingegen mal später, mal gar nicht, bedanke er sich nicht.

Sich für gute Leistung nicht zu bedanken, sei hingegen arrogant. Das vermittele die Haltung: Ich zahle die Zeitung, kann also auch erwarten, dass sie jeden Tag pünktlich vor dem Frühstück vor der Tür liegt.

Doch wer sich bedanken will, steht noch immer vor der Frage: Was schenke ich, was sollte es wert sein – und was hat der Beschenkte davon? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie hoch sollte das Weihnachtstrinkgeld sein?

Geschenke im Wert von bis zu zehn Euro sind laut Nick Lin-Hi, Professor für Wirtschaft und Ethik an der Universität Vechta, meist angemessen. Er orientiere sich dabei an seinem eigenen Arbeitsvertrag, laut dem er »geringwertige Aufmerksamkeiten« bis zu diesem Wert annehmen darf.

Winfried Speitkamp sagt hingegen, bei der Festlegung spiele auch das eigene Einkommen eine Rolle. Wer viel hat, kann auch mehr geben. Allerdings müsse man aufpassen, dass es nicht großkotzig wirke.

Geld oder Sachgeschenk, wie treffe ich die Auswahl?

Das kommt auf den jeweiligen Beruf an. »Für eine Zeitungszustellerin, die mit dem Geschenk noch zu weiteren Haustüren muss, wären Weinflaschen unangebracht«, sagt Speitkamp. Kekse findet er bei dem geringen Verdienst hingegen beleidigend. Er rät zum Geldgeschenk. Anders bei der Arzthelferin: Die wäre wohl von einem Fünfeuroschein peinlich berührt. Eine Schachtel Pralinen im selben Wert zeigte jedoch Wertschätzung.

Wirtschaftsethiker Lin-Hi rät hingegen generell zu Sachgeschenken. »Wenn ich selbst Zeit in das Geschenk investiere, drückt das Wertschätzung aus.« Am besten sei deshalb Selbstgemachtes wie Weihnachtsgebäck. Auch Lin-Hi schenkt nur, wenn ihm die Arbeit positiv im Gedächtnis geblieben ist – und sagt es den Dienstleistern dann auch: »Wichtiger noch als das Geschenk sind die Worte und die Haltung bei der Übergabe.«

Bei Sachgeschenken ist die Chance zudem größer, dass der Arbeitnehmer das Geschenk auch behalten darf.

Wer kann Geschenke annehmen – und wer nicht?

Zehn Euro für den Straßenkehrer: Was von Ihnen nett gemeint sein mag, kann Ihrem Gegenüber arbeitsrechtliche Probleme bereiten. Mitarbeiter dürfen sich nicht bestechen oder für Gefälligkeiten bezahlen lassen. Deshalb sind Geldgeschenke in vielen Firmen tabu – mitunter sogar bei der Stadtreinigung. Es könnte nämlich nach Bestechung aussehen: Wer wünscht sich schließlich nicht, dass bei Schnee und Eis vor der eigenen Haustür als Erstes geräumt wird?

Eine allgemeingültige Regel, wer was annehmen darf, gibt es nicht. Firmen regeln das selbst – und die Vorgaben unterscheiden sich selbst innerhalb einer Branche. So dürfen Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung bis zu fünf Euro Bargeld annehmen oder Sachgeschenke mit einem Wert von bis zu zehn Euro. Bei der Abfallwirtschaft München sind Geldgeschenke für die städtischen Angestellten hingegen verboten, Gutscheine und Geschenke dürfen aber mit bis zu 25 Euro deutlich teurer sein.

Auch bei den Reinigungskräften und den Paketzustellern schreiben das die Arbeitgeber unterschiedlich vor. Am besten, Sie fragen einfach nach, sagt Lin-Hi, und liefert eine mögliche Formulierung mit: »Ich möchte mich für Ihre tolle Arbeit bedanken und Ihnen eine kleine Aufmerksamkeit geben. Dürfen Sie Geschenke annehmen?«

Amtsträger wie Richter und Notare müssen diese Frage mit Nein beantworten. Ebenso wie Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die dürfen in der Regel überhaupt keine Zuwendungen annehmen – das regelt das Strafgesetzbuch. Selbst eine Tasse Kaffee oder ein billiger Kugelschreiber sind tabu.

Lehrer sind wiederum an eine Obergrenze gebunden – das gilt sogar dann, wenn deren Schüler ihnen ein Abschiedsgeschenk überreichen, wie eine Lehrerin in Berlin erfahren musste.

Reinigungskräfte bekommen kein Weihnachtsgeld, Paketzusteller verdienen nicht viel. Ist Solidarität auch ein Grund, Weihnachtsgeld zu zahlen?

Beide Experten warnen: Sie können mit der Gabe von Weihnachtsgeld keine prekären Beschäftigungsverhältnisse auffangen. Speitkamp macht auch in diesem Zusammenhang wieder den Aspekt der Wertschätzung stark: »Wenn Sie Menschen mit einem geringen Einkommen Weihnachtsgeld geben, vermitteln Sie zumindest, dass Sie das Problem anerkennen.«

Wirtschaftsethiker Lin-Hi sagt hingegen, ihm falle kein Kriterium ein, warum er nach der Höhe der Entlohnungsstruktur das Dankeschön auswählen sollte. Wer an das Problem der prekären Beschäftigung gehen wolle, solle sich an der gesellschaftlichen Debatte beteiligen, als Konsument mit den Füßen abstimmen oder Briefe an die entsprechenden Firmen schreiben. Aus diesem Grund Weihnachtsgeld zu geben, sei Ablasshandel.

Die Gewerkschaft Ver.di sagt: »Die Arbeit der Zusteller wertzuschätzen, ist eine schöne Geste. Für eine ordentliche Bezahlung nach Tarif ist aber der Arbeitgeber verantwortlich und nicht der Kunde.«

Hat sich die Gabe des Weihnachtsgeldes verändert?

Weihnachtsgeld für Dienstleister war früher viel weiter verbreitet, sagt Historiker Winfried Speitkamp. Oftmals wurde es sogar erwartet. Er selbst erinnert sich noch an die Müllmänner, die in seiner Jugend wie selbstverständlich an der Tür geklingelt haben, um ein frohes Fest zu wünschen – und Geschenke einzustreichen. Heute ist das Mitarbeitern der Stadtreinigung in der Regel verboten, der Brauch stirbt langsam aus.

Wichtiger als die Verbote sei jedoch, dass sich die Dienstleistungsberufe verändert hätten. Die Milchflaschen werden nicht mehr vor die Tür gestellt, die Kohlen nicht mehr in den Keller geliefert. »Heute kommen wir einfach weniger mit den Menschen in Kontakt«, sagt Speitkamp.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels stand, dass Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung überhaupt keine Zuwendungen annehmen dürfen. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, etwa bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Deshalb haben wir in dem entsprechenden Satz ergänzt, dass Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung in der Regel keine Zuwendungen annehmen dürfen.