Freiheit für wen?
Daß es leicht sei, mit dem »Namen der Freiheit« die Menschen zu täuschen, hat schon Thomas Hobbes im Jahre 1651 in seinem »Leviathan« gesagt; das Wort sei schillernd und blendend (specious) und werde von Leuten ohne Verstand gerne als persönliches Vorrecht und nicht als ein Recht aller verstanden. Es ist ein Reklamewort. Es war eines der großen Hauptwörter von Goebbels, um Aggression und Unterdrückung zu überblenden. Um so nötiger ist es, nach der wahren Substanz des Begriffs zu fragen, wie sie sich historisch und kulturell herausgebildet hat.
Hüten müssen wir uns vor der »Freiheit«, wie sie in den Zeiten und Gesellschaften der Sklaverei und der Leibeigenschaft verstanden wurde. Zum Beispiel vor der Freiheit des Aristoteles, der darunter die Lebensform verstand, die der Arbeit der Sklaven, Handwerker und Bauern überhoben war und sich der Wissenschaft, der Schönheit und der Politik für das Gemeinwesen widmen konnte. Die Arbeit wurde von den Sklaven und Unfreien in den Bergwerken, Werften und auf den Äckern getan. Das ist die Freiheit, von der heute noch die Professoren reden.
Hüten müssen wir uns auch vor der Freiheit, die im Laufe der europäischen Geschichte gewisse Gruppen, Berufe, Stände als »Freiheiten« erwerben konnten. Das waren Privilegien, die sich vor dem Hintergrund der Unfreiheit der übrigen abhoben.
Im Laufe der Neuzeit setzte sich unter zähen Widerständen die Idee der Gleichheit durch. Die elementare Gewalt dieses Prozesses hat vor allem der Aristokrat Tocqueville erkannt und geschildert. In Deutschland waren und sind die Widerstände besonders zäh. Im Unterschied zu den anderen westlichen Demokratien hat hier immer noch das Wort »egalitär« negativen Klang; und die heutige Reklame mit dem Wort »Freiheit« ist ein spätes Symptom des Widerstands gegen die Gleichheit.
Hüten müssen wir uns auch vor der in der Staatsrechtslehre üblichen Unterscheidung zwischen den sogenannten liberalen und individuellen Freiheitsrechten einerseits und den politischen Rechten andererseits. Hier die Freiheit vom Staat oder gegenüber dem Staat: zum Beispiel das Recht der Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht, nur nach festen gesetzlichen Voraussetzungen und Regeln verhaftet zu werden. Dort vor allem das Wahlrecht.
Aber diese Unterscheidung ist abstrakt und irreal. Im Leben des Einzelbürgers hängen beide Freiheiten aufs engste zusammen. Bei der Meinungsfreiheit, der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sind sie nicht zu trennen. Auch sonst hängen sie eng zusammen. Man weiß aus dem Beispiel der Gastarbeiter, wie die individuellen Entfaltungsrechte und erst recht das Bewußtsein der Freiheit vom Wahlrecht abhängen. Die französische Staatsrechtslehre legt deshalb großen Wert auf die enge Verflechtung dieser beiden Gruppen. Sie zu trennen ist häufig nichts als der Versuch, der Idee der Gleichheit, vor allem der Gleichheit beruflicher oder wirtschaftlicher Möglichkeiten für alle auszuweichen.
Das läßt sich erweitern zu dem Satz:
Freiheit setzt Demokratie voraus; und Demokratie setzt Gleichheit voraus. Eine Freiheit, die nicht allen, sondern Gruppen oder Schichten oder einzelnen innerhalb eines Staatswesens zusteht, ist nicht Freiheit, sondern Privileg, Vorrecht. Ungleichheit führt zur Unfreiheit -- wir haben es im Dritten Reich erlebt und erleben es heute allenthalben. Allerdings sind die Kräfte, aus denen Ungleichheit sich bildet oder erhält, ebenso elementar und stark wie Aggressionstriebe, und das staatliche Leben einer Demokratie ist deshalb ein unablässiger Prozeß, die Gleichheit und damit die Freiheit herzustellen und zu sichern. Vor allem in der Wirtschaft bilden sich ständig bedrohliche Ungleichheiten, die -- siehe unser Motto -- der Korrektur bedürfen. (In den kommunistischen Staaten sind die Kräfte und Tendenzen der Ungleichheit, wenn auch in anderen Formen, gleichfalls wirksam, trotz der nominell herrschenden Ideologie.)
Diese Erkenntnisse haben es in Deutschland noch schwer. Widerstände und Rückfälle sind unter verschiedenen Formen und Tarnungen zu beobachten. Zum Beispiel unter der scheinbar harmlosen, akademisch-listigen Formel vom »Spannungsverhältnis« zwischen Freiheit und Gleichheit.
