Potter-Mania Harry Potter und das Ladenschlussgesetz
München/Berlin - Nur über eigenwillige Schleichwege können bayrische Fans in der Nacht zum Samstag, dem ersten offiziellen Verkaufstag, an den neuen Harry-Potter-Roman herankommen. Zahlreiche Buchhandlungen veranstalten zwar Potter-Mitternachtspartys, ein Verkauf findet - unter Hinweis auf das Ladenschlussgesetz - aber nicht statt. Nur bei "geschlossenen Veranstaltungen" mit einer persönlichen Einladung können die Potter-Süchtigen ein Buch aus der Rekord-Erstauflage von einer Million Exemplaren ergattern.
Eine Münchner Buchhandlung hat deshalb druckfrische Bücher schon vorab an eine Kneipe verkauft. Diese wiederum veräußert die Bücher bei einer Fete. In Würzburg offeriert eine Buchhandlung Schlafplätze für 30 Auserwählte, die dann dort "bis zum Morgengrauen" schmökern können. Branchenprimus Hugendubel in München lädt zwar zu einer Party, verkauft wird aber nach Angaben einer Sprecherin erst am Samstag. Dafür öffnet Hugendubel bereits um sechs Uhr, drei Stunden früher als üblich. Lediglich Buchhändler an Bahnhöfen und Flughäfen dürfen den neuen Band ab ein Uhr offiziell in ihr Sortiment aufnehmen.
"Unsere intensiven Bemühungen für eine bayernweite einmalige Sonderregelung sind am Widerstand der Behörden gescheitert", teilte der Verband Bayerischer Verlage und Buchhandlungen mit. Auch die Stadt Nürnberg bat vergebens um eine Ausnahmegenehmigung. Ein dringliches öffentliches Interesse sei nicht erkennbar, heißt es in einem Antwortschreiben des bayerischen Sozialministeriums. Außerdem müsse man sich fragen, was Kinder um Mitternacht auf der Straße zu suchen hätten, ergänzte ein Ministeriumssprecher. Es sei nicht einsichtig, dass Kinder das Buch "in der Nacht lesen müssen".
Auch bei geschlossenen Veranstaltungen müssen die Buchhändler Acht geben, dass sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Minderjährige Leser dürfen nur in Begleitung Erwachsener mitfeiern, andernfalls wird das Jugendschutzgesetz verletzt. Wie viele Partys gefeiert werden, ist unbekannt. Da die Feiern privaten Charakter haben müssen, darf nicht für sie geworben werden.
Die Berliner Buchhändler benötigen für den Harry-Potter- Verkauf keine Sondergenehmigungen, denn das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz drückt ein Auge zu. Die nächtlichen Potter-Partys sind geschlossene Gesellschaften, zu denen nur geladene Gäste eingelassen werden. Kostenlose Eintrittskarten wurden vorab an die Kinder verteilt. An die "geladenen Gäste" würden nach Mitternacht dann die Bücher verkauft, hieß es in der Hauptstadt. "Als einmalige Kulturveranstaltung ist das schon in Ordnung", sagte eine Sprecherin des Landesamtes für Arbeitsschutz.