Welfenschatz: Gold im Keller
Staatliche Museen zu Berlin, Kunstgewerbemuseum/ Jürgen Liepe
Streit um Welfenschatz Görings goldiges Schnäppchen
Berlin - Das Untergeschoss des Bode-Museums auf der Berliner Museumsinsel ist sakralen Kunstwerken vorbehalten. In der spärlich ausgeleuchteten Gruft glitzern Schätze aus dem Mittelalter. Goldene Kreuze, Reliquienbehälter und Tragaltare sind zu bestaunen; und eine Büste des Heiligen St. Blasius aus vergoldetem Silberblech, mit Edelsteinen besetzt.
Die gleißende Büste gehört zum Welfenschatz, aus dem ein Großteil der Preziosen auf der Museumsinsel stammt. Auf einer Schautafel heißt es, er sei "der größte deutsche Kirchenschatz im Besitz einer öffentlichen Kunstsammlung".
Ob der einzigartige Schatz noch lange öffentlich zugänglich bleibt oder ob er reprivatisiert wird, ist ungewiss. Vor fünf Jahren forderte der Restitutionsanwalt Markus Stötzel im Namen der Erben von drei jüdischen Kunsthändlern von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) die Rückgabe. Die Vorfahren seiner Mandanten, so der Anwalt, hätten den Schatz 1935 wegen ihrer Verfolgung durch die Nazis verkauft und keineswegs den Marktpreis bekommen.
Die SPK, die größte deutsche Kulturinstitution, lehnt eine Restitution hingegen ab: Die Kunsthändler hätten sich bereits vor der Machtübernahme der Nazis verspekuliert, der Preis habe höchstens 40 Prozent unter dem Einkaufspreis gelegen und sei marktgerecht gewesen.
Beide Seiten wurden nicht einig und riefen deshalb ein Gremium an, dessen offizieller Name die Komplexität seiner Arbeit widerspiegelt: "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz".
Verspekuliert!
Die Kommission soll entsprechend des Washingtoner Abkommens von 1998 in strittigen Fällen von "Raubkunst" Vorschläge für "faire und gerechte" Lösungen empfehlen. Den Vorsitz führt Jutta Limbach, die einstige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts. Weitere ehrenamtliche Mitglieder der sogenannten Limbach-Kommission sind der Bundespräsident a. D. Richard von Weizsäcker, die Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und renommierte Akademiker.
Am Mittwochvormittag nun wird die Kommission in der Berliner Landesvertretung Sachsen-Anhalts beide Seiten anhören. Der Erben-Anwalt Markus Stötzel und sein New Yorker Partner Mel Urbach wollen kommen, ebenso Herrmann Parzinger, der Generaldirektor der SPK, und deren Justitiarin.
Der Gegenstand der Anhörung ist überaus komplex. Als die Preußen 1866 das Königreich Hannover annektierten, nahmen die entthronten Welfen den Schatz mit ins Exil nach Österreich. Als sie nach dem Ersten Weltkrieg in der Alpenrepublik Vermögenssteuer bezahlen sollten, sahen sie sich mit Liquiditätsproblemen konfrontiert.
Herzog Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg versuchte den 82 Objekte umfassenden Schatz zu verkaufen und verlangte 24 Millionen Reichsmark für die 82 Objekte - ein Phantasiepreis. Mit Kaufvertrag vom 6. Oktober 1929 erwarb dann ein Konsortium jüdischer Kunsthändler und Juweliere den Schatz für 7,5 Millionen Reichsmark, was in etwa 150 Millionen Euro entspricht.
Die Kunsthändler wollten den Schatz mit Gewinn weiterverkaufen, aber die Spekulation ging nicht auf. Nur 20 Tage nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags brach am "Schwarzen Freitag" an der New Yorker Börse die Weltwirtschaftskrise aus. Der Kunstmarkt kollabierte. In den USA gelang es immerhin, 40 der 82 Einzelstücke loszuschlagen und so rund 2,5 Millionen Reichsmark wieder einzunehmen. Einen Ankauf der kunsthistorisch wertvolleren zweiten Hälfte des Schatzes lehnte der Ministerpräsident Preußens, Otto Braun (SPD), angesichts der leeren öffentlichen Kassen und der Massenarbeitslosigkeit ab.
Göring war stolz
Die Kunsthändler Zacharias Max Hackenbroch, Isaak Rosenbaum und Saemy Rosenberg waren in einer schwierigen Lage, die Gläubiger machten Druck. Also stimmten die Händler nach langen und zähen Verhandlungen einem Verkauf für 4,25 Millionen Reichsmark zu, der im Juni 1935 beurkundet wurde. Käufer war dann doch der Staat Preußen, als Strohmann agierte die Dresdner Bank. Ein Schnäppchen, wie man auch im preußischen Kulturministerium wusste, das den wahren Wert auf "6 bis 7 Millionen Reichsmark" taxierte und den Kauf "außerordentlich günstig" nannte.
Die Lorbeeren dafür, dass der in Amsterdam lagernde Welfenschatz heim ins Reich geholt wurde, ließ sich der preußische Ministerpräsident Herrmann Göring gerne anheften. In einer zeitgenössischen Biografie über ihn heißt es: "Mit berechtigtem Stolz zeigte er diesen ehrwürdigen und historisch bedeutsamen Schatz mittelalterlicher deutscher Kunst gelegentlich einer festlichen Veranstaltung im Berliner Schloss während der großen Internationalen Jagdausstellung den ausländischen Gästen."
Der Jura-Professor Stephan Meder, Gutachter im Auftrag der Erben, kommt zu dem Schluss, dass der Kaufpreis "mindestens annähernd 40 Prozent unter dem Verkehrswert" gelegen habe und das Geschäft sittenwidrig gewesen sei. Die Anwälte der Kunsthändler-Erben haben der Kommission auch Gutachten vorgelegt, in denen Diskriminierung und Verfolgung in der NS-Zeit eindrucksvoll nachgezeichnet sind. Zum Zeitpunkt des Verkaufs waren zwei der drei Kunsthändler bereits aus Deutschland geflüchtet.
Dass Juden seit der Nazi-Machtübernahme 1933 kollektiv diskriminiert wurden, bestreitet auch SPK-Generaldirektor Hermann Parzinger in keiner Weise. Doch im Fall des Welfenschatzes, sagt er, hätten sich die Kunsthändler von Anfang an übernommen und seien nicht erst durch die Verfolgung im NS-Staat in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen. Zum Preis sagt Parzinger: "Auch nichtjüdische Verkäufer hätten 1935 keinen besseren Preis bekommen."
Weiter verkompliziert wird der Streit dadurch, dass neben den Erben der drei Kunsthändler, die den Vertrag unterzeichneten, sich auch Erben von zwei Finanziers des Schatzkaufs gemeldet haben. Diese hielten offenbar 50 Prozent des Schatzes, und ihre Erben wollen auch ein Stück vom Kuchen. Die Limbach-Kommission hat ihre Vertreter als Gäste zur Anhörung eingeladen.
Die honorigen Mitglieder der Kommission haben in fünf der sieben Fälle, mit denen sie bisher befasst waren, zur Restitution geraten und in einem zur Entschädigung. Doch beim Welfenschatz ist es unwahrscheinlich, dass das Gremium bereits an diesem Mittwoch eine Empfehlung aussprechen wird. Zu komplex scheint der Fall.