Klage gegen Potter-Plagiate Rowling erringt Teilerfolg
London - Einen ersten Teilerfolg mit der Klage gegen den indischen Ableger des Internet-Auktionshauses eBay kann Harry Potter Schöpferin Joanne K. Rowling, 41, für sich verbuchen. Ihr Anwalt erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf von Raubkopien. Die britische Erfolgsautorin hatte, laut Angaben der "Times", die Klage bereits 2004 eingereicht.
Die Zeitung berichtet weiter, dass mehrere Händler gefälschte Bücher aus der Reihe des bebrillten Zauberlehrlings über die Internetseite verkauft haben. Der dadurch entstandene Schaden belaufe sich auf umgerechnet fast drei Milliarden Euro. Die bereits erschienenen sechs Bücher wurden weltweit mehr als 325 Millionen Mal verkauft und in 64 Sprachen übersetzt.
Weitere Anhörungen zum Plagiats-Fall seien für den 23. Mai angesetzt, ziemlich genau zwei Monate vor dem Erscheinen des siebten und letzten Bandes.
hae/dpa