Millionendeal Harald Schmidt und ARD sind sich einig
Hamburg - Harald Schmidt und die ARD sind sich offenbar über einen neuen Vertrag einig. Der Entertainer soll nach SPIEGEL-Informationen einen Einjahresvertrag erhalten, der direkt mit der ARD geschlossen wird. Für 43 produzierte Sendungen solle der 49-Jährige fünf bis sieben Millionen Euro erhalten. Die ARD-Intendanten haben über den neuen Vertrag bisher noch nicht beraten und müssen noch zustimmen.
Doch der Weg durch die Kontrollgremien kann gefährlich werden, wie jüngst die Causa Jauch gezeigt hat. Die ARD war so stolz, seit es ihr im vergangenen Sommer gelungen war, den beliebten Moderator Günther Jauch ("Stern-TV", "Wer wird Millionär?") nach vielen Jahren wieder in den öffentlich-rechtlichen Schoß zurückzulocken, um den sonntäglichen Politplausch von Sabine Christiansen zu übernehmen.
Ein Aushängeschild der ARD sollte Jauch werden - wie Harald Schmidt, der nach acht Jahren Sat.1 und einem Jahr Kreativpause vor zwei Jahren ebenfalls zur ARD zurückgekehrt war. Doch dann platzte der Traum der Rückkehr des verlorenen Sohns. Nach einem halbjährigen Verhandlungsmarathon warf Jauch entnervt hin.
Nachdem man sich eigentlich einig geworden war, kamen von ARD-Gremien - deren Mitglieder hinterher von Jauch als "Gremlins" bezeichnet wurden - immer neue Forderungen. Der Rundfunkrat des WDR forderte etwa, Jauch dürfe nach Ablauf seines Vertrags mit "Stern TV" keine journalistischen Sendungen bei der privaten Konkurrenz mehr machen.
Dass man sich im Fall Jauch so querstellte, könnte nicht zuletzt mit der Erfahrung mit Schmidts Vertrag, der im August endet, zusammengehangen haben. Mit Schmidt hatte die ARD über die Produktionstochter Degeto einen Geheimvertrag geschlossen und sich so an der Kontrolle der Gremien vorbeigemogelt. Viele fühlten sich hintergangen. Der Widerstand war programmiert.
Der neue Vertrag muss nun nicht nur den Intendanten, sondern auch den Verwaltungsräten vorgelegt werden. Die Rundfunkräte bekommen den Vertrag indes nicht zu sehen, weil die Vertragssumme die Zustimmungsgrenze unterschreitet.
dab/ddp