"Esra"-Streit Mutter unterliegt mit Klage
Karlsruhe/Hamburg - "Esra" und - zumindest vorerst - kein Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Klage gegen den inzwischen verbotenen Roman von Maxim Biller abgewiesen. Das Karlsruher Gericht lehnte einen eigenen Unterlassungsanspruch der Mutter von Billers Ex-Freundin ab, die sich durch das Buch diffamiert sah. Der Autor hatte sie im Roman als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert.
Die Entscheidung des BGH ändert allerdings nichts daran, dass "Esra" weiterhin verboten bleiben wird. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte den von einer Liebesbeziehung handelnden Roman im Oktober 2007 endgültig vom Markt genommen, weil das Werk die Intimsphäre der in der Romanfigur "Esra" erkennbaren Ex-Freundin Billers verletze.
Wie die Mutter, so die Tochter - dieser Grundsatz galt aber in Karlsruhe nicht. Während die Tochter mit ihrer Klage Erfolg hatte, befand der BGH, dass im Fall der Mutter die Kunstfreiheit Vorrang habe - und wies ihre Klage ab.
Das erstmals im Jahr 2003 erschienene, mit intimen Details gespickte Buch handelt von der schwierigen Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler Adam. Der Beziehung im Weg steht insbesondere Esras Mutter Lale.
Beim Landgericht München ist derzeit noch eine Klage der Mutter auf Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro anhängig. Mit dem heutigen Urteil des BGH dürften ihre Aussichten, damit Erfolg zu haben, deutlich sinken.
tdo/AP/ddp/dpa