Raabs "Wok WM": Medienrat wittert Schleichwerbung - DER SPIEGEL
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Raabs "Wok WM" Medienrat wittert Schleichwerbung

Sprung in der Wok-Schüssel: Die Spaßsport-Sendung steht jetzt wegen möglicher Schleichwerbung im Kreuzfeuer der Kritik. Stefan Raab kassiert Schläge für die Kommerzlastigkeit des Konzepts.
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Berlin - Stefan Raabs "Wok WM" im Privatsender ProSieben muss sich gegen den Vorwurf der "Schleichwerbung" behaupten. Der Medienrat Berlin-Brandenburg hat die Sendung scharf kritisiert.

Dabei steht das ganze Konzept der Sendung auf dem Prüfstand. Grund der Raab-Schelte: die Sendung vom 11. März 2006. In der Show wurde der Name eines Wettanbieters zweimal genannt und während der Moderation darauf hingewiesen, dass man sich noch an einer laufenden Wette über den Ausgang des Rennens beteiligen könne.

Den Wok-Sport hatte der TV-Entertainer ursprünglich für seine Teilnahme an der Sendung "Wetten, dass...?" im Jahr 2003 entwickelt. Die Fahrer der "Wok WM" treten mit speziell bearbeiteten Reis-Schüsseln die Abfahrt auf einer Bob- und Rodelbahn gegeneinander an.

Die hohen Einschaltquoten bescherten der "Wok WM" ihren kommerziellen Erfolg: Jedem Team ist (ähnlich wie beim Radsport) ein Werbeträger zugeteilt. Jetzt untersuchen Wirtschaftsprüfer die starke Markenpräsenz in der Show auf den Vorwurf der Schleichwerbung.

Auch der Nachrichtensender n-tv muss sich gegen den Vorwurf der Schleichwerbung verteidigen. Am 2. September 2006 sei in der Sendung "Gesund und schön" in einer eingehenden Präsentation für einen bestimmten Proteindrink geworben worden.

Auch die "Neue Westfälische Zeitung" muss sich dem Verdacht unerlaubter Werbung stellen: Zwei großformatige Fotos und prominent platzierte Artikel über eine neue Bio-Pizza sind nach Einschätzung des Deutschen Presserates Schleichwerbung. Weil sich das Blatt dem Produkt einer regionalen Firma derart ausführlich auf der Titel- und ersten Lokalseite widmete, handelte sie sich dafür eine öffentliche Rüge ein, teilte das Selbstkontrollorgan der Printmedien am Freitag in Bonn mit.

Ebenfalls wegen versteckter Werbung gerügt wurde das Spezialheft "RadParadies 2007" des Magazins "Aktiv Radfahren". Die Zeitschrift hatte mit dem Text und Fotomotiv aus einer Anzeige der Bahn, die im selben Heft erschienen war, über Nachtreisezüge berichtet. In einem zweiten Artikel sei ausschließlich das Angebot eines einzigen Reiseanbieters über einen Radurlaub auf Mallorca vorgestellt worden und mit reklamehafter Sprache beschrieben worden.

Eine weitere, allerdings nicht öffentliche Rüge handelte sich die "Bild"-Zeitung in Bremen wegen ihrer angeblich vorverurteilenden Berichterstattung über einen 19-jährigen mutmaßlichen Straftäter ein. Nach Angaben des Presserates bezeichnete die Zeitung ihn als "Verbrecher" und stützte sich auf ein Geständnis, das nicht vorlag. Gerügt wurde auch die Hamburger "Bild"-Zeitung für einen zu ausführlichen Artikel über den Selbstmord einer Jugendlichen. Die Berichterstattung über Suizide gebiete Zurückhaltung, erklärte der Presserat. Dies gelte insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung der näheren Umstände.

bos/dpa/AP