Nachlass des Kunstsammlers Gericht erklärt Gurlitt-Testament für gültig
Grab von Hildebrand Gurlitt: Neuer Streit um den Kunstschatz
Foto: Martin Gerten/ dpaMünchen/Hamburg - Das Kunstmuseum Bern ist nach Ansicht des Amtsgerichtes München rechtmäßiger Erbe der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt. Das Gericht hat den Antrag der Cousine Gurlitts auf einen Erbschein abgelehnt. "Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam", hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag.
Die Cousine, Uta Werner, hatte beim Nachlassgericht München einen Erbschein für das Erbe des Münchner Kunstsammlers beantragt. Die Angehörigen entschlossen sich zu dem Schritt, weil ein Jurist und Psychiater in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen war, Gurlitt habe beim Verfassen seines Testaments an "paranoiden Wahnideen" gelitten, und damit dessen Testierfähigkeit infrage stellte.
Gurlitt, dessen Vater einer von Adolf Hitlers Kunsthändlern war, hatte sein komplettes Vermögen inklusive der millionenschweren Sammlung testamentarisch dem Kunstmuseum Bern vermacht. Das Museum ließ sich anschließend mit der Entscheidung viel Zeit und schöpfte die gesetzliche Frist zur Annahme des Erbes nahezu völlig aus.