Urheberrecht: Kampf um die Kunst - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Urheberrecht Kampf um die Kunst

Nach dem Streit um die "Weber"-Inszenierung geriet das Staatsschauspiel Dresden mit "Hartz IV – Das Musical" zum zweiten Mal in Konflikt mit dem Verlag Felix Bloch Erben. Die Folgen sind noch nicht abzusehen, fest steht jedoch: Das Klima zwischen Verlagen und Theatern wird immer frostiger.
Von Jenny Hoch
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Im Todeskrampf röcheln sie ihrem Ende entgegen. Kaltblütig zum Schweigen gebracht von tumben Agenten des Bösen. Auf den ersten Blick scheint der Fall klar, die Rollen von Opfer und Täter eindeutig verteilt. Die beklagenswerten Opfer sind ein Musical über Arbeitslosigkeit, dessen Regisseur Erik Gedeon und die Schauspieler, also ein über Wochen mühsam erarbeitetes Kunstwerk in Form einer Theateraufführung. Die Täter sind der Berliner Verlag Felix Bloch Erben und deren Anwalt Cornelis Lehment, die die Inszenierung einfach verbieten ließen. Wie bei jedem guten Krimi ist dann aber doch alles komplizierter als angenommen: Es steht Aussage gegen Aussage, beide Parteien haben gute Argumente für ihr Handeln.

Der Tathergang ist einfach rekonstruierbar: Am 15. Januar feierte am Dresdner Staatsschauspiel "Hartz IV – Das Musical" seine Uraufführung. In dem Stück werden, eingebettet in eine Rahmenhandlung, die auf einem verlassenen Arbeitsamt spielt, unter anderem Songs aus "My Fair Lady", "Jesus Christ Superstar" und "Hair" gesungen. Das sind allesamt Songs von Autoren, die der Verlag Felix Bloch Erben vertritt. Da dieser aber vom Theater nicht um Erlaubnis gefragt wurde, die Lieder zu verwenden, sieht er die Rechte seiner Autoren verletzt und erwirkte beim Landgericht Leipzig per einstweiliger Verfügung ein Aufführungsverbot.

Daraufhin nahm Holk Freytag, Intendant des Dresdner Staatsschauspiels, die Inszenierung aus dem Spielplan, ließ seinen Regisseur Erik Gedeon zusammen mit dem Musiker Alexander Geringas neue, eigene Songs komponieren und legte einen neuen Premierentermin im März fest. Allerdings will er sein Vorgehen nicht als Schuldeingeständnis gewertet sehen: "Wir haben nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Ohne Sinn und Verstand agiert Felix Bloch Erben erneut gegen das Theater und offenbart sich einmal mehr als kunstfeindlicher Verlag." Man nehme, wie bei Liederabenden wie diesem üblich, lediglich das "kleine Recht der musikalischen Darbietung" in Anspruch, das über die Verwertungsgesellschaft Gema abgerechnet werde.

Arbeitsweise in Frage gestellt

Gedeon, der mit "Songdramen", wie er das boomende Genre der Liederabende mit Handlung nennt, deutschlandweit für volle Theater, begeisterte Zuschauer und zufriedene Intendanten sorgt, bestätigt das: "Das mag zwar eine juristische Grauzone sein, aber meine Inszenierungen laufen seit zehn Jahren über die Gema." Die Besonderheit sei zwar, dass hier anstatt der normalerweise üblichen Popsongs ausnahmslos Musical-Songs, also Lieder, die in einem Handlungszusammenhang stehen, verwendet worden seien, doch könne er die Empfindlichkeit des Verlages nicht nachvollziehen: "Felix Bloch Erben stellt meine ganze Arbeitsweise in Frage."

Schützenhilfe bekommt das Theater von Rolf Bolwin, dem Direktor des Deutschen Bühnenverbandes. Der findet die Reaktion des Verlages überzogen: "Die Musical-Lieder haben sich doch längst verselbstständigt und werden im Radio gespielt wie Popsongs", sagt der Theatermann. Deshalb verstehe er nicht, warum sie nicht über die Gema abgerechnet werden können. Schließlich gäbe es da mittlerweile einen eigenen Tarif für sogenannte "compilation shows" wie Erik Gedeon oder Franz Wittenbrink sie machen. "Im Grunde ist das eher ein Streit zwischen den Verlagen und der Gema, der nie ganz ausgefochten worden ist und der jetzt auf dem Rücken der Theater ausgetragen wird", so Bolwin.

Autorenrechte mit Füßen getreten

Beim Verlag sieht man den Fall naturgemäß anders: "Unsere Aufgabe ist es, die Rechte unserer Autoren zu schützen. Das Urheberrecht ist in diesem Fall eindeutig, es besagt, dass allein der Komponist entscheiden darf, ob er es jemandem zugesteht, einen Song zu verwenden", sagt Knut Lehmann, Prokurist bei Felix Bloch Erben. Die Anschuldigung, kunstfeindlich zu agieren, weist er zurück: "Arbeitslosigkeit ist ein Thema, das uns allen unter den Nägeln brennt, natürlich ist es wichtig, das künstlerisch zu verarbeiten."

Man wolle nach den Querelen um die "Weber"-Inszenierung, deren Absetzung der Verlag wegen zusätzlich eingefügter Chorpassagen ebenfalls gerichtlich durchgesetzt hatte, auch keine "Lex Dresden" durchziehen. Aber, sagt Lehmann, der selbst zehn Jahre lang Verwaltungsdirektor am Staatstheater Hannover war, man müsse auch die andere Seite sehen: "Es kann nicht sein, dass ein Werk eines Komponisten einfach von anderen verhunzt werden darf." In einer Stellungnahme des Verlages heißt es zu Erik Gedeon und dem Stück: "Im gleichen Maße, wie er eine Autorenschaft an dem neuen Inhalt hat, tritt er die Rechte der Autoren der verwendeten Stücke mit Füßen."

Und nun? Das Dresdner Theater will das für das ursprüngliche Stück verhängte Aufführungsverbot nicht auf sich sitzen lassen und richtet sich auf ein langwieriges Verfahren ein. Auf der Gegenseite rüsten neben Felix Bloch Erben jetzt auch andere Verlage zum Angriff. "Wir sind doch kein Selbstbedienungsladen", sagt etwa Barbara Böhme, Leiterin der Verlagsgesellschaft Musik und Bühne, von deren Autoren vier Songs im Hartz-IV-Musical verwendet wurden.

Die Fronten sind verhärtet, besonders nach dem "Weber"-Streit, in dem das Gericht dem Verlag Recht gab. Die Gerichte sind es auch, die entscheiden müssen, wer diesmal Recht hat. Wie das Urteil auch ausfallen wird, einen Sieger wird es jetzt und in Zukunft nicht geben. Denn in Zeiten, in denen sich Regisseure nicht mehr nur als Diener des Textes, sondern als Künstler und eigenständige Autoren verstehen, und immer mehr Autoren sich Eingriffe in ihre Stücke verbitten, sollte es Verlagen und Theatern mehr denn je daran gelegen sein, gemeinsame Lösungen zu finden. Das frostige Klima und die gegenseitigen Anschuldigungen sind sicherlich nicht förderlich für das, um was es beiden gehen sollte: um Kunst.