KULTURGESCHICHTE Die Henker und die Denker
Alles ging klinisch sauber zu am Morgen des 11. Juni 2001. Timothy McVeigh wirkte ruhig, als er im Gefängnis Terre Haute in Indiana auf die Bahre geschnallt wurde. Sein Blick heftete sich an die Decke, als das Gift durch einen Katheter in eine Vene des rechten Beins floss. Dann setzte der Atem des Delinquenten aus, die Augen wurden glasig. Nach vier Minuten war das Urteil vollstreckt.
In den USA wurde die Hinrichtung des 33-jährigen Attentäters von Oklahoma, dessen Bombe vor sechs Jahren 168 Menschen das Leben gekostet hatte, weithin bejubelt. Europas Öffentlichkeit dagegen kritisierte das Spektakel heftig, das fast noch live übertragen worden wäre. Der Europarat nannte die Hinrichtung »traurig und falsch« - der Europäischen Union dürfen nur Staaten beitreten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist. »Nein zur Todesstrafe!«, titelte sogar eine Schlagzeile des hartgesottenen Boulevardblattes »Bild«, »weil auch gerechtes Töten uns zu Mördern macht.«
Wie eindringlich diese Feststellung von der Erfahrung beglaubigt wird, zeigt eine neue, monumentale Studie des renommierten britischen Historikers Richard J. Evans über die Geschichte der Todesstrafe in Deutschland**. Die Untersuchung des Cambridge-Professors reicht von 1532 - in jenem Jahr erließ Kaiser Karl V. eine große Gerichtsordnung, die »Constitutio Criminalis Carolina« (kurz »Carolina") - bis zur Abschaffung der Todesstrafe in der DDR im Jahr 1987.
Die »Carolina« zählt neben Mord eine Vielfalt von todeswürdigen Verbrechen auf, darunter Verrat und Gotteslästerung, Zauberei und Geisterbeschwörung, Vergewaltigung und widernatürlicher Geschlechtsverkehr, Brandstiftung und Münzfälschung. Junge Mütter, die in auswegloser Lage ein ungeborenes oder geborenes Kind töteten, hatten ihr Leben genauso verwirkt wie Diebe, die zum dritten Mal ertappt wurden, und schon auf den Versuch eines Raubüberfalls stand die Todesstrafe.
Fast so vielfältig wie die Delikte waren Folterformen und Hinrichtungsarten.
Wer mit dem Schwert enthauptet wur-de - wie die 1772 als Kindsmörderin hingerichtete Dienstmagd Susanna Margarethe Brandt, deren Tragödie ihren Frankfurter Landsmann Goethe zur Gretchenfigur des »Faust« inspirierte -, gehörte unter den Todeskandidaten zu den Privilegierten. Falschmünzer brachte man zu Tode, indem der Körper, mit den Füßen beginnend, mittels einer Winde langsam in siedendes Öl getaucht wurde. Brandstifter büßten - gnadenlose Symmetrie der Vergeltung - auf dem Scheiterhaufen. Der Strang war keiner einzelnen Zielgruppe vorbehalten, galt aber als schimpflich. Hochverräter hatten mit Vierteilung bei lebendigem Leib zu rechnen, Mörder erwartete noch im 19. Jahrhundert das Rad.
