Restitution in Österreich Munchs Heimkehr
Wien Fast sechzig Jahre hat es gedauert - jetzt ist das Bild mit dem Titel "Sommernacht am Strand" wieder im Besitz der Familie Mahler. Das gab die österreichische Kultus- und Bildungsministerin Elisabeth Gehrer bekannt. Ein österreichischer Restitutionsausschuss, der 2001 gegründet wurde, habe die Rückgabe einstimmig beschlossen.
Bereits Anfang dieses Jahres hatte die österreichische Staatsgalerie Belvedere, in der auch das Munch-Bild hing, fünf Bilder von Gustav Klimt aufgrund von Restitutionsansprüchen zurückgegeben. Vier dieser Bilder sind am Mittwoch bei einer Auktion von Christies in New York für insgesamt 172 Millionen US-Dollar versteigert worden.
Marina Mahler sagte, die Rückgabe des Bildes "würdigt das Gedächtnis meiner Großmutter Alma (Mahler-Werfel), die mit großer Trauer und einem tiefen Gefühl der Verletzung noch auf ihrem Totenbett um die Rückgabe des Gemäldes gekämpft hatte." Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der speziellen Verbindung zwischen ihrer Familie und Österreich. Sie wolle das Gemälde zunächst behalten, damit sie es jeden Tag betrachten könne, sagte Mahler.
Die Familie Mahler hatte sich seit insgesamt sechzig Jahren darum bemüht, dass das 1902 entstandene Bild wieder in ihren Besitz kommt. Alma Mahler-Werfel, die Witwe Gustav Mahlers, hatte es 1916 anlässlich der Geburt ihrer Tochter Manon Gropuis geschenkt bekommen. Sie gab das Gemälde 1937 als zweijährige Leihgabe an die Österreichische Galerie, die heutige Staatsgalerie Belvedere. Mahler-Werfel, die damals mit dem jüdischen Schriftsteller Franz Werfel verheiratet war, floh 1938 aus Österreich. Daraufhin hatte ihr Stiefvater Carl Moll ohne, dass sie davon wusste das Bild für 7.000 Reichmark an das Museum verkauft.
Der österreichische Restitutionsausschuss sprach das Werk der Mahler-Familie zu, obwohl Mahler-Werfel nach dem Krieg den Rechtsstreit um das Bild verlor. Ein Gesetz von 2001 räumt allerdings die Möglichkeit ein, Kunstgegenstände in besonders begründeten Ausnahmefällen trotz rechtskräftiger Entscheidungen zurückzugeben.
amg/dpa