Medien-Kontroverse TV-Spiel mit dem Tod
Hamburg - Dieter Riechmann sitzt in Florida im Gefängnis und weiß von nichts. Er weiß nicht, dass in Deutschland Anwälte darum streiten, ob der Fernsehsender RTL einen Film zeigen darf, dessen Handlung seiner Lebensgeschichte äußerst nahe kommt. Dass der Film gesendet werden soll, hatte er noch erfahren. "Tut alles, um ihn zu verhindern", sagte er seiner Anwältin. Seitdem bestand kein Kontakt mehr. Briefe erreichen Riechmann mit Verzögerung, Telefonate kommen nur unregelmäßig zu Stande. Riechmann sitzt seit 14 Jahren in der Todeszelle, weil er seine langjährige Freundin erschossen haben soll. Seitdem kämpft er darum, seine Unschuld zu beweisen.
RTL zeigte am Donnerstag den Fernsehfilm "Todesstrafe - Ein Deutscher hinter Gittern". Es war der Beginn eines Themenschwerpunktes zur Todesstrafe: Erst der Fernsehfilm, dann "Stern-TV" und dann noch ein Spielfilm über das Attentat von Oklahoma - RTL will Stellung gegen die Todesstrafe beziehen. Quote machen und Gutes tun - eine schöne Idee.
Doch für die Anwälte und Verwandten von Dieter Riechmann ist der Film keine Hilfe, er ist eine Bedrohung. Sie forderten RTL auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und auf die Ausstrahlung des Filmes zu verzichten, da er das laufende Verfahren und damit das Leben ihres Mandanten gefährde.
"Der Film kommt zum falschen Zeitpunkt, er ist eine Gefahr", sagt Riechmanns Anwältin Terri L. Backhus. Gerade jetzt ist die Zeit, in der sie über den Prozessunterlagen sitzt, ihre Strategie zurechtlegt, sich vorbereitet auf den 25. Mai, den Tag, an dem vor dem Distriktgericht in Miami das mündliche Vorverfahren ansteht. Die Richter wollen entscheiden, ob neue Beweismittel angenommen werden, die Riechmanns Unschuld belegen könnten. "Vielleicht die letzte Chance für Dieter Riechmann", sagt Backhus. Und die dürfe auf keinen Fall zerstört werden. Doch genau das könnte durch den RTL-Film geschehen, sagt die Anwältin.
Backhus hat ihr Büro in Tampa, Florida. Ihre Vorfahren kommen aus Deutschland, aber das ist auch schon die einzige Verbindung zum dem Land, aus dem ihr Klient Dieter Riechmann kommt. Die Anwältin kennt RTL nicht, sie hat den Film nicht gesehen, sie spricht kein deutsch. Sie weiß nur: "Die Staatsanwälte werden sich den Film ansehen". Und sie würden versuchen, ihn für ihre Zwecke zu benutzen. So, wie sie bereits zuvor versucht hätten, Beweise zu manipulieren und Fakten zu verdrehen.
Der renommierte Journalist Peter F. Müller hat die Methoden der Staatsanwaltschaft bereits ausführlich dokumentiert und entscheidend dazu beigetragen, dass der Fall nun vielleicht erneut aufgerollt wird. Fast vier Jahre lang recherchierte Müller und spürte einen Mann auf, der behauptet, der wahre Mörder zu sein. Er sei es gewesen, nicht Riechmann. Müller fand auch einen amerikanischen Polizisten, der gestand, eine Falschaussage gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft habe den Beamten unter Druck gesetzt.
Der Journalist sprach mit deutschen Polizisten, die die amerikanischen Ankläger bei der Beweissuche in Riechmanns Heimatort Lörrach begleiteten. In der Wohnung des Angeklagten durchwühlten die Ankläger Tausende von Aufnahmen des Hobby-Fotografen Riechmann, bis sie auf eine ungewöhnliche Nahaufnahme einer Spinne stießen. "Wer so etwas macht, der mordet auch", habe die Staatsanwältin aus Florida beim Anblick des Bildes gesagt, berichtet einer der Polizisten.
Im Bücherschrank Riechmanns fanden sie Truman Capotes "Kaltblütig" und eine Sammlung von Kriminalkurzgeschichten mit dem Titel "Der perfekte Mord". Beide Bücher wurden im Prozess als Beweismittel für die berechnende Verbrechensplanung Riechmanns verwendet. Müller sagt deshalb: "Den Staatsanwälten traue ich alles zu. Beweise, die aus deutscher Sicht nebensächlich erschienen, bekamen in den USA plötzlich entscheidende Bedeutung". Deshalb dürfe RTL den Film nicht zeigen oder müsse ihn zumindest verschieben.