Das »Rädern von unten herauf« stand auf besonders schwere Verbrechen. Der Scharfrichter versetzte dabei - wie es der englische Reisende John Taylor bei einer Hinrichtung in Hamburg 1616 erlebte - ein schweres hölzernes Wagenrad in schnelle Drehung, brach in den rotierenden Speichen nacheinander die Beine des Delinquenten, zerschlug dann den Brustkorb, zerquetschte den Hals und flocht den Leichnam am Ende auf das Rad. Wer nicht »von unten herauf«, sondern »von oben herab« gerädert wurde, konnte von Glück sagen: Wenn der Kopf in die rotierenden Speichen geschoben wurde, führte Genickbruch zum sofortigen Tod.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde die Folter seltener, die blutigen Rituale der Vergeltung betonten nun stärker die Autorität des Staates als die der Religion. Evans macht den sozialökonomischen Hintergrund der neuen, säkularen Logik deutlich: »Die Sorge um die Verteidigung des Eigentums hatte die Sorge verdrängt, dass die Welt von einer Sintflut der Sündhaftigkeit überschwemmt werden könnte.« Die christliche Liturgie mit ihren frommen Gesängen - bis ins frühe 19. Jahrhundert war bei Hinrichtungen schulfrei, ein Kinderchor gehörte zum Ritual -, die zentrale Rolle von Pastor, Beichte und Absolution wurden immer mehr in Frage gestellt.
Musste nicht der Zuspruch des Geistlichen - so kritisierte eine interne Denkschrift der Hansestadt Hamburg - sogar den Eindruck erwecken, des Missetäters beneidenswerte Seele werde »schnurgerade zum Himmel auffahren«?
In Preußen schaffte der Aufklärungs-Sympathisant Friedrich der Große 1754 die Folter offiziell ab. Schon Jahre vorher hatte er dekretiert, der Scharfrichter solle vor
dem Rädern die Delinquenten heimlich, von den Schaulustigen unbemerkt, erdrosseln - also erst den Leichen nach den Regeln seines Metiers die Knochen brechen.
So unentbehrlich der Henker für die Gesellschaft war, so sehr blieb er ein Außenseiter. Scharfrichtern ging man auch wegen ihrer sonstigen Pflichten aus dem Weg: Sie hatten sich um Tierkadaver und tolle Hunde ebenso zu kümmern wie um menschliche Fäkalien. Sie fungierten, in den Worten des Historikers, als »Kanal, durch den die Exkremente des Gemeinwesens in die Welt jenseits davon abflossen«. Ihre Kaste galt als »unehrlich« und war, wie Evans schreibt, das »deutsche Pendant zu den Unberührbaren der Hindus«.
Mit der französischen Revolution erreichte das Industriezeitalter auch das Hinrichtungswesen. Der Arzt Joseph-Ignace Guillotin perfektionierte das mechanische Fallbeil, das fortan seinen Namen in alle Welt tragen sollte. Der Doktor meinte es ganz ehrlich, wenn er die Guillotine als egalitären »Akt der Humanität« bezeichnete - hatte doch ab 1792 jeder Franzose das gleiche Recht auf den kurzen, schmerzlosen Tod durch Enthauptung, der vordem Adelsprivileg gewesen war.
Der italienische Jurist Cesare Beccaria war mit seiner 1764 erschienenen Schrift »Über Verbrechen und Strafen« der erste Denker der Aufklärung, der die Todesstrafe ablehnte. Als Utilitarist verwarf Beccaria sie nicht deshalb, weil sie unmenschlich, sondern weil sie unnütz sei und die ihr zugeschriebene Abschreckung verfehle. Beccaria beeinflusste Herrscher wie Friedrich den Großen und Joseph II. stark, überzeugte Geistesriesen wie Goethe, Kant, Fichte und Hegel aber nicht: Die Denker waren für den Henker.
Im 19. Jahrhundert konnten viele Scharfrichter ihr psychisch strapaziöses Handwerk nur mit Hilfe großer Mengen Alkohols bewältigen. Mancher von ihnen erschien angetrunken zur Exekution und war - zum Unglück des Delinquenten - außer Stande, den Kopf des Opfers präzise, also mit einem Hieb, vom Rumpf zu trennen.
Ein Schluckspecht war auch der Berliner Scharfrichter Julius Krautz (1843 bis 1921) - um die Jahrhundertwende der bekannteste Vertreter seiner Zunft. Von der Würde seines Amtes durchdrungen, führte Krautz eine neue Kleiderordnung ein: Er genügte seinen Pflichten in Zylinder, Frack, Weste und weißen Handschuhen. Erst nachdem seine Gehilfen die Delinquenten auf dem Richtblock festgeschnallt hatten, zog er den Frack aus, unter dem sein Beil verborgen war. Den tödlichen Streich führte der Scharfrichter dann in Weste und Hemdsärmeln - bei dieser Prozedur blieb es bis 1927.
