Schleichwerbung Bußgeldverfahren gegen RTL
Hannover/Köln - Einem Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) wegen Schleichwerbung muss sich der Kölner Privatsender RTL stellen. In dem am 19. Juni ausgestrahlten Bericht "Formel 1 - der Transport einer Weltmeisterschaft" sei eine "positive Würdigung" der Leistungen des Logistik-Dienstleistungsunternehmens der Deutschen Post, DHL, festgestellt worden, zitierte die Nachrichtenagentur dpa NLM-Direktor Reinhold Albert.
NLM beziehungsweise deren Rechtsvorgängerin und RTL hatten bereits im August des vergangenen Jahres eine Auseinandersetzung ausgefochten, die mehr als zehn Jahre dauerte. Es ging darum, ob die zulässige Zahl von Werbeunterbrechungen bei TV-Filmen, die von RTL als thematische Reihe gekennzeichnet worden waren, höher war als gesetzlich erlaubt. 1993 wurde ein Bußgeld von rund 20 Millionen Mark gegen den Sender verhängt, woraufhin RTL mehrere Verfahren anstrengte und auch Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegte. Schließlich zogen die Kölner die Klage aber zurück und zahlten den Niedersachsen ein Bußgeld von 9,9 Millionen Euro (plus Zinsen rund zwölf Millionen Euro).
Mit dem Vorwurf der Schleichwerbung sieht sich RTL nun ebenso konfrontiert wie zuvor schon der kleinere Brudersender RTL II. Am 11. Juni hatte der das Format zum braunen Brotaufstrich, "Nutella - die Geburtstagsshow", übertragen. Die für RTL II zuständige Landesmedienanstalt Hessen strengte daraufhin ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrages an.
Nur eine Woche später, am 18. Juni, strahlte RTL 2 "Die kultige Handyshow - O2 can do" aus und geriet ein zweites Mal ins Blickfeld der Medienwächter. Es bestehe der Verdacht auf unzulässige Kennzeichnung einer titelgesponserten Sendung, hieß es aus Hessen. Mit der Darstellung des Titelsponsors habe RTL II gegen die Werberichtlinien verstoßen.