Kirchner-Bild Rückgabe an Erben war rechtens
Berlin - Die Vorwürfe von Kunstexperten, der Senat habe bei der Rückgabe des berühmten Gemäldes "dilettantisch" gehandelt, seien weder nachvollziehbar noch haltbar, erklärte die Kulturverwaltung heute.
Die Rückgabe des Gemäldes "Berliner Straßenszene" (1913) von Ernst-Ludwig Kirchner (1880 bis 1938) an eine Erbin des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess ist nach Darstellung des Landes Berlin rechtens.
Man habe sich an nationale und internationale Vereinbarungen über die Rückgabe von Kunstwerken gehalten, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden. Um das Bild zu behalten, hätte Berlin nachweisen müssen, dass die Witwe von Hess beim Verkauf des Gemäldes nach der Machtergreifung der Nazis "einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat" und das Geschäft auch ohne NS-Herrschaft statt gefunden hätte. Diese Nachweise habe Berlin nicht erbringen können.
Die Behauptung, das Kirchner-Bild habe nicht an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden müssen, stelle die juristischen und politisch-moralischen Grundlagen der Restitutionspraxis in Frage - "und sollte das dann auch so sagen", sagte Kultursenator Thomas Flierl (Linkspartei) heute der Nachrichtenagentur dpa.
Das Schweizer Ernst-Ludwig-Kirchner-Archiv, der Förderkreis des Berliner Brücke-Museums und das Berliner Auktionshaus Villa Grisebach hatten eine Überprüfung der Rückgabe gefordert. Ihr Vorwurf an Berlin: "dilettantisches Handeln". Der Berliner Senat habe den "deutschen Museumsbesitz" dramatisch geschädigt.
Das Brücke-Museum hatte die "Berliner Straßenszene", eines der Hauptwerke des deutschen Expressionismus, im Juli an die Hess-Erbin zurückgeben. Das Gemälde soll am 8. November zum Schätzpreis von umgerechnet 14 bis 19,5 Millionen Euro im New Yorker Auktionshaus Christie's versteigert werden.
dan/dpa