Macke - DER SPIEGEL
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NEUSS Macke

• aus DER SPIEGEL 48/1960
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Zu einer privaten Ein-Mann-Aktion unter dem Slogan »Macht das Kino auf!« hat sich der Berliner Kabarettist ("Mann mit der Pauke") und Film-Komiker Wolfgang Neuss aufgeschwungen.

Wofür Neuss die Lichtspielhäuser geöffnet sehen möchte, demonstrierte er kürzlich in Berlin und in der Bundesrepublik: Interessenten und Kritikern zeigte er in von ihm gemieteten Kinosälen seinen kabarettistischen Film »Wir Kellerkinder«.

Westdeutschlands Kinobesitzer wollen die von Neuss mit knappem Budget (300 000 Mark) und den »Stachelschwein«-Kabarettisten gedrehte Filmsatire nicht in ihr Abendprogramm aufnehmen, weil der Komiker die üblichen Geschäftspraktiken auf den Kopf gestellt hatte. Er überließ die »Kellerkinder« dem, Deutschen Fernsehen zur Premiere auf dem Bildschirm und gedachte sie erst anschließend in die Kinohäuser zu schleusen.

Was Neuss als »fortschrittliche Geschäftspraktik« empfand, wurde von der Repräsentanz des Kinobesitzerstandes hingegen als »Brüskierung« gewertet. Obgleich die Filmbewertungsstelle »sich mit Vergnügen bereit fand, dem Film das Prädikat ,Wertvoll' zu erteilen« - die Gutachter lobten »den Schneid, die innere Wahrhaftigkeit, den erzieherischen Impetus und nicht zuletzt die stilvolle Kabarettistik« -, riefen die Kinobesitzer mehr oder minder verhohlen zum Boykott der »Kellerkinder« auf.

Die Fachkorrespondenz »Neuer Filmspiegel« drohte: »Wir werden uns sehr intensiv für die Namen der Filmtheater interessieren, die 'Wir Kellerkinder' auf ihr Programm setzen.«

So blieb den Kinobesuchern, die kein Fernsehgerät besitzen, die Geschichte vom Pimpf Macke Prinz vorenthalten, der zur Nazizeit einen Kommunisten und nach Kriegsende einen strammen Parteigenossen in seinem Keller verbirgt.

Doch Neuss gab nicht auf. Und dem »Stella«-Filmverleih des Frankfurter Kaufmanns Paul M. Buenger, der den Neuss-Film vertreibt, gelang es tatsächlich, einige Theaterbesitzer zur Desertion aus der Boykottfront zu überreden. Obgleich das Fachblatt »Film-Echo« es als »geradezu selbstmörderisch« empfand, »wenn die deutschen Filmtheater Neuproduktionen nachspielen, die auf den Fernsehschirmen ihre Uraufführung erlebt haben«, übernahmen einige Kinobesitzer die »Kellerkinder« in ihr Abendprogramm.

Im Heidelberger »Filmsonderdienst Ott«, einem vertraulichen Erfahrungsaustausch der Filmtheater, meldeten die Einzelgänger alsbald, was die Boykott-Förderer nicht erwartet hatten:

- »... überragendes Geschäft« (Goethehaus, Hannover);

- »... müssen den Film in die zweite Woche übernehmen ...« (Thega-Lichtspiele, Hildesheim);

- »... gutes Geschäft ... Publikum klatschte am Schluß der Vorstellungen ...« (Skala, Bielefeld).

Während Neuss letzthin seine Ein-Mann-Aktion intensivierte und als Handelsreisender in eigener Sache umherfuhr, wurde ihm unvermutet von einer höchst offiziellen Instanz Hilfe zuteil. Schon Ende September hatte sich »Der Berichterstatter« der 4. Beschlußabteilung im Bundeskartellamt an den »Kellerkinder«-Verleiher Buenger gewandt. Schrieb der Kartellwächter: »Einem in der Zeitschrift DER SPIEGEL, Heft 38, vom 14. September 1960, S. 69 f, abgedruckten Artikel - 'Fernsehfilm: Einer kam durch' - entnehme ich, daß die inländischen Filmtheaterbesitzer grundsätzlich die Aufführung von Filmen ablehnen, die im Fernsehen gezeigt worden sind ...«

Der Berichterstatter äußerte »Verdacht des Boykotts« und erbat nähere Aufschlüsse über das Zustandekommen der Kinobesitzer-Front.

Rund einen Monat später richtete das Kartellamt unter Bezug auf die SPIEGEL-Veröffentlichung ein »Auskunftsersuchen« nach den Bestimmungen des »Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen« an den »Zentralverband der Deutschen Filmtheater e.V.« (ZdF). »Zur Klärung des Sachverhalts« und unter Androhung »einer Geldbuße bis zu 50 000 Mark« bei vorsätzlich falscher, fahrlässiger oder nicht fristgemäßer Aussage soll ZdF-Funktionär Rolf Theile eine Reihe von Fragen über die Abwehrfront der Kinobesitzer gegen die »Kellerkinder« beantworten.

Das Bundeskartellamt forderte die Übersendung von Sitzungsprotokollen sowie Rundschreiben und heischte Auskunft darüber, wie einige Maßnahmen der organisierten Filmtheaterbesitzer gegen die »Kellerkinder« zustande gekommen seien. »Wegen besonderer Eilbedürftigkeit« setzte das Kartellamt dem ZdF eine 15tägige Frist.

Die aufgeschreckten Verbandsfunktionäre haben inzwischen um Fristverlängerung gebeten und den Besuch eines Abgesandten angekündigt.

Film-Satire »Wir Kellerkinder"*: Das Kartellamt griff ein

* Wolfgang Neuss als Pimpf Macke Prinz.

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