BGH-Urteil "Abendblatt" interpretierte Eva Herman richtig
Eva Herman (Archivbild von 2009): Verquaste Aussagen, eindeutig interpretierbar
Foto: Soeren Stache/ dpaKarlsruhe/Hamburg - Das "Hamburger Abendblatt" hatte geschrieben, Hermann habe bei einer Buchpräsentation im Jahr 2007 gesagt, die "Wertschätzung der Mutter" im Dritten Reich sei "sehr gut" gewesen. Herman sah sich falsch zitiert und hatte gegen den Bericht geklagt. Der BGH wies am Dienstag die Klage zurück. Die Zeitung habe Hermans Äußerungen "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben", hieß es zur Begründung
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln den Axel-Springer-Verlag, in dem das "Abendblatt" erscheint, noch im Juli 2009 zu 25.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil die Zeitung die umstrittene Äußerung nicht richtig wiedergegeben habe. Die Kölner Richter verurteilten den Verlag außerdem, die umstrittene Darstellung nicht zu wiederholen und eine Richtigstellung zu veröffentlichen.
BGH: Im Gesamtzusammenhang nur eine Deutung möglich
Der Wortlaut der Äußerungen bei der Präsentation von Hermans Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" war unstrittig - nicht jedoch die Interpretation. Den gerichtlichen Feststellungen zufolge sagte Herman am 6. September 2007: "Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das - alles was wir an Werten hatten - es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle - aber es ist eben auch das, was gut war - das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft."
Das "Hamburger Abendblatt" hatte am folgenden Tag geschrieben: "In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum 'Dritten Reich'. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende."
Der Vertreter des Axel-Springer-Verlags argumentierte vor Gericht, die Äußerungen Hermans seien zwar "verquast", aber dennoch "eindeutig". Herman habe ihr Bedauern darüber ausgedrückt, dass das Mutter- und Familienbild aus der Zeit des Nationalsozialismus durch die 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Hermans Rechtsanwalt hingegen deutete das Zitat so, dass bereits mit dem Nationalsozialismus das Mutterbild abgeschafft worden sei. "Wir können wohl kaum davon ausgehen, dass ein positives Mutterbild in der NS-Zeit geherrscht hatte", sagte er.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, die Äußerung lasse "im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu", die die Zeitung ihr beigemessen hatte.
Eva Herman war nach den umstrittenen Äußerungen vom NDR entlassen worden. Auch dagegen hatte sie ohne Erfolg geklagt.