ARZNEIMITTEL Mit Musik
Die Pillen und Tabletten, die von der »Eurim-Arzneimittel GmbH« im oberbayrischen Piding an westdeutsche Apotheken geliefert werden, stammen alle aus guten Häusern: Gefertigt von bekannten deutschen Medikamentenherstellern, von deren Töchtern im Ausland oder auch von amerikanischen Pharma-Multis, tragen sie die gleichen Markennamen wie die sonst von Pharmagroßhändlern gelieferten Produkte, sie enthalten die nämlichen Substanzen in gleicher Reinheit und haben die gleiche Wirkung.
Und doch haben die Pidinger mit ihrer Ware die westdeutsche Pharma-Branche in Aufruhr versetzt: Eurim bezieht seine Arzneimittel - fast ausschließlich Umsatzrenner von Herstellern wie Bayer und Hoechst - aus dem Ausland, wo sie weit billiger zu haben sind. Beliefert werden damit westdeutsche Apotheken - weit unter den üblichen Großhandelspreisen.
Solche Auslegung von Wettbewerb und freier Marktwirtschaft stieß nun auf den erbitterten Widerstand von Apotheker-Verbänden und Pharmamanagern, die Umsatz- und Ertragseinbußen fürchten.
Klaus Stürzbecher, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), richtete 15 gleichlautende »Eingaben« an die Bundesministerien für Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, das Bundesgesundheitsamt und alle für das Arzneimittelwesen zuständigen Länderministerien und bat um staatlichen S.226 Beistand: Angesichts der »abzusehenden Ausdehnung des Marktes für Importarzneimittel« erhoffe er sich »schnelle Klärung« und »Absicherung« in der Frage, ob er den 16 133 öffentlichen Apotheken der Bundesrepublik die »Bevorratung mit und Abgabe von Importware« tatsächlich »empfehlen« müsse.
Vor allem die bundesdeutschen Krankenkassen drängen darauf, daß die Apotheken die billigere Importware abnehmen und den Preisvorteil an die Medikamenten-Kunden (und an deren Kassen) weiterreichen.
Stürzbecher dagegen brachte nun namens der Abda »arzneirechtliche Bedenken« gegen die Importpillen zu Papier. Fürs erste scheiterte er mit seinem Vorstoß.
Die Eurim erwirkte im Gegenzug beim Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung, mit der Stürzbecher untersagt wird, seine Behauptungen zu wiederholen: Bei aus dem Ausland reimportierten Medikamenten handele es sich um »keine normengerechten Arzneimittel«, es fehle mitunter die »formale Zweitzulassung«, die Beipackzettel entsprächen »nicht den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes«, die Verfalldaten seien »schwer identifizierbar«.
Auch die Behauptungen, Zweifel an den »pharmakokinetischen Eigenschaften und der Bioverfügbarkeit« der importierten Pillen seien angebracht und die »psychologischen Folgen der Abgabe von importierten Arzneimitteln an Patienten« seien »insgesamt als negativ zu bezeichnen«, wurden dem Abda-Chef untersagt.
Daß Stürzbecher im ersten Durchgang auf Granit biß, liegt an der arzneirechtlichen Solidität seiner Gegner: Die Eurim-Arzneimittel GmbH, geführt von Apotheker Andreas K. Mohringer und Pharmakaufmann Helmut Leipold, ist, nach deutschem Arzneimittelrecht, ein Pharma-Unternehmen wie Bayer oder Hoechst.
Die Eurim besitzt eine »Herstellungserlaubnis« für Pharmazeutika, macht allerdings davon im Wortsinn keinen Gebrauch: Die Firma hat sich - seit sieben Jahren - auf den Import pharmazeutischer Bestseller in die Bundesrepublik spezialisiert. Bei dem Handel geht es nur um Medikamente, die von international operierenden Konzernen in haargenau gleicher Zusammensetzung, Dosierung und Darreichungsform sowie unter gleichem Markennamen in anderen europäischen Ländern angeboten werden - aber weit billiger als in Deutschland.
Zum Teil stammt die Eurim-Ware ursprünglich aus deutschen Pharma-Großküchen; die Präparate wurden dort für den Verkauf in fremden Ländern zubereitet, sei es als Wirkstofflieferung an konzerneigene Abfüller im Ausland, sei es als fertig verpackte Spezialität für europäische Vertriebstöchter.
