LEXIKA Meyer blau
Daß die Meyer-Redakteure blaumachen, kann man nach erster Durchsicht des Taschenlexikons Geschichte . - .. wahrhaftig nicht sagen«, loben die Presse-Herren des Bibliographischen Instituts ihr neuestes Produkt: eine »leuchtend blaue« Pappkassette mit sechs blauen Bändchen.
Nun gilt auch für zweideutige Eigenlobsprüche die Maxime, wer ins Blaue rede, treffe damit nicht immer schon ins Schwarze - oder, mit Goethe selig: »Wo viel Licht ist, ist starker Schatten.«
Das Licht ist gleichsam der in Deutschland neue Gedanke eines billigen (daher im Kleindruck gefertigten) und trotzdem kompletten Fachlexikons für Geschichte. Es wurde den Lesern aufgesteckt, nachdem durch Marktumfrage ermittelt worden war, daß die Deutschen immer noch und immer wieder am meisten über Geschichte in ihren vielbändigen Großlexika nachschlagen.
Dieses Fachlexikon kann nicht nur »Geschichte in Gestalten« behandeln, obschon auch in ihm rund 15 000 Kurzbiographien enthalten sind.
Es informiert ebenso über wichtige Ideologien, über historische Epochen (beispielhaft der Artikel über »Neuzeit"), über Landes- und löblicherweise in Auswahl auch über Städtegeschichten; es liefert Sacherklärungen und Erläuterungen vieler historischer Begriffe, ja sogar mehr als 6000 Literaturangaben zu wichtigen Themen; es illustriert Geschichte mit rund 200 Karten, mit vielen S.106 dynastischen Stammtafeln und schematischen Zeichnungen (etwa zum Vergleich der Staatsformen), mit 59 farbigen und 111 Schwarzweißabbildungen.
Doch das ist nicht alles. Die »Redaktion Geschichte« des Mannheimer Lexikon-Instituts wollte sich zudem am Grundsatz orientieren, »zuverlässig und objektiv« zu berichten. Sie verzichtet daher laut Vorwort auch auf den Ehrgeiz, den Leser »von einem bestimmten moralischen oder ideologischen Standort her« aufzuklären, und bietet ihm statt dessen nur »sinnvoll geordnete, dokumentierte Fakten zur eigenen Urteilsfindung«.
Vielleicht liegt es an der bloßen Proklamation dieses verschwommenen Positivismus - wie auch an der Benutzung vorfabrizierter, nur bearbeiteter und »aktualisierter« Texte aus Meyers allgemeinen Lexika -, daß der behauptete Ideologieverzicht nicht so recht reüssiert und daß es dem neuen Geschichts-Meyer zudem an methodischer Strenge mangelt.
So haben die Autoren es nicht verstanden, Geschichte von Zeitgeschichte und diese wiederum von purer (politischer) Aktualität klar zu trennen.
Als beklagenswerte Folge ergibt sich die Überfütterung eines historischen Lexikons mit Biographien noch lebender Politiker (wobei die Auswahl dunkel bleibt: warum etwa Mischnick, aber nicht Graf Lambsdorff oder Ertl?). Als schlimmer »Ausgleich« fehlen dann wieder einige der auch weltgeschichtlich bedeutsamsten Denker der Moderne.
Beispielsweise präsentiert der Geschichts-Meyer (den Noch-nicht-Kanzler) Helmut Kohl, aber nicht Albert Einstein, Norbert Blüm, aber nicht Friedrich Nietzsche, Hans-Dietrich Genscher, aber nicht Sigmund Freud, Hans Filbinger, aber nicht Charles Darwin.
Während also Gegenwartspolitiker im Geschichtslexikon überreichlich vertreten sind, geht es den auch politisch wichtigen zeitgenössischen Denkern keineswegs so. Auch hier überrascht die, zugegeben, Qual der Wahl: Warum etwa Wolfgang Abendroth, Max Horkheimer und Herbert Marcuse, nicht aber Theodor W. Adorno, Jürgen Habermas, Ernst Bloch und Georg Lukacs? Warum (mit Recht) Raymond Aron, nicht aber Jean-Paul Sartre? Warum Hannah Arendt, nicht aber Martin Heidegger und Karl Jaspers? Warum Ralf Dahrendorf, Sir Karl Popper aber nicht?
