21 Hefte - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 56 / 84

Affären 21 Hefte

Der Münchner Anwalt Hermann Ecker hat Cosima Wagners Tagebücher versteckt. Die Stadt Bayreuth will die Herausgabe ihres Erbes gerichtlich erzwingen.
• aus DER SPIEGEL 26/1972
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die schreckliche Nachricht kam aus München: Cosima Wagners Tagebücher sind verschwunden, der Testamentsvollstrecker hat sie versteckt.

Seit 1942 warten die Ratsherren des fränkischen Wagner-Horts Bayreuth auf die Übergabe jener 21 Notizhefte, die ihnen einst Richard Wagners Tochter Eva, verwitwete Chamberlain, vermacht und in einem Banksafe hinterlegt hatte. Die Gedanken und Erinnerungen der Komponisten-Gattin Cosima sollten am 26. Mai 1972 -- genau 30 Jahre nach Evas Tod -- in den Besitz der Kommune übergehen und damit auch »vertrauenswürdigen Forschern« (Testamentsklausel) zugänglich werden. So hatte es Eva 1939 in ihrem Letzten Willen verfügt.

Doch als diese Sperrpflicht abgelaufen war und eine Bayreuther Delegation das kostbare Erbgut in Empfang nehmen wollte, winkte der Testamentsvollstrecker Hermann Ecker ab. Der Münchner Anwalt fühlte sich als »Herr der Lage« und verlangte zunächst einmal ein Honorar von 52 000 Mark.

Diese Summe, unterrichtete er die Franken, erscheine ihm angemessen, da »der Wert der hinterlegten Gegenstände bei etwa fünf Millionen Mark liegen dürfte«. Die Bayreuther, die sich auf einen gerichtlich festgesetzten Schätzwert der Cosima-Schriften von nur 50 000 Mark berufen, lehnten ab.

Daraufhin eilte Ecker am 29. Mai frühmorgens in die Bayerische Vereinsbank in der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße: Dort ließ er sich den im Safe verwahrten Nachlaß -- neben den Tagebüchern auch ein Paket mit bislang unbekanntem Inhalt -- aushändigen und schaffte ihn in den Tresor einer anderen Bank.

Nach Eckers Meinung war das »eine versicherungsrechtlich notwendige Transaktion«, aus Bayreuther Sicht hingegen »eine grobe Pflichtverletzung«. Der Anwalt, argumentierte Oberbürgermeister Wild, habe die Papiere »eigenmächtig und ohne unser Wissen« aus dem Bankfach entfernt. Außerdem sei Eckers Anwaltsgebühr »umstritten«. die Stadt nicht bereit, auch nur annähernd soviel zu bezahlen. Wild sprach von einem »Skandal« und will nun auf »Neueinsetzung eines Testamentsvollstreckers« klagen. Die Klageschrift wurde am Wochenende ausgefertigt.

Ecker freilich fühlt sich im Recht. Er will es »ganz seelenruhig auf einen Prozeß ankommen lassen« und die Briefe offenbar so lange in dem geheimen Bankfach verbergen, bis seine Kasse stimmt und »alle Bedingungen« des Vermächtnisses erfüllt sind.

Demnach müßte die Stadt Bayreuth beispielsweise nachweisen, daß der Archivar des Hauses Wahnfried, ein Dr. Otto Strobel, »zu keiner Zeit als Leiter oder Mitarbeiter der Richard-Wagner-Gedenkstätte tätig war« (Ecker). Strobel war Eva Chamberlain verhaßt, weil er angeblich Ehrenrühriges über ihre Mutter Cosima geäußert haben soll.

Doch ob die Bayreuther Erben diesen heute völlig nutzlosen Beweis erbringen oder nicht -- wenn Wild die 52 000 Mark bezahlt, würde der Anwalt wohl auch nicht mehr mit der Vollstreckung einer anderen letztwilligen Eva-Verfügung drohen:

Falls Bayreuth die Testaments-Bestimmungen mißachtet, sollen die »Gegenstände der Geburtsstadt meines Vaters, Leipzig, zufallen«.

Zur Ausgabe
Artikel 56 / 84