So handelt es sich beispielsweise bei den Eurim-Re-Importen Canesten (Antimykotikum von Bayer), Aktiferrin (Eisenmangelpräparat von Merckle), Cosaldon (Durchblutungsmittel der Wiesbadener Hoechst-Tochter Albert-Roussel) oder Euglucon (Antidiabetikum von Boehringer-Mannheim) um rein deutsche Produkte, selbst wenn auf der Pillenschachtel, wie bei Euglucon, das italienische »compresse« statt des deutschen Wortes »Tabletten« steht.
Zum anderen kauft Eurim im Ausland Arzneimittel ein, die dort produziert und von den jeweiligen Konzerntöchtern auf europäischen Märkten nur vertrieben werden. Beispiel: das Magenmittel Tagamet, ein Umsatzrenner in deutschen Apotheken. Es wird vom US-Pharma-Multi Smith Kline ausschließlich in Philadelphia hergestellt, auch wenn die Göttinger Tochterfirma von Smith Kline als »deutscher Hersteller« auf der Verpackung erscheint.
Das aus Philadelphia stammende Tagamet unterscheidet sich therapeutisch in nichts von jenem Tagamet, das Eurim aus Frankreich und Belgien importiert - außer, daß es teurer ist. An jeder 50er-Schachtel »Tagamet 400« (etwa der 20-Tage-Bedarf eines Magenkranken, Apotheker-Endpreis: 141,66 Mark) spart der Verbraucher (oder seine Kasse) rund 20 Mark, wenn der Apotheker sie bei Eurim kauft.
In keinem anderen europäischen Land können die Pharma-Multis so selbstherrlich ihre Preise festsetzen wie in der Bundesrepublik. Nirgend sonst können sie, uneingeschränkt durch Mitspracherechte von gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Sozialbehörden (die für fast 80 Prozent des Medikamentenumsatzes über Apotheken aufkommen), ihre Preispolitik eigenhändig gestalten.
120 Tabletten des Diabetiker-Mittels Euglucon N etwa, so ermittelte jüngst das Bundeskartellamt, erfordern einen Herstellungsaufwand, sämtliche Forschungs-, Verpackungs- und Werbekosten inbegriffen, von nicht mehr als drei Mark. Als Fabrikabgabepreis jedoch berechnen die Euglucon-Produzenten Boehringer-Mannheim und Hoechst dem Apothekengroßhandel 37,27 Mark. (Der Endverbraucher in der Apotheke zahlt 66,90 Mark.)
In anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Großbritannien und in der Schweiz, müssen die Pharmafabrikanten gegenüber Krankenkassen oder Gesundheitsbehörden ihre Kalkulationen im Kern offenbaren.
Dabei müssen sie etwa den Aufwand für Forschung und Entwicklung, Arztservice und Absatzwerbung nachweisen, nicht nur behaupten. Wollen sie Preise erhöhen, müssen sie dafür überzeugende Gründe anführen - genehmigt werden Preissprünge nur, wenn Kassen S.227 oder Behörden sie für berechtigt halten. Konzerninterne Preisspielereien, etwa Phantasieberechnungen für Wirkstofflieferungen an weiterverarbeitende Konzern-Töchter, werden nicht zugelassen.
Die Pharma-Riesen beklagen und ertragen es: Gewinne machen sie auch in jenen Ländern, allerdings etwas geringere als in der Bundesrepublik.
Zwar sind Preisunterschiede in den einzelnen Ländern durch unterschiedliche Apothekenspannen und Steuersätze mitbedingt. Doch damit allein lassen sich die Spitzenpreise in der Bundesrepublik nicht erklären.
So kosten beispielsweise 30 Tabletten Euglucon 5
* in Spanien 5,21 Mark,
* in Italien 6,16 Mark,
* in England 10,90 Mark,
* in der Bundesrepublik 23,90 Mark.
( Preisgabe von ) ( Boeringer-Mannheim/Hoechst in dem ) ( Arzneimittelverzeichnis »Rote Liste ) ( 1982«. )
Musik ist ohnehin in dem Geschäft. Aus einem einzigen Kilo des Euglucon-Wirkstoffs Glibenclamid im Verkaufswert von 500 bis 800 Mark lassen sich rund 25 000 Tabletten pressen.
Jahrelang gelang es den Pharma-Multis, ihr Preis-Paradies Bundesrepublik, »eine Art Schlaraffenland« (Ökonom Eckhardt Westphal vom Bundesverband der Ortskrankenkassen), gegen Preisdrücker abzuschotten - bis die Pidinger Pharma-Importeure in dem europäischen Preisgefälle ihre spezielle Chance sahen.
