Affären
Noch in diesem Monat soll vor dem Landgericht Stuttgart das Hauptverfahren eröffnet werden, das der Neuwieder Luchterhand-Verlag gegen den Münchner Langen-Müller-Verlag wegen dessen »Piratenausgabe« von Alexander Solschenizyns Roman »August
Neunzehnhundertvierzehn« angestrengt hat. Stand der Affäre: Der Langen-Müller-Einspruch gegen die von Luchterband im Oktober erwirkte einstweilige Verfügung wurde abgewiesen, Luchterhand fordert 1,5 Millionen Mark Schadenersatz (darunter 20 000 Mark allein für affärenbedingte Porto- und Telephonkosten). Beide Parteien haben Dossiers über ihren Streit publiziert: Langen-Müller behauptet, daß seine Solschenizyn-Ausgabe vom Buchhandel nach wie vor verkauft werden dürfe; Luchterhand, dessen autorisierte »August«-Übersetzung Ende Juli dieses Jahres erscheinen soll, dankt für »die Geschlossenheit, zu der das deutschsprachige Sortiment -- abgesehen von Ausnahmen -- in der Ablehnung der Aktion aus München sich zusammengefunden« habe. Die Ablehnung hat jetzt auch aufs außerdeutsche Sortiment übergegriffen: Auf Einspruch des amerikanischen Solschenizyn-Verlags Farrar, Straus & Giroux zog die internationale Buchhandlung Rizzoli in New York mehrere aus Deutschland importierte Exemplare des Langen-Müller-»August« aus dem Verkauf -- aus »Loyalität zum Autor«. Nobelpreis-Autor Solschenizyn, der vorletzte Woche beim Begräbnis seines Förderers Alexander Twardowski ein Kreuzzeichen schlug, hat inzwischen aus der Sowjet-Union auch vor unautorisierten Solschenizyn-Biographien gewarnt, die möglicherweise derzeit im Westen vorbereitet würden.