Zur nationalen Berühmtheit brachte er es durch die mehrbändige Schmonzette eines gewissen Victor von Falk, die angeblich nach Aufzeichnungen von Krautz entstanden war: In Millionen von Exemplaren verbreitet, wurde »Der Scharfrichter von Berlin« - auf dem Titelblatt prangte Krautz'' schnauzbärtig-feistes Konterfei - zum erfolgreichsten Roman des 19. Jahrhunderts.
Bei einer Kneipenschlägerei mit einem einstigen Gehilfen, den Krautz wegen Alkoholismus entlassen hatte, erschlug er den Ex-Mitarbeiter. In einem zweifelhaften Gerichtsverfahren wurde der im Töten geübte Täter wegen angeblicher Notwehr zwar freigesprochen ("Wer hätte den Scharfrichter hinrichten sollen?«, kommentiert Evans), unmittelbar danach aber doch in den Ruhestand versetzt. Nach diesem Malheur kehrte Krautz zunächst zur Abdeckerei zurück, von der er kam. Da er aber auch gelernter Konditor war, eröffnete er später ein Restaurant - und nutzte den Ruhm seines früheren Handwerks, um mit Cremetörtchen inklusive Nervenkitzel im neuen Metier Geld zu machen.
Nach der Revolution von 1918 unterlag der Antrag, das Verbot der Todesstrafe in die Verfassung der neuen Republik aufzunehmen, mit 128 gegen 153 Stimmen. Das »Dritte Reich« verhängte die Todesstrafe, vor allem nach Kriegsausbruch, immer willkürlicher. Im Prinzip konnte per »Führerbefehl« bald jeder ohne Prozess umgebracht werden; gewöhnliche Hinrichtungen wurden zur Randerscheinung des großen Mordens.
Dass der Parlamentarische Rat im Jahr 1949 die Abschaffung der Todesstrafe beschloss, die als Artikel 102 ins Grundgesetz einging, ist einer paradoxen Konstellation zu verdanken. Denn wahrscheinlich hätten sich damals wieder die Anhänger der Todesstrafe durchgesetzt - wären nicht einige Abgeordnete der ultrakonservativen Deutschen Partei (DP) um den vertriebenen Sudetendeutschen Hans-Christoph Seebohm, gefolgt von mehreren Christdemokraten, zu den Gegnern übergelaufen. Die DP bemühte sich, ehemalige Nazis als Wähler zu gewinnen. Das Votum der Partei sollte vor allem die Hinrichtungen führender NS-Repräsentanten stoppen - auch Geschichte kann ironisch sein.
Als 1987 die Herren der heruntergewirtschafteten DDR endlich die Todesstrafe abschafften, um international als salonfähig und kreditwürdig zu erscheinen, war bereits alles zu spät; wenig später wurde auch ihr maroder Staat abgeschafft.
Richard Evans bilanziert, zu Anfang des 21. Jahrhunderts lehne Deutschland die Todesstrafe mehrheitlich ab; es habe aus seinen »bitteren Erfahrungen« die Lehren gezogen und die alte »Kultur der Gewalt« überwunden. So endet das düstere Riesenwerk doch noch mit einem Hoffnungsschimmer: »Zumindest in dieser Hinsicht könnten andere Länder von Deutschland lernen.« RAINER TRAUB
* Augsburger Holzschnitt (1512).** Richard J. Evans: »Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafein der deutschen Geschichte 1532-1987«. Aus dem Englischen vonHolger Fliessbach. Kindler Verlag, Berlin, und Hamburger Edition,Hamburg; 1312 Seiten; 99,90 Mark.