Ausfuhr von Kulturgütern Bundesrat billigt umstrittenes Kulturschutzgesetz
"Porträtserie", Georg Baselitz
Foto: Arno Burgi/ dpaDer Bundesrat hat am Freitag das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern gebilligt. Eine Aussprache gab es in der Länderkammer nicht. Das Gesetz, dass von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) initiiert wurde, hat somit die letzte Hürde genommen und kann in Kraft treten.
Laut Gesetz ist künftig die Ausfuhr von "national wertvollem Kulturgut" aus Deutschland verboten. Gegen das Vorhaben hatte es großen Widerstand von einzelnen Künstlern wie dem Maler Georg Baselitz gegeben. Der zog aus Protest gegen das Gesetz sogar seine Dauerleihgaben aus drei deutschen Museen zurück (Lesen Sie hier im Interview, warum Baselitz die neue Regelung an die Kunstpolitik der NS-Zeit erinnert). Auch der Maler Gerhard Richter äußerte sich kritisch zu dem Gesetz. Er sprach davon, dass man die Bilder am besten "schnell verkloppen" sollte.
Richter und Baselitz waren nur zwei von zahlreichen Künstlern, die Grütters Vorstoß mit Sorge betrachteten. Denn laut dem Gesetz braucht jeder, der ein wertvolles Kunstwerk ins Ausland bringen oder dort verkaufen will, immer eine Genehmigung (Die Hintergründe zu dem Gesetz lesen sie hier.)
Im Juni wurde das Gesetz zuerst im Bundestag verabschiedet. Der dort verabschiedete Entwurf trug vielen Einwänden von Künstlern, Sammlern und Galeristen Rechnung. So wurde zum Beispiel zeitgenössische Kunst aus dem Ausfuhrverbot herausgenommen.
Über den zweite Teil des Gesetzes wurde weniger diskutiert; dabei ist es genauso wichtig. In Zukunft soll es auch schwerer werden, Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten nach Deutschland zu bringen.