Fernsehen
Weil CDU-Leute und -Freunde in den Aufsichtsgremien des ZDF die Übermacht haben und außerdem nahezu alle Schlüsselpositionen in Redaktion und Verwaltung besetzen, haben sozialdemokratische Politiker mehrfach mit der Kündigung des ZDF-Staatsvertrages durch die SPD-regierten Länder gedroht. Der Justitiar des ZDF, Dr. Ernst Fuhr, hat eine solche Maßnahme nun für »verfassungswidrig« erklärt. In seinem Mitte Dezember im Mainzer Verlag Hase & Koehler erscheinenden Kommentar zum Staatsvertrag meint Fuhr, das ZDF »durch das Mittel der Kündigung unter Druck zu setzen«, sei »bereits mit der Rundfunkfreiheit unvereinbar«. Der Staatsvertrag, 1961 von allen Bundesländern geschlossen, stellt dagegen fest: »Er kann von jedem der Vertragsländer ... mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.« Fuhr muß deshalb einräumen, daß eine Kündigung insoweit zulässig ist, als »im Interesse der Rundfunkfreiheit ein Bedürfnis dafür besteht, die organisatorischen Grundlagen des Rundfunks veränderten ... gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen«. Mehr wollen die Sozialdemokraten auch nicht.