CHATTERLEY Die ehrbare Dame
Die Anklagebank blieb leer. Im Old Bailey, dem Londoner Strafgericht, das von Zeit zu Zeit über sensationelle Mordaffären zu befinden hat, blickten die Geschworenen auf den Anklagevertreter, auf den Verteidiger, auf den Richter oder ins Leere.
Die Anklagebehörde hatte sich ausdrücklich darauf beschränkt, eine Firma zu zitieren, nicht aber einen ihrer Direktoren. Sie beschuldigte den ältesten englischen Taschenbuchverlag, die Penguin Books, Ltd., ein obszönes Buch verbreitet zu haben: den Roman »Lady Chatterley's Lover« von David Herbert Lawrence.
Autor Lawrence, 1885 als Sohn eines Bergarbeiters in Nottinghamshire geboren, hatte in diesem Roman, von dem es drei verschieden kräftige Fassungen gibt (SPIEGEL 31/1959), und in anderen Büchern gegen Zivilisation und Gesellschaftsmoral, gegen Prüderie und gegen das angeschrieben, was er unter Intellektualismus verstand. Die Romane und Erzählungen dieses körperlich schwächlichen, 1930 an Tuberkulose verstorbenen Schriftstellers propagierten eine Art kosmischer Mystik und - gegen den puritanischen Geschmack der Viktorianischen Zeit - das Geschlechtliche als reinigende Kraft. Lawrence: »Mein Geschlecht gehört zu mir, wie mein Geist zu mir gehört, und niemand kann mich dazu bringen, daß ich mich dessen schäme.«
Die Bücher des Schriftstellers Lawrence, nicht frei vom Blut-und-Boden-Dunst späterer deutscher Literaturprodukte, fanden aus mancherlei Gründen viele enthusiasmierte Leser, stießen aber bei sensiblen Naturen auch auf Widerspruch. Thomas Mann erkannte zwar Lawrence als eine »bedeutende und zeitcharakteristische Erscheinung« an, fühlte sich aber von seiner »hektischen Sinnlichkeit« abgestoßen. Und Manns Nobelpreis-Kollege Thomas Stearns Eliot nahm in seiner Zeitschrift »The Criterion« demonstrativ keinerlei Notiz davon, daß Lawrence 1930 starb.
In seiner Heimat England hatte Lawrence ohnehin die größten Schwierigkeiten gehabt. 1915 erklärte ein Londoner Gericht den Roman »The Rainbow« (Der Regenbogen) für obszön und ließ die gesamte Auflage einstampfen; vierzehn Jahre später beschlagnahmte Scotland Yard von Lawrence gemalte Bilder in einer Londoner Gemäldegalerie mit der Begründung, sie seien unzüchtig.
Zu jener Zeit hatte Lawrence seinen Roman »Lady Chatterley's Lover« bereits beendet und in Florenz erscheinen lassen (1928). Der Roman beschreibt die gewaltige, verklärende und reinigende Liebe zwischen der Schloßherrin Lady Chatterley, deren Mann im Ersten Weltkrieg zeugungsunfähig geschossen wurde, und ihrem proletarischen Liebhaber, dem Wildhüter Mellors.
Das Buch hatte bedeutenden Erfolg, wurde in viele Sprachen übersetzt - eine ungekürzte Fassung erschien soeben bei Rowohlt* -, blieb aber den Kunden englischer Buchhandlungen vorenthalten. Immerhin veröffentlichte Sir Allen Lane, Gründer und Eigentümer des Penguin-Taschenbuchverlags, bereits im Jahre 1949 den 1915 verbotenen Roman »The Rainbow« und bekam deswegen keinerlei Anstände.
So hielt Sir Allen im Sommer dieses Jahres die Zeit für reif, der englischen Öffentlichkeit auch das populärste Buch von Lawrence, »Lady Chatterley's Lover«, in einer ungekürzten Taschenausgabe zu offerieren, und brachte im August 200 000 Exemplare auf den Markt - zum üblichen Preis von drei Shilling sechs Pence. Sein Verleger-Risiko bei dieser Unternehmung war um so geringer, als das Zensur-Reglement Großbritanniens im vergangenen Jahr gründlich reformiert und dabei auch liberalisiert worden war.
