Das Editions-Poker um die Wannenmann-Nachschrift von Hegels »Ur-Rechtsphilosophie« (SPIEGEL 52/ 1983) könnte einen juristischen Streit nach sich ziehen: Herausgeber Karl-Heinz Ilting beansprucht für seine Anfang Dezember 1983 ausgelieferte Edition die Urheberrechte einer »Editio princeps« oder Erstausgabe. Titel: »Die Philosophie des Rechts. Die Mitschriften Wannenmann (Heidelberg 1817/18) und Homeyer (Berlin 1818/19)«; erschienen bei Klett-Cotta, Stuttgart; 400 Seiten; 88 Mark. Iltings Anspruch richtet sich gegen den soeben publizierten Zweitdruck, die Wannenmann-Ausgabe des Bochumer Hegel-Archivs im Hamburger Felix Meiner Verlag. Die Bochumer führen ihre editorische Buchstabentreue ins Feld, während sich Ilting auf seine Schutzfrist von zehn Jahren beruft. Zudem umfassen seine Erläuterungen mehr als 67 Seiten; den Bochumern reichen sieben.
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