Alle straffällig - DER SPIEGEL
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THEATER / URHEBERRECHT Alle straffällig

• aus DER SPIEGEL 4/1971
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Werktreue«, sagt der deutsche Regisseur Hans Neuenfels, 29, »kann es gar nicht geben. Kein Autor hat je einen Theaterabend geschrieben, er hat ihn lediglich inspiriert.«

Nach dieser Maxime und nach einem mindestens seit Max Reinhardt geläufigen Theaterbrauch hat Neuenfels schon »Dantons Tod« von Büchner zu einer kecken Revolutionscollage verarbeitet, hat sein Kollege Peter Zadek Shakespeares »Maß für Maß« zum artistischen Totaltheater umgebaut und der Kölner Oberspielleiter Hansgünther Heyme Schillers »Wallenstein«-Trilogie zu einem Lehrstück à la Brecht verfremdet.

Freilich, Büchner, Shakespeare und Schiller sind lange tot; gegen -- durchaus opportune -- Experimente mit lebenden Bühnenautoren sprechen die Paragraphen des deutschen Urheberrechts-Gesetzes. »Der Urheber«, so heißt es darin, »hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten.«

Was das in der Praxis bedeutet, mußte 1967 der Regisseur Allred Kirchner, 32, ausgerechnet bei einer Neuinszenierung der Salon-Operette »Maske in Blau« am Bremer Theater erfahren. Weil ihm eine werkgetreue »Restaurierung solchen Bühnenzaubers« (Kirchner) unmöglich schien, entstellte er einen laut Textbuch »sehr korrekten, vornehmruhigen« Argentinier zum Paddelboot-Sportler und Langstrecken-Schwimmer; ein romantisches Duett ("In dir hab' ich mein Glück gefunden") ließ er in Nachtgewändern singen.

Außerdem montierte er Fremd-Kompositionen, etwa den Radetzky-Marsch und die Erkennungs-Melodie der TV-Serie »Stahlnetz«, in die »Maske«-Partitur von Fred Raymond. Rechtsfolge: Der Berliner Bühnenverlag Felix Bloch Erben, Inhaber des »Maske«-Copyrights, kündigte den Aufführungs-Vertrag fristlos und verklagte das Bremer Theater auf 19 066 Mark und 17 Pfennig Schadensersatz für entgangene Tantiemen.

Denn der inzwischen verstorbene Librettist Heinz Hentschke hatte Kirchners auch noch mit Stummfilm-Projektionen, Pop-Maskeraden und grellen Lichteffekten angereicherte Inszenierung besichtigt und zornig festgestellt: »Das ist nicht mehr meine 'Maske in Blau'!«

So wie Hentschke haben auch schon andere Bühnenautoren oder deren Erben reagiert. Als etwa der Regisseur Wieland Wagner in Wien die »Salome« von Richard Strauss veränderte, drohte der Komponisten-Sohn Franz Strauss, er wolle in Zukunft »die jeweilige Aufführungsgenehmigung ... von der Zustimmung zu dem in Aussicht genommenen Regisseur abhängig machen«.

Als dem amerikanischen Autor Edward Albee bekannt wurde, daß Hans Neuenfels in Stuttgart seinen Zweiakter »Alles im Garten« »gegen den Strich« inszenieren wollte, um die »latente Bordellatmosphäre der Spielvorlage« herauszuarbeiten, untersagte er ihm telegraphisch die Premiere.

Als der Münsteraner Intendant Horst Gnekow als Regisseur des Graß-Stücks »Davor« ein Mädchen zur »provokativen Entkleidung« anhielt, protestierte Günter Graß und ließ schließlich alle weiteren Aufführungen gerichtlich verbieten.

Doch grundsätzliche Konsequenzen für das deutsche Theaterspiel ergeben sich vor allem aus dem Bremer Fall. Der Prozeß um die »Maske in Blau« dauerte drei Jahre und beschäftigte drei Instanzen. Zuletzt gab der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 30/69 dem Verlag Bloch Erben recht.

Das Gericht verfügte, daß der Regisseur zwar »bei der Umsetzung des Schriftwerkes von der begrifflichen in die sinnlich faßbare Sphäre durchaus schöpferische Tätigkeit entfalten kann«. Es räumte dem Regisseur auch einen »weitgehenden Modernisierungsspielraum« ein. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Autor und Regisseur über eine Inszenierung sei jedoch, unabhängig von künstlerischen Erwägungen, »stets die Auffassung des Autors maßgebend«.

Gegen diesen höchstrichterlichen Schiedsspruch lief jetzt eine Reihe deutscher Regisseure Sturm. Alfred Kirchner, der Berliner »Schaubühnen«-Spielleiter Peter Stein, Hansgünther Heyme, Hans Neuenfels, der Bremer Generalintendant Kurt Hübner sowie der Bühnenbildner Wilfried Minks protestierten gegen eine »groteske und einschneidende Beschränkung der künstlerischen und somit persönlichen Freiheit des Regisseurs«.

»Wenn sich Texte nicht mehr historisch anpassen lassen«, fürchtet Heyme, »dann ist das Theater ein musealuninteressanter Apparat«, »dann sind wir«, so Stein, »in der Praxis alle straffällig«.

Nur Peter Zadek ("Der Pott") ist mit dem Karlsruher Urteil durchaus einverstanden. Dem radikalsten Veränderer der deutschen Theaterszene würde es, sagt er, »nie einfallen, im Werk eines lebenden Autors auch nur ein Wort verändern zu wollen, ohne das mit ihm abzusprechen«.

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