TV-Werbung Kritik an "Nutella"-Show auf RTL2
Kassel/München - RTL2 habe die am Samstag ausgestrahlte "Nutella-Geburtstagsshow" nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet. Der Sender habe den Beitrag zwar als "Dauerwerbesendung" angekündigt, die laufende Sendung aber nicht wie vorgeschrieben als Werbung deutlich gemacht, monierte die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) heute. In der Jubelsendung zur Feier des allseits beliebten Brotaufstrichs der Firma Ferrero hatten sich verschiedene Prominente beim "größten Frühstück der Welt" zu ihren Erlebnissen und Erfahrungen mit Nutella geäußert. Die LPR kann nun nach einer weiteren Bewertung der Show einen aufsichtsrechtlichen Hinweis geben oder eine Beanstandung aussprechen.
Bei RTL2 versteht man die ganze Aufregung nicht: Die "Nutella-Geburtstagsshow" sei keine Werbesendung, sondern ein "normales redaktionelles Format" gewesen. RTL2 habe sie nur deshalb als Dauerwerbesendung angekündigt, weil der Sender per Einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet worden sei. Welche Konkurrenzfirma von Ferrero den Gerichtsbeschluss erwirkt hatte, sagte der Sprecher nicht.
Die privaten Sender üben also den ungezwungenen Umgang mit dem Thema Schleichwerbung, indem sie die Flucht nach vorne antreten. Während die ARD sich derzeit noch mit der Affäre um vermeintlich bezahlte Produktwerbung im "Marienhof" herumplagen muss, sorgt RTL2 für größtmögliche Sponsoren-Transparenz.
Auch die am nächsten Samstag bei dem Münchner Sender geplante Unterhaltungssendung "Die kultige Handy-Show - O2 can do" sei keine Werbesendung für den Mobilfunkanbieter O2, hieß es bei RTL2. Lediglich für den Namen der Show habe es im Rahmen eines "Titelpatronats" eine finanzielle Gegenleistung des Mobilfunkanbieters gegeben.
Sowohl die Nutella-Sendung als auch das O2-"Event" waren seit langem im Programm des Senders angekündigt. Warum die LPR erst hinterher protestiert, erklärt sich aus dem Reglement der Aufsichtsbehörde: Laut LPR-Direktor Wolfgang Thaenert war RTL2 bereits Anfang Juni auf mögliche Werbeprobleme hingewiesen worden. Die Landesmedienanstalt könne eine Sendung aber nicht im Voraus verbieten, sondern nur im Nachhinein beanstanden.
Für die Handy-Sendung am nächsten Samstag sei RTL2 jedenfalls schon im Vorwege um mehr Sensibilität gebeten worden. Vielleicht erwirken T-Mobile oder Vodafone ja noch eine Einstweilige Verfügung.