Mauer-Mahnmal: Checkpoint Charlie soll geräumt werden - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Mauer-Mahnmal Checkpoint Charlie soll geräumt werden

120 Meter Mauer, 1065 Kreuze und jede Menge Streit: Das umstrittene Berliner Mauer-Mahnmal am Checkpoint Charlie sorgt seit seiner Errichtung im November 2004 für Kontroversen. Jetzt scheint das Ende des Projekts besiegelt: Das Berliner Landgericht ordnete heute die Räumung an.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Das als Touristenattraktion beliebte Mauermahnmal am Checkpoint Charlie muss geräumt werden. Einer entsprechenden Klage des Grundstückbesitzers gab heute das Landgericht Berlin statt. Die Chefin des Mauermuseums und Pächterin Alexandra Hildebrandt kündigte Berufung an. Sie werde das Gelände an der Friedrichstraße mit seinen 1065 Gedenkkreuzen "jedenfalls in den nächsten Tagen" nicht räumen, sagte sie. Es gebe Gespräche mit den Banken über einen Kauf.

Das in Berlin umstrittene Mahnmal steht auf einem Grundstück der Bankaktiengesellschaft Hamm. Diese hatte das mehrere tausend Quadratmeter große Areal bis Ende 2004 an das benachbarte Mauermuseum verpachtet. Hildebrandt weigerte sich anschließend, die zum Gedenken an die Mauertoten und Flüchtlinge errichteten Kreuze und die 120 Meter lange Nachbildung der Berliner Mauer zu entfernen.

Hildebrandt nannte das Urteil "gar nicht so schlecht". "Wir legen die Verantwortung für diesen historischen Ort nicht nieder", sagte sie. Es seien mehr als 6000 Unterschriften für den Erhalt des Mahnmals gesammelt worden. "Wir wollen das Gelände kaufen", sagte Hildebrandt. Der ihr genannte Kaufpreis liege weit über vier Millionen Euro.

Bei den Verhandlungen mit den Banken gehe es "um die Fortsetzung eines Kampfes", erklärte Hildebrandt, die auch Chefin der "Arbeitsgemeinschaft 13. August" ist. "Wir glauben nicht, dass geräumt wird", sagte sie, denn das würde "für die Opfer einen zweiten Tod" bedeuten. Ob sie sich dann, wie Anfang des Jahres angekündigt, tatsächlich an das Mahnmal anketten werde, ließ Hildebrandt offen.

Dem Urteil zufolge muss die Bankaktiengesellschaft vor der Vollstreckung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 320.000 Euro hinterlegen. Das Grundstück ist mehrere Millionen Euro wert.