Als der Film der Presse vorgestellt wurde, war auch Amnesty International (ai) dabei. Die Menschenrechts-Organisation übernahm sozusagen die Schirmherrschaft über den RTL-Themenabend. Der Fall Riechmann sei bei ai bekannt, sagt Sina Vogt vom Amnesty. Als man von den Befürchtungen der Anwältin Backhus hörte, habe man den Film erneut begutachtet und mit Experten der Londoner ai-Zentrale Rücksprache gehalten. "Uns ist es nicht erklärlich, wie dieser Film das laufende Verfahren beeinflussen könnte", sagt Vogt. Amnesty habe deshalb keine Einwände gegen die Ausstrahlung. Ein fiktionaler Film sei selbst in den USA noch nie als Beweismittel herangezogen worden.
Diese Linie vertritt auch der Kölner Fernsehsender RTL. "Sehr überrascht", war man dort über die Einwände der Anwälte und Verwandten Riechmanns. Man wolle doch nur helfen. "Der Film ist doch ein Appell gegen die Todesstrafe", sagt RTL-Sprecherin Ingrid Haas.
Trotzdem habe man sich bei zwei amerikanischen Anwälten versichert, "dass ein fiktionaler Beitrag ohne jeglichen Bezug zur Person Riechmanns nicht vor Gericht vorgebracht werden kann", sagt Haas. "Wir sagen an keiner Stelle, dass die im Film dargestellte Person Riechmann ist".
Eine Erklärung auf Unterlassung wollte der Sender nicht unterzeichnen. Den Verzicht auf die Ausstrahlung des Filmes hatte die Kanzlei PricewaterhouseCoopers Veltins für ihren Mandaten Dieter Riechmann gefordert. Stattdessen verschärfte RTL den Streit weiter und drohte sowohl Peter F. Müller als auch den deutschen Anwälten Riechmanns mit einer so genannten negativen Feststellungsklage, sollten sie weiter "auf die Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche" bestehen. Beide wollen nun von weiteren Schritten Abstand nehmen. Aus Angst vor möglichen Schadenersatzforderungen.
Die "Süddeutsche Zeitung" wollte der Sender bisher nicht verklagen. Die Zeitung hatte seit Tagen ausführlich über den umstrittenen Film berichtet und die "Fernsehmacher von RTL" als "Meister des Zynismus" kritisiert. Der Sender antwortet darauf am Donnerstag - ebenfalls in der "SZ" - mit einer halbseitigen Anzeige. Durch die Ausstrahlung würden weder Urheber- noch Persönlichkeitsrechte verletzt, schreibt RTL-Chef Gerhard Zeiler darin. Auch sei Dieter Riechmann nicht "Vorbild für den Protagonisten des Filmes gewesen".
Dennoch sind die Parallelen nicht zu übersehen, findet Peter F. Müller und hatte deswegen die Unterlassungserklärung wegen Verletzung des Urheberrechtes von RTL gefordert. Müller selbst hatte mit RTL bereits 1999 erste Gespräche über die Verfilmung des Falles geführt, ein befreundeter Autor sollte das Drehbuch schreiben. Konkret wurde das Projekt nicht. RTL vergab den Auftrag anderweitig. Aus gutem Grund, wie es bei dem Kölner Sender heißt. Man habe sich entschieden, einen anderen Drehbuchautoren zu verpflichten, um größtmögliche Distanz zum Fall Riechmann zu haben.
Müller zeigte seine Recherchen in einem Dokumentarfilm, der Anfang Mai in der ARD lief. Er hat nun die Sorge, dass die amerikanischen Staatsanwälte auch den RTL-Film mit ihm in Verbindung bringen wollen, um so die entlastenden Fakten seines dokumentarischen Beitrags zu entwerten.
"Die Staatsanwälte sind unberechenbar", sagt Anwältin Backhus. Sollte der Film dem Fall Riechmann und damit dem Leben des 57-Jährigen wirklich schaden, will sie rechtliche Schritte gegen RTL prüfen.
Der Fernsehsender strahlte den Film wie geplant aus. Dieter Riechmann hat ihn nicht gesehen. Er sitzt in der Todeszelle und wartet. Er weiß von nichts.