Dresden Nächster Akt beim Opernkrach
Dresden/Köln - In einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben widersprach der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, der Meinung des Berliner Anwalts Peter Raue, der Albrecht "Zensur" und eine Verletzung des Urheberrechtes vorgeworfen hatte. Albrecht hatte Szenen der Inszenierung der "Csárdásfürstin" gegen den Willen des Hamburger Regisseurs Peter Konwitschny geändert.
"Von Zensur kann hier überhaupt nicht die Rede sein, denn nicht der Staat, sondern ein grundgesetzlich durch die Freiheit der Kunst geschütztes Opernhaus hat in die Inszenierung von Peter Konwitschny eingegriffen", sagte Bolwin in Köln. Hier stehe das Grundrecht des Regisseurs gegen das Recht der Oper zu entscheiden, was auf der Bühne gezeigt wird. Außerdem habe der Regisseur in der Regel kein Urheberrecht, sondern nur ein sehr viel geringer geschütztes Leistungsschutzrecht.
Im Mittelpunkt des Dresdner Opernstreites steht die umstrittene Inszenierung der Emmerich-Kálmán-Operette "Die Csárdásfürstin" in der Regie von Konwitschny. Die Premiere wenige Tage vor Silvester hatte für heftige Kontroversen gesorgt. Bei einem Teil des Publikums stieß das Werk wegen seiner schonungslosen Darstellung - Konwitschny verlegte Teile der Handlung in die Schützengräben des Ersten Weltkriegs - auf lautstarke Ablehnung.
Bei der Aufführung am Silvesterabend nahm die Opernleitung gegen Konwitschnys Willen drei Szenen heraus, darunter den Tanz der Hauptdarstellerin mit einer kopflosen Leiche. Die Semperoper spielt das Werk seitdem in der geänderten Form und will dies auch fortan tun. Dagegen setzt sich Konwitschny zur Wehr. Möglicherweise wird der Streit nun vor Gericht ausgetragen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen eine weitere Aufführung der geänderten Version hatte Konwitschnys Anwalt unlängst angekündigt.
Wenn eine gerichtliche Entscheidung zu Gunsten Konwitschnys ausfällt, hätte das nach Ansicht des Berliner Anwalts Raue eine Signalwirkung. Intendanten würden dann zukünftig entweder gar nicht mehr einzugreifen versuchen, weil sie wüssten, dass es aussichtslos sei, oder sie würden sich "ihre vertraglichen Eingriffsrechte noch weiter sichern", sagte Raue in einem Interview. Diese gelten in der Regel aber nur bis zur Generalprobe. Nach der Premiere sei ein direkter Eingriff nicht mehr zulässig.