Restitutions-Streit: "Das war kein normales Geschäft" - DER SPIEGEL
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Leipzigs ägyptische Sammlung: Freiwillig verkauft?

Foto: Peter Endig/ picture alliance / dpa

Restitutions-Streit "Das war kein normales Geschäft"

Trotz eines anderslautenden Gerichtsurteils verbleibt die Sammlung des jüdischen Ägyptologen Steindorff in Leipzig. Mit dem SPIEGEL sprach Roman Haller, Direktor der Jewish Claims Conference in Deutschland, über das Schicksal der Sammlung und das schwierige Geschäft der Wiedergutmachung.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

SPIEGEL: Die Sammlung des seinerzeit aus Nazi-Deutschland emigrierten jüdischen Ägyptologen Georg Steindorff verbleibt bei der Universität Leipzig, obwohl ein Gericht sie noch im Mai der Jewish Claims Conference zugesprochen hatte. Warum kam es erst Ende Juni zu dieser gütlichen Einigung in der lange schwebenden Restitutionssache?

Roman Haller: Nicht wir haben gegen den Beschluss des zuständigen Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen geklagt, sondern die Universität Leipzig. Die Klage hat uns unangenehm berührt. Wir hätten es begrüßt, wenn die Universität zuvor das Gespräch mit uns gesucht hätte.

SPIEGEL: Ihre Organisation hat vom Verwaltungsgericht Berlin Recht bekommen. Nun verzichtet sie auf 163 wertvolle Exponate aus dem Altertum. Wie passt das zusammen?

Haller: Es ist schon immer unsere Politik gewesen. Wir orientieren uns an den hohen emotionalen Werten der Kulturwerke und haben bisher solche Objekte nicht behalten. Es ging uns nur um die Anerkennung geschehenen Unrechts.

SPIEGEL: In welcher Form?

Haller: Steindorff hat im Jahr 1937 die Sammlung an seine Universität übergeben, bevor er in die USA emigrierte. Das war kein normales Geschäft, sondern ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust. So hat es das Gericht gesehen und wir begrüßen, dass sich die Universität dem nun anschließt.

SPIEGEL: Im Fall Steindorff gibt es einen Erben, seinen in den USA lebenden Enkel. Der hatte, wie auch die Universität Leipzig, stets betont, dass sein Großvater sein Lebenswerk dort aufgehoben wissen wollte. Warum haben Sie diesem Wunsch nicht entsprochen?

Haller: Leider hat die Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung Erben eine viel zu enge Frist von zwei Jahren gesetzt, um Ansprüche auf ehemals jüdisches Vermögen auf dem Gebiet der DDR zu stellen. Das hat auch der Erbe Steindorffs versäumt. Wir haben Ansprüche angemeldet. Ohne unsere Anmeldungen wären Erben oft leer ausgegangen.

SPIEGEL: Warum kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Erben verfolgter Juden und der Jewish Claims Conference?

Haller: Konflikte sind die große Ausnahme, in der Regel fühlen sich die Erben von uns unterstützt. Die Claims Conference muss zwei Gruppen gerecht werden und steht häufig zwischen den Fronten. Einmal helfen wir potentiellen Erben, die die Fristen des deutschen Gesetzes versäumt haben. Sodann unterstützen wir aus nicht beanspruchtem Vermögen weltweit soziale Projekte zugunsten bedürftiger Holocaust- Überlebender.

SPIEGEL: Vor fast 60 Jahren leistete die Bundesrepublik erste Zahlungen an die Jewish Claims Conference. Wie fällt Ihre Bilanz der Wiedergutmachung aus?

Haller: Die Verbrechen selbst lassen sich nicht wiedergutmachen. Finanziell gilt: Solange es Holocaust-Überlebende gibt, die in Armut leben, können wir nicht zufrieden sein.

Das Interview führte Jan Friedmann

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