Der frühere Bundesverfassungsrichter Professor Leibholz hat in seiner 1925 erschienenen Schrift über die Gleichheit es für möglich gehalten, »das mechanistische Nebeneinander der beiden Forderungen zu einer Einheit zu verbinden«, wozu er zustimmend den französischen Staatsrechtler Hauriou zitiert: »Die Idee der Freiheit bringt die Idee der Gleichheit mit sich.« Als Professor und nach achtzehnjähriger Tätigkeit auf der höchsten Justizebene verficht Leibholz jenes famose Spannungsverhältnis, das seinen Ausdruck darin finde, »daß je mehr die Egalisierung des politischen und gesellschaftlichen Lebens fortschreite, um so mehr die Freiheit problematisch wird«.
So steht es in dem Beitrag von Professor Leibholz zur Festschrift für Adolf Arndt. Kurioserweise hat sich eben dieser Adolf Arndt in der kurz vorher erschienenen Festschrift für Leibholz zum gleichen Thema geäußert. Da ich Adolf Arndt für den Mann halte, der am tiefsten in den Geist unserer Verfassung eingedrungen ist und dessen Vorstellungsvermögen weit über die Perspektive eines Routinejuristen und Tagespolitikers hinausreichte, zitiere ich daraus zwei Sätze: »Geschichtlich ist für uns der allgemeine Gleichheitssatz das fundamentalste Freiheitsrecht.« Und »Alle Freiheit fängt mit der vom allgemeinen Gleichheitssatz verbürgten Freiheit an.«
Die Arndtsche Auffassung ist in den westlichen Demokratien selbstverständlich. Das »Spannungsverhältnis« ist eine deutsche Spezialität. Professor Schelsky macht es sich übrigens noch einfacher. In seiner Schrift, mit der er sich gegen die Forderung Willy Brandts, »mehr Demokratie zu wagen«, wendet, verwendet er überhaupt Demokratie als Gegenprinzip zur Freiheit. In der Forderung »mehr Demokratie« sieht er »verschwiegen und uneingestanden« die Hinnahme von »weniger Freiheit« verbunden.
Die »Freiheit«, die Professor Schelsky meint, ist die Freiheit der Professoren, der Unternehmer, kurz seine eigene und die von seinesgleichen. Es ist die Freiheit jener, die sie haben, und die auch durchaus nicht gefährdet ist, nicht jener, die sie brauchen und nicht haben. Es ist die Freiheit des Liberalismus, die früher die Gesetze gegen Kinderarbeit und zur Begrenzung der Arbeitszeit ablehnte.
Es ist jene Freiheit der Unternehmerpersönlichkeit, mit der das Bundesarbeitsgericht am 28. 1. 1955 die Aussperrung nicht streikender Arbeiter in nicht bestreikten Betrieben gerechtfertigt hat, um den Kampfwillen anderswo streikender Arbeiter zu brechen, und zwar eine Aussperrung, die das Arbeitsverhältnis löst. Es ist jene Freiheit, die der amerikanische Richter und Rechtsphilosoph B. N. Cardozo meint, wenn er sagt: »So mancher Appell an die Freiheit ist nur eine Maskerade von Vorrecht und Ungleichheit, deren jede sich hinter dem Schlagwort eines Prinzips zu verbergen sucht.«
Diejenigen, die die Freiheit brauchen und nicht haben, gibt es nämlich auch, massenweise, nur sind sie an der statistischen und politischen Oberfläche nicht sichtbar. Um sie kennenzulernen, muß man in die Verhandlungsräume der Amtsgerichte, Arbeits- und Sozialgerichte gehen, in die Sprechstunde der Sozialämter, in Gefängnisse und andere Anstalten, in denen die sogenannten Gewaltverhältnisse herrschen, zu Heim- und Bandarbeiterinnen und sitzengelassenen Ehefrauen, die, um eine Rente zu erreichen, trotz aller Nöte und Beschwerden noch ein paar Jahre Beiträge kleben müssen.
Es ist nicht die eigene Freiheit, sondern die Freiheit des anderen, die oft gerade um deswillen nicht geltend gemacht wird, weil es die reale Situation unmöglich macht. Mit der Folge, daß, je schlimmer der Fall der Entrechtung ist, um so weniger faktisch eine Korrektur möglich ist.
Eine Partei, die seit hundert Jahren .Lidie demokratischen und individuellen Freiheitsrechte der sozial schwachen Schichten verficht, läßt sich begreiflicherweise das Wort Freiheit ungern stehlen. Schon deshalb nicht, weil die SPD sich von jeher und bis heute Vorwürfe, Kritik und Anfeindung hauptsächlich von der linken, der revolutionären Seite zugezogen hat, in dem Sinne, daß sie auch in kritischen und revolutionären Situationen immer unerschütterlich an der parlamentarischen Demokratie und an den rechtsstaatlichen Freiheiten festgehalten hat.
