Sat.1 Schleichwerbung brachte Millionenbetrag
Ludwigshafen - Das Geld diente zur Finanzierung der Formate, wie aus einem Bericht hervorgeht, den die zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz heute veröffentlichte. Grundlage des Berichts seien die Untersuchungen einer renommierten Anwaltskanzlei und der Innenrevision des Senders, meldete die Nachrichtenagentur dpa.
Dass es bei dem Privatsender Sat.1 Schleichwerbung gab, steht seit Oktober offiziell fest. Damals leitete die ProSiebenSat1 Media AG eine Prüfung durch eine unabhängige Kommission ein. Diese ergab, dass es bei Zulieferungen der Produktionsfirmen Worldcom und Connect TV unzulässige Platzierungen von Produkten in Fernsehbeiträgen gegeben hatte. Geprüft worden waren Frühstücksfernsehen und Regionalfenster von Sat.1
Laut ProSiebenSat.1 war die Zusammenarbeit mit Worldcom bereits Ende 2004 durch das Sat.1-Management beendet worden. Auch die Kooperation mit Connect TV war nach der Prüfung eingestellt worden, ebenso die Geschäftsverbindungen mit Camp TV, dem seit 1994 lizenzierten Vertragspartner für die Regionalfenster.
Die jetzt bekannt gewordenen Zahlen decken sich nicht ganz mit der Einschätzung des ProSiebenSat1-Vorstandsvoritzenden Guillaume de Posch. Der hatte noch Mitte Dezember dem "Kölner Stadt-Anzeiger" erklärt, der Umsatz, der in diesem Jahr mit illegaler Schleichwerbung erzielt wurde, belaufe sich schätzungsweise bloß auf ein, zwei Millionen Euro. DePosch sprach allerdings nicht von ProSiebenSat.1 - sondern von allen Sendern.
Der Schaden, wiewohl in Euro kaum messbar, könnte dennoch enorm sein: Journalistische und kreative Glaubwürdigkeit sind in stark Verruf geraten, die Zuschauer sind skeptisch. Wenn die neue, von der EU-Kommission beschlossene Fernsehrichtlinie sich durchsetzt, könnte sich das Blatt jedoch noch einmal wenden: Dann soll nämlich ein gekennzeichnetes Product Placement erlaubt sein.
Bei den Privatsendern sieht man die neuen EU-Pläne skeptisch. Dass in Kinder- und Nachrichtenprogrammen nur noch alle 35 Minuten geworben werden darf und das Limit von zwölf Minuten Werbung pro Stunde weiterhin gilt - das rechnet sich nämlich gar nicht.