Fürst Albert vs. "Bunte" Niederlage programmiert
Die Intimsphäre des Fürsten sei nicht verletzt worden, gab Richter Michael Bauer an. Deshalb habe seine Berufung vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe wenig Aussichten auf Erfolg. Es sei das legitime Recht der Zeitschrift "Bunte", über einen möglichen Thronfolger zu berichten.
Vor allem die Tatsache, dass die 20 abgebildeten Fotos von Nicole Coste zur Verfügung gestellt wurden, wertete das Gericht als entlastend für das Magazin. Coste ist die frühere Freundin des Prinzen und Mutter des Kindes. Die Berichterstattung sei dem Fürsten gegenüber sehr wohlwollend gewesen und gebe keinen Anlass zur Klage.
Die Zeitschrift "Bunte" habe darauf verzichtet, intime Details über die Beziehung des Fürsten mit seiner früheren Freundin zu veröffentlichen. Die abgebildeten Fotos seien im Wesentlichen nicht zu beanstanden. Aus diesem Grund sei mit einem Freispruch für die Zeitschrift zu rechnen, sagte Bauer. Das Urteil soll am 18. November bekannt gegeben werden.
Fürst Albert, 47, hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift beantragt. Vor allem Fotos, auf denen er zusammen mit Nicole Coste und Alexandre abgebildet ist, waren dem Monarchen ein Dorn im Auge. Das Landgericht Freiburg hatte den Antrag im Juli mit der Begründung abgelehnt, dass die erschienenen Artikel nicht zu kritisieren sein. Darauf ging der Fürst in Berufung.
In Frankreich hatte die Zeitschrift "Paris Match" einen Prozess verloren und war zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro und dem Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt worden. Das Magazin legte gegen dieses Urteil Berufung ein, die noch nicht verhandelt wurde.
Fürst Albert von Monaco hatte im Juli nach wochenlangen Spekulationen die Vaterschaft von Alexandre zugegeben.