Zankapfel Internet: Private versus Öffentlich-Rechtliche - DER SPIEGEL
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Zankapfel Internet Private versus Öffentlich-Rechtliche

Geht es um Internet-Ausgaben, ist Streit programmiert: ARD und ZDF wollen mehr in ihre Netz-Angebote investieren. Die Privatsender protestieren und wittern Verrat.
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Unlängst forderten ARD und ZDF die Abschaffung der gesetzlich vorgegebenen Obergrenze für ihre Internetausgaben. Bislang sind die Online-Aufwendungen per Rundfunk-Staatsvertrag auf 0,75 Prozent des Senderhaushalts beschränkt. Diese Begrenzung sei medienpolitisch nicht mehr akzeptabel, sagte Helmut Reitze, der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission.

Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, protestierte heute deutlich gegen diese Forderung der Öffentlich-Rechtlichen. Sie ließen keine Gelegenheit ungenutzt, für ihre "digitalen Höhenflüge" Wettbewerbsverzerrungen zu rechtfertigen, sagte Doetz in Berlin. Die Leittragenden: Natürlich die Privaten Sender. Doetz wittert einen "medienpolitischen Verrat" am dualen Rundfunksystem, den es zu verhindern gelte.

Das öffentlich-rechtliche Angebot dürfe durch die "staatliche Hilfe Rundfunkgebühr" nicht ausgebaut werden. Das gelte für Frequenzen und die Übertragungswege, die ARD und ZDF nutzen. Doetz forderte den Gesetzgeber auf, den Auftrag der Anstalten klar zu definieren und das gebührenfinanzierte Angebot entsprechend zu begrenzen.

Der VPRT hatte bereits 2003 gegen den wettbewerbswidrigen Einsatz von Rundfunkgebühren protestiert und vor der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland verzerre den Wettbewerb, mit ihren Aktivitäten verstießen ARD und ZDF gegen das Beihilferecht. Bund und Länder hatten die Gebühren gegenüber der EU-Wettbewerbskommission verteidigt, sie seien gemäß europäischem Wettbewerbsrecht keine verbotene Beihilfe.

Die ARD investierte in den Jahren 2001 bis 2004 insgesamt 160,26 Millionen Euro; das ZDF gab 33,56 Millionen aus.