Vergebens mühten sich die Großen der Branche, etwa Hoechst, die verabscheuten »Rucksackhändler« samt ihrer »Gastarbeiterware aus südeuropäischen Niedrigpreisländern« (Hans-Joachim Cramer vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie) aus dem deutschen Arzneimittelmarkt hinauszuprozessieren. Sie blitzten nicht nur vor dem Bundes-, sondern auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ab.
Der BGH bestätigte der Eurim, daß sie sich mit ihren Importen »im Rahmen des redlichen Geschäftsverkehrs hält«. Sie verletze weder Warenzeichen- noch Patentrechte, gefährde auch nicht die Arzneimittelsicherheit, indem sie den aus fremdsprachigen Ländern importierten Pillenschachteln eine deutschsprachige Gebrauchsinformation beilegt.
Der Europäische Gerichtshof formulierte zudem einen Leitsatz, der den klagenden Pharma-Multis bitter schmecken mußte: »Ein wirksamer Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen verlangt auch«, so erklärten die Richter in Luxemburg, »daß Arzneimittel zu angemessenen Preisen verkauft werden.«
Zunächst hatten vor allem Krankenhäuser und Universitätskliniken das S.230 preiswerte Eurim-Sortiment genutzt. 600 Großkliniken stehen inzwischen als Abnehmer in der Pidinger Kundenkartei.
Auch etwa 1000 öffentliche Apotheken bezogen Ware aus Oberbayern - und sicherten sich damit ein diskretes Zubrot. Denn die Eurim zeigte sich bei diesem Geschäft zunächst äußerst kulant.
Die Eurim-Importeure berechneten den Apotheken auf dem Papier die höheren deutschen Spezialitäten-Preise, wie sie in der sogenannten »Lauer-Taxe« aufgeführt waren; entsprechend viel zahlten Kunden und Kassen.
Bei jedem Eurim-Paket aber lagen etliche Pillenschachteln als (unberechnete) Dreingabe für den Apotheker. Der sogenannte Naturalrabatt erreichte bis zu 30 Prozent des Warenwerts.
Solange es die Extra-Schachteln gab, kamen den Apothekern weder an der Qualität der Eurim-Ware Zweifel noch sahen sie die Arzneimittelsicherheit gefährdet. Ebensowenig meldeten sie Schwierigkeiten mit der Kundschaft. Der Aufgabe, Patienten zu erklären, daß eine »crema« eine »Creme« ist, fühlten sich die Eurim-Bezieher gewachsen.
Das änderte sich erst, als die Pidinger Importeure bei zwölf Medikamenten ihres Apotheken-Sortimentes auf ehrliche (neuerdings auch in der Lauer-Taxe ausgewiesene) Niedrigpreise umstiegen. Damit endete für die Apotheker der Preis-Schnitt gegenüber den Kassen. Mehr noch: Die Handelsspannen für die betreffenden Präparate sanken.
Per Anzeige in der »Pharmazeutischen Zeitung« taten die Eurim-Manager kund, vom 1. April an würden sie die Rechnungsumstellung auch noch für 38 weitere Umsatzrenner vornehmen. Damit freilich kommen nun auch jene 15 000 Apotheker in Verdrückung, die bisher an dem Eurim-Deal nicht teilnahmen.
Denn nach den Arznei-Lieferverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen - zwölf Milliarden Mark Apotheken-Jahresumsatz laufen über diese Schiene - sind die Apotheker verpflichtet, bei identischen Arzneimitteln den in der Lauer-Taxe ausgewiesenen jeweils niedrigeren Preis zu berechnen. Da die Pidinger Importe in der Lauer-Taxe um durchschnittlich 15 Prozent billiger geführt werden, könnten die Krankenkassen damit die Luxus-Preise der großen Pharma-Firmen unterlaufen - zum Nutzen ihrer Beitragszahler.
Die Kassen erkannten die Chance. Der Geschäftsführer des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen, Hans-Wilhelm Müller, ermahnte den Apothekerverband, »dafür Sorge zu tragen, daß von dem günstigen Preisangebot der Firma Eurim Gebrauch gemacht wird«.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen, Franz-Josef Oldiges, wurde noch deutlicher: Die Apotheker seien verpflichtet, S.231 schrieb er der Abda, die »Abgabe und Abrechnung von Arzneiverordnungen« den »Veränderungen im Sinne der Arznei-Lieferverträge anzupassen«. In den »genannten Fällen« seien die »