Gerichtsurteil: "Hamburger Morgenpost" muss Lierhaus 25.000 Euro zahlen - DER SPIEGEL
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Gerichtsurteil "Hamburger Morgenpost" muss Lierhaus 25.000 Euro zahlen

Schmerzensgeld für Monica Lierhaus: Das Hamburger Landgericht hat die "Hamburger Morgenpost" zu einer Entschädigung von 25.000 Euro verurteilt. Die Boulevardzeitung hatte zu detailliert über die Erkrankung der ARD-Sportmoderatorin berichtet.
ARD-Sportmoderatorin Lierhaus: Ihr Anwalt forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld
ARD-Sportmoderatorin Lierhaus: Ihr Anwalt forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld

ARD-Sportmoderatorin Lierhaus: Ihr Anwalt forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld

Foto: Federico Gambarini/ picture-alliance/ dpa
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Hamburg - Die Berichterstattung über die erkrankte Sportmoderatorin Monica Lierhaus wird teuer für die "Hamburger Morgenpost". "Die Zeitung muss Lierhaus eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro zahlen", sagte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Montag. Lierhaus' Anwalt hatte sogar ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro verlangt.

Bei ihrer Entscheidung am Freitag musste die Hamburger Pressekammer zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht abwägen. Die Moderatorin der ARD-"Sportschau" war Anfang 2009 schwer erkrankt. Der Bericht in der Boulevardzeitung, der im Februar 2009 erschien, habe sich auf konkrete Vorgänge während Lierhaus' Aufenthalt auf der Intensivstation bezogen, die nicht im Interesse der Öffentlichkeit standen, sagte der Gerichtssprecher.

Die Hamburger Pressekammer gilt unter Prominenten als beliebtes Gericht bei juristischen Auseinandersetzungen mit Medien. Wie zuletzt das NDR-Medienmagazin "Zapp" analysierte, räumt das Landgericht dem Persönlichkeitsrecht häufig Vorrang gegenüber der Pressefreiheit ein. Ob die "Hamburger Morgenpost" in Berufung geht, war zunächst unklar. "Wir wollen erst die Urteilsbegründung abwarten", hieß es am Montag bei der Zeitung.

cte/dpa