Die Fragwürdigkeit der Auswahl gilt auch für die Vergangenheit: Epochen-Gestalten wie Aristoteles, Augustinus, Dante, Kopernikus, Newton und Kant gehören offenbar im Unterschied zu jedem Zwerg Nase aus Politik und Krieg nicht zur Weltgeschichte.
Eigentümlich verschieden behandelt Meyer blau auch das Verhältnis von Geschichte und Zeitgeschichte bei einigen Großmächten.
Erhält die Geschichte (bis 1914) Großbritanniens und Frankreichs rund zwölf oder elf Spalten, die Zeitgeschichte hingegen vier oder fünfeinhalb, so kehrt sich das Verhältnis für Rußland um: bis 1917 etwa sechs, die Sowjet-Union hingegen neun Spalten. China wiederum erhält für sein Kaisertum bis 1912 etwa fünfeinviertel, für die Zeitgeschichte jedoch nur knappe zwei Spalten.
Auch krasse historische Fehlurteile sind festzustellen. So gelten etwa die Reformatoren auch als »Repräsentanten der Renaissance« - während sie doch nichts so sehr bekämpft haben wie die beginnende Verweltlichung des Christentums durch die Renaissance.
Ebenso erbringen die Ausflüge einiger Autoren in eine bemühte, deswegen aber nicht schon objektive oder gar sinnvoll geordnete politologische Faktenwelt des realen Sozialismus zuweilen seltsame Resultate.
So wird dem Leser unter DDR, »Politisches System«, kommentarlos mitgeteilt: »Die staatliche Machtausübung in der DDR vollzieht sich auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus.«
Wer jetzt hilfesuchend zum Artikel »demokratischer Zentralismus« greift, erfährt von einem »für alle kommunistischen Parteien verbindlichen Leit- und Organisationsprinzip«, nicht aber von dessen Anwendung auf den Staat.
Zieht er nun den Artikel »Demokratie« - in dem ihn als schwarzer Schimmel die Neuwortschöpfung »gemäßigte Radikale« erfreut - als Verständnishilfe heran, so erfährt er hier, daß der demokratische Zentralismus leninistisch die »Diskussionsebene im Volk von der Entscheidungsebene in den Spitzengremien der Partei« trenne.
Derart geistig gestärkt, liest der informierte Leser verständnisvoll den lapidaren Lexikon-Satz über das politische System der DDR, der offenbar für sich selbst sprechen soll: »Ausdruck und Inhalt sozialistischer Staatlichkeit« sei erstens »die Machtausübung durch alle Werktätigen«.
Erst viel später allerdings stößt er im selben Artikel darauf, die »Nationale Front« der Parteien und Massenorganisationen in der DDR sei »eine Konsequenz des ideologisch erklärbaren und als Verfassungsnorm verankerten Führungsanspruchs der SED«.
Im SED-Artikel heißt es dann jedoch überraschend: »Mit bürokratisch-diktatorischen Methoden dirigierte sie Staat und Gesellschaft« - wobei das augenscheinlich auf Ulbricht gemünzte Imperfekt auffällt.
Ähnlich zweideutig erfährt der Leser zwar unter »Menschenrechte«, nach dem Verständnis der sozialistischen Staaten seien »die dem einzelnen zustehenden Grundrechte wegen der angebl. Interessenidentität zw. Bürger und Staat von diesem abgeleitet« - wobei man sich besorgt fragt, was der arme einzelne nach dem sogenannten Absterben des Staates macht.
Aber der Artikel »Grundrechte« macht dann weniger Federlesens: »Von einem wirksamen, gerichtl. abgesicherten Schutz der G. kann in den Staaten des Ostblocks nicht die Rede sein.«
Erst jetzt, nach anstrengenden Recherchen, weiß der nicht vorgebildete Leser, was ihm - ohne direkte Verständnishilfe - im DDR-Artikel als Verfassungs(para)phrase angeboten wird: »Die in der Verfassung eingeräumten Grundrechte (...) sind primär Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte, erst in zweiter Linie verstehen sie sich als persönl. Entfaltungsrechte.«
Auch der Leser des Geschichts-Meyer entfaltet sich: Er macht blau.
Rudolf Ringguth