Noch im November 1918 haben die Volksbeauftragten die richterliche Unabhängigkeit garantiert und die Garantie gehalten. Die Forderung nach der parlamentarischen Demokratie und dem Rechtsstaat ist das Gesetz, nach dem sie in der deutschen Geschichte und Politik angetreten ist, und nach diesem Gesetz hat sie immer gehandelt, vom Bürgertum oft alleingelassen. Ich erinnere an ihren Kampf gegen das skandalöse Drei-Klassen-Wahlrecht Preußens, unter dem die Arbeiterschaft der großen Industriegebiete Ruhr, Berlin und Oberschlesien im Parlament kaum oder gar nicht vertreten war. Dem galt der erbitterte Kampf der SPD bis zum Ende des Ersten Weltkriegs.
Nicht einmal im Krieg war das den
Landtag beherrschende Geldbürgertum zur Aufgabe seiner Alleinherrschaft und zur Einführung eines demokratischen Wahlrechts bereit, obwohl das Herrenhaus und der König es bereits waren. Erst die Revolution von 1918 hat dem ein Ende gemacht. Nach dieser Revolution hat sie sofort die Einsetzung der Nationalversammlung betrieben und ist in der Zeit der Weimarer Republik weder nach links noch nach rechts von der Linie der demokratischen Grundrechte abgewichen und hat dafür immer wieder politische Einbußen und Angriffe in Kauf genommen. Sie war die einzige im Reichstag vertretene Partei, die am 23. März 1933 gegen das Gesetz gestimmt hat, mit dem die Demokratie und die verfassungsmäßigen Freiheiten abgeschafft wurden.
Darin hieß es ganz schlicht, daß die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze von der Reichsverfassung abweichen können. Alle bürgerlichen Parteien haben diesem Gesetz zugestimmt, einschließlich der Partei Adenauers und Brünings. Mit den Stimmen dieser Partei kam die verfassungsändernde Mehrheit zustande. Diese Partei hat um trügerischer Vorteile und Chancen wegen die Freiheit im ganzen und in allen ihren Stücken preisgegeben.
Und noch eine dritte Station: Nach dem Zusammenbruch von 1945 war es die SPD unter Führung von Kurt Schumacher und Ernst Reuter, die dem stalinistischen Druck entscheidend und ohne Kompromiß widerstanden hat, zu einer Zeit, als die anderen, die sogenannten bürgerlichen Parteien, sich noch wie Hasen in die Furchen legten, wozu sie allerdings, wenn man das Jahr 1933 und die weiteren bedenkt, allen Grund hatten. Ihre Anhänger waren zum großen Teil Mitglieder der NSDAP geworden.
Das sind Stationen eines Kampfes, bei dem es um wirkliche Freiheit ging. Das, was jetzt nach den Worten Professor Schelskys »verschwiegen und uneingestanden« darunter verstanden wird, ist das Privileg, der Vorteil und der Profit, die man sich nicht durch Reformgesetze schmälern lassen will. Zum Beispiel die Steuervorteile beim Luxusverbrauch, bei der Grundstücks- und Börsenspekulation, wo heute noch Gewinne einkommensteuerfrei sind, und bei dem Wertzuwachs durch Planung. Das ist die Freiheit, die sie meinen, was ja ursprünglich »minnen« hieß, nämlich lieben.
Wer ein Leben lang aus recht verschiedenen Perspektiven heraus beobachten konnte, wie es um die Verwirklichung der Grundrechte bestellt ist, aus denen die menschliche Freiheit besteht, der erkennt, daß von der großen grauen Masse der Fälle, in denen diese Rechte unterdrückt sind, nur selten einer an die Oberfläche der Öffentlichkeit oder gar der Justiz gerät. Daß es ein allgemeines, grundrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht gibt, wurde erst entdeckt, als ein Herrenreiter und Brauereibesitzer gegen die Reproduktion seines Photos als Hürdenspringer in einer Okasa-Reklame klagte. Ein Fabrikant hat eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Steuerbehörde bei der Gewerbesteuer die Beträge nicht abziehen wollte, die er seiner Ehefrau zahlte, welche in seinem Betrieb tätig war -- damit sei das Grundrecht des Schutzes der Ehe verletzt.
Selten führt einer von unten den Kampf ums Recht bis zum Ende, etwa wenn er zäh ist wie ein Querulant oder das Glück hat, entsprechend beraten und vertreten zu werden. Aber in der Masse der Fälle kommt es schon aus Wehrlosigkeit oder Unkenntnis gar nicht zum Anfang. Professor Schelsky meinte in seiner Schrift gegen Brandt, die Freiheit sei in Gefahr, weil »mehr Demokratie« die Gewaltenteilung bedrohe. Nichts ist unrichtiger. Indem man dem Schwachen Rechte und die Möglichkeiten, sich durchzusetzen, schafft (zum Beispiel durch einen Ombudsmann oder durch ein erweitertes Armenrecht), bedroht man nicht die Freiheit, sondern deren Mißbrauch.