BGH-Urteil "Bild" darf Passfoto einer Toten zeigen
Umrisse eines Unfalltoten auf der Autobahn: BGH schwächt Privatsphäre der Opfer
Foto: Ralf/ picture alliance / dpaHamburg/Karlsruhe - Pietät und Privatsphäre sind das eine, Boulevard und Rechtsprechung das andere: Eltern sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn ein Foto ihrer tödlich verunglückten Tochter veröffentlicht wird.
Mit der am Freitag bekanntgegebenen Entscheidung scheiterte endgültig die Schmerzensgeldklage eines Ehepaares gegen die "Bild"-Zeitung. Das Blatt hatte 2005 ein Passfoto ihrer 32-jährigen Tochter veröffentlicht, die schuldlos bei einem schweren Verkehrsunfall im baden-württembergischen Waldshut-Tiengen ums Leben kam.
Im Auto des Unfallverursachers saß der Musiker Max Mutzke. Das Passfoto der ums Leben gekommenen Tochter sei neutral, das Ereignis von öffentlichem Interesse gewesen, so das Urteil. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Die Eltern hatten 10.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.