Presserat "Bild"-Schlagzeile über Osthoff vertretbar
Bonn Nach Ansicht der Medienhüter schwebte Frau Osthoff zum Zeitpunkt der Entführung im Irak in Lebensgefahr. Aufgrund der Ermordung mehrerer Entführter im Irak hätte deshalb auch die Frage, ob sie "geköpft" werde, gestellt werden können, so der Presserat. Die "Bild" hatte am 30. November 2005 neben dem Foto von Susanne Osthoff getitelt: "Wird sie geköpft?"
"Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann begrüßte die Entscheidung. Wenn die Wirklichkeit drastisch sei, dann fordere objektive Berichterstattung auch drastische Worte, sagte er.
Insgesamt sprach der Presserat nach seiner ersten Sitzung in diesem Jahr sieben öffentliche Rügen aus. So sei die Berliner Boulevard-Zeitung "B.Z." mit der Überschrift "Du Drecks-Vater!" unzulässigerweise als Ankläger aufgetreten. Der betreffende Vater, der seine zwei kleinen Söhne verwahrlosen ließ, wurde damit "ehrverletzend und menschenverachtend" an den Pranger gestellt.
Die Münchner "Abendzeitung" wurde für einen Artikel über einen Siebenjährigen, der seinen Bruder mit einem Sportgewehr erschoss, von dem Selbstkontrollgremium gerüffelt, weil er die Identität der Kinder nicht schützte. Die Nürnberger "Abendzeitung" wurde für Bilder getadelt, die einen Angeklagten in einem Mordprozess zeigten.
Weitere Rügen gingen an die "Ostseezeitung" und die "Schwarzwälder Post" wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Trennung von Redaktion und Werbung, sowie an die "Bild Hannover" wegen der Veröffentlichung eines Fotos im falschen zeitlichen Kontext. Angeprangert wurde auch die "Bild Rhein-Neckar", weil sie einen Mann vorverurteilend als "Attentäter" bezeichnet hatte.
jdl/ddp