Offenbar auch nur aus der Überlegung, ein Präzedenzurteil darüber zu erzwingen, was nach dem neuen Gesetz erlaubt sein sollte und was nicht, erhob die Anwaltschaft der Krone Anklage gegen den Penguin-Verlag. Neun Männer und drei Frauen wurden eingeschworen, um über »Lady Chatterley« zu entscheiden.
Die Mitglieder der Jury blickten betont ausdruckslos, als Ankläger Mervyn Griffith-Jones ihnen in seinem ersten Plädoyer eine ungewöhnliche Statistik aufmachte. Griffith-Jones hatte gewissenhaft sämtliche anstößigen Vokabeln addiert, die von Lawrence verwendet worden waren, und zählte nun auf, wie oft sie vorkamen. Der Ankläger referierte, daß Lawrence nicht weniger als zwölfmal die leidenschaftlichen Umarmungen des Paars in allen Details dargestellt habe: »Niemals fällt der Vorhang. Es geschieht immer das gleiche.«
Dagegen argumentierte Verteidiger Gerald Gardiner, Lawrence habe die beanstandeten Worte absichtsvoll benutzt, um ihnen »die schimpfliche Bedeutung zu nehmen, die sie in der Viktorianischen Ära erhalten hatten«, und um seine Leser daran zu gewöhnen, »daß an dem Wort an sich nichts Schimpfliches sei«.
Gardiner: »Es stimmt nicht, daß sich die Beschreibungen des Geschlechtsakts nur durch Zeitpunkt und Ort voneinander unterscheiden. Die ersten Liebesszenen sind für beide äußerst unbefriedigend, weil es lediglich Manifestationen des Sexualtriebs sind. Das ändert sich aber, als Lady Chatterley ihn (den Wildhüter) zu lieben beginnt. Es ist eine langsame und stetige Entwicklung.«
Nach dem einleitenden Plädoyer verpflichtete Richter Byrne die zwölf Geschworenen, das beanstandete Buch erst einmal zu lesen, und zwar in der Klausur des Geschworenen-Zimmers. Byrne: »Zu Hause könnten Sie abgelenkt werden.«
Als nach beendeter Pflichtlektüre die Verhandlung wiederaufgenommen wurde, standen für die Verteidigung 70 Zeugen bereit, unter ihnen die Schriftstellerin Rebecca West. Sie kritisierte zwar den »mißlungenen Versuch, diese scheußlichen Worte zu benutzen«. Ihr Gesamturteil jedoch: »Ein gutes Buch.«
Anklage-Vertreter Griffith-Jones, dem es offenbar weniger um die Verurteilung des Verlags als darum ging, ein Präzedenzurteil als Richtlinie für künftige Maßnahmen der Kron-Anwaltschaft zu bekommen, verzichtete überhaupt darauf, Zeugen der Anklage zu benennen, mußte sich deswegen allerdings vom Kommentator des »Daily Telegraph« verspotten lassen: »Die Anklage konnte nicht einen einzigen Fachmann von Ruf finden, der sich gegen das Buch ausgesprochen hätte.«
Als die Geschworenen nach dreistündiger Beratung in den Saal 1 des Old Bailey zurückkehrten, befanden sie mit der erforderlichen Einstimmigkeit, die Penguin Books, Ltd., seien von der Anklage der Verbreitung unzüchtigen Schrifttums freizusprechen. Lawrences Lady war rehabilitiert.
»Wenn Lawrence heute hier wäre, er wäre ein glücklicher Mann«, kommentierte Sir William Emrys Williams, ein Direktor des Penguin-Verlags.
Das Glück, das dem Naturmystiker Lawrence versagt geblieben war, bekundete an seiner Stelle Verleger Lane: Unmittelbar nach dem Prozeß gab er Order, weitere 300 000 Exemplare der rehabilitierten »Lady Chatterley« zu drucken.
*David Herbert Lawrence: »Lady Chatterley«; Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg; 472 Seiten; 22 Mark.