Film Busen, ja
Es ging nicht immer gut, aber es ging weiter: Fast 23 Jahre hindurch behauptete sich eine Spezialabteilung des Privat-Vereins »Spitzenorganisation der Filmwirtschaft« (Spio) gegen alle Kritik als einflußreichstes Filmzensur-Gremium in der Bundesrepublik.
Kein Spiel- oder Kurzfilm, kein Standphoto, kein Werbevorspann und nicht einmal eine Mickey-Mouse-Groteske konnte ohne kostenpflichtige Prüfung (1971: 80 Pfennig pro Filmmeter) ins Kino gelangen -- die Spio-Sektion »Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft« (FSK), obschon im Wiesbadener Schloß Biebrich ohne Rechtsbasis etabliert, arbeitete -- so ein FSK-Mitglied -- als »quasi öffentlich-rechtliche Anstalt«.
Sie verbündete sich mit Kirchen, Bund und Ländern, die ihre Prüfer in drei Kontroll- und Berufungsinstanzen (Arbeits-, Haupt-, Rechtsausschuß) abordneten. Gemeinsam mit Abgesandten der Filmwirtschaft wachten sie gleichberechtigt über Filmsex und Filmbrutalität, ordneten Schnitte an, erließen Jugendverbote und Vorführsperren für sogenannte stille Feiertage.
Durch derlei, wohl auch gemeinnützige, Aktivitäten verschleierte die FSK ihren eigentlichen Zweck: den Schutz filmwirtschaftlicher Kapital-Investitio-
* Aus den Kolle-Filmen »Zum Beispiel: Ehebruch« und »Das Wunder der Liebe«.
nen vor einem, etwa nach dem Porno-Paragraphen 184 möglichen, Zugriff der Staatsanwaltschaften.
Doch diese Vernebelungstaktik der »faktisch zum Instrument der Zensur« (Kritiker Werner Kließ) und praktisch zu Behördenautorität aufgewerteten FSK soll nun endlich aufhören.
Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik sollen sich volljährige Bürger im Kino künftig sogar an in- und ausländischen Filmwerken delektieren können, die nach geltenden FSK-Grundsätzen etwa »entsittlichend oder verrohend« wirken, »brutale oder sexuelle Vorgänge in übersteigerter, anreißerischer oder aufdringlich selbstzweckhafter Form« schildern oder »die Menschen- oder Grundrechte mißachten« -- sofern ihnen nur »strafrechtliche Unbedenklichkeit« (Spio-Verlautbarung) bescheinigt werden kann.
Neue, vom Verleih-Verbandssprecher Horst von Hartlieb entwickelte und mit Recht als »progressiv« verteidigte FSK-Statuten beenden eine lange Periode angeblich »freiwilliger«, in Wirklichkeit halbamtlicher Filmzensurpraxis zugunsten eines branchen-internen Interessenschutzes für das Kinogewerbe.
Zwar besteht die FSK auch weiterhin mit Staats- und Kirchenbeteiligung als Jugendschutz- und Feiertagsinstanz, doch ob ein Film nach den FSK-Grundsätzen für Erwachsene tragbar ist ("zugelassen ab 18 Jahren"), das entscheiden entgegen langjähriger Übung nunmehr allein die von der Filmwirtschaft berufenen Delegierten, die jedoch nicht als Verleiher, Produzenten und Kinobesitzer aktiv sein dürfen, ohne Mitsprache ihrer Kollegen von der sogenannten öffentlichen Hand. Doch erstmals können sich nun Produzenten und Verleiher krasser Sex-Filme wahlweise auch um die FSK-Begutachtung drücken und ihre Ware statt dessen einem Spio-eigenen Juristengremium vorführen, das ihnen durch ein »X« genanntes Prädikat die Übereinstimmung mit der Strafrechtsnorm bestätigt.
Freiwillig hätte sich die FSK wohl kaum zu einer derartigen »Entwertung« (Fachkorrespondenz »Filmreport") bequemt. Die jüngste Entwicklung ist nur die Konsequenz aus einer langen Serie von Skandalen.
So machte etwa die FSK in ihren Gründerjahren Jagd auf jede -- vor der Remilitarisierung unerwünschte -- Uniform; 1949 durfte der Aufklärungsfilm »Schleichendes Gift« nur »getrennt nach Geschlechtern« ins Kino, und zwei Jahre später, nach Freigabe des heute harmlos wirkenden Films »Die Sünderin«, demonstrierten die Kirchenvertreter durch Austritt gegen eine nackte Hildegard Knef und für mehr Rechte in der FSK. Wieder eingetreten. tolerierten sie 1964 gegen -- erfolglose -- Strafanzeigen Ingmar Bergmans umstrittenes »Schweigen«.
Aber erst in den späten sechziger Jahren, als die Filmindustrie immer mehr Sex nach Biebrich lieferte, kamen die Prüf-Maximen ins Wackeln. Aufklärer wie Oswalt Kolle ("Zum Beispiel: Ehebruch") schickten ihre Produkte bis zu sechsmal durch die Ausschüsse, um einen erigierten Penis zu retten. Alt- und Jungfilmer (Edgar Reitz: »Wir scheißen drauf") ignorierten Schnittbefehle« und als das von FSK-Auflagen freie Fernsehen innerhalb von zwei Jahren 212 ungeprüfte Filme gesendet hatte, gaben selbst von der Filmwirtschaft berufene Prüfer ihr Unbehagen« kund:
»Busen, ja, aber nur »statisch"«, so glossierten Hans-Peter Meier und Eberhard Bussem in einem Aufsatz ihre kuriose Situation, »na ja, so auch -- aber nicht »aufreißerisch', »stimulierend. Gut, jeder Busen. Aber Hintern, nein. Eine dezente Darstellung, »ohne geschlechtlichen Be-Zug« -- also Hintern in dieser Stellung gerade noch ... Umwertungen, Dämme brechen. Zur Zeit geht es um die Schamhaare.«
Ernster und zu allem entschlossen erkannten im letzten Herbst die Kirchen-Vertreter ihre »Feigenblattfunktion« im freiwilligen, immer laxeren Zensur-Betrieb. Sie traten aus dem Wirtschaftsgremium aus und erzwangen so die binnen sechs Wochen verabschiedete große Reform, an der sie nur noch als Jugend- und Feiertagshüter mitwirken.
Ob sich die seit Jahresbeginn ausprobierte »vernünftige Mitte« (von Hartlieb) bewährt, ist selbst den Beteiligten noch nicht klar. Der evangelische Filmbeauftragte Gerd Albrecht: »Vorläufig sind wir erst mal in einer Pannenphase.«