Deutscher Presserat Angst vorm Lauschangriff
Berlin - Nach dem Gesetzentwurf des Justizministeriums zu verdeckten Ermittlungen würde der Schutz der Medienvertreter vor staatlichen Abhörmaßnahmen beseitigt, erklärte der Geschäftsführer des Rates, Lutz Tillmanns, heute in Berlin. Auch das Belauschen von Journalisten und Redaktionsräumen soll künftig in Einzelfällen erlaubt sein, wenn ein "unabweisbares Bedürfnis einer Strafverfolgung" vorliegt.
Diese Einschränkung durchlöchere den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, kritisierte Tillmanns. Journalistische Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit werde deutlich erschwert, die Pressefreiheit eingeengt. Außerdem enthalte der Gesetzentwurf vage Rechtsbegriffe, die in der Praxis große Unsicherheit zur Folge haben könnten. Der Presserat forderte die Regierung deshalb auf, den Entwurf zurückzunehmen.
Auch das so genannte "Caroline"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde vom Pressereat als unangemessen kitisiert. Caroline von Hannover hatte in Straßburg gegen die Veröffentlichung von Fotos geklagt, die sie in einer privaten Situation festhalten. Die dortigen Richter hatten geurteilt, die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse zu erfahren, wo sich die Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover aufhalte und wie sie ihr Privatleben gestalte. Damit hatte sich Straßburg gegen die deutsche Rechtsprechung gestellt.
Zudem wandte sich der Rat gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Stasi-Akten von Altbundeskanzler Helmut Kohl. Das Gericht treffe eine absurde Unterscheidung, so Tillmanns. Die Stasi-Unterlagen-Behörde dürfe dem Urteil zufolge Wissenschaftlern mehr Informationen zur Verfügung stellen als Journalisten.
Die Zahl der Eingaben an den Presserat als Organ der Selbstkontrolle der gedruckten Medien sind unterdessen zurückgegangen. Im vergangenen Jahr sprach der Rat 20 öffentliche (2002: 35) und sechs (Vorjahr: sieben) nicht öffentliche Rügen gegen Zeitungen und Zeitschriften aus. Dazu kamen 49 Missbilligungen und 55 Hinweise. Insgesamt seien 682 Eingaben beim Presserat eingegangen, 19 weniger als 2002. Beanstandet wurden vor allem Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht der Journalisten.
In den meisten Fällen hätten Privatpersonen Berichte von Regionalzeitungen beanstandet. Leicht angestiegen gegenüber 2002 sei die Zahl die Beschwerden gegen Boulevardzeitungen (von 114 auf 135) sowie gegen Publikumszeitschriften (von 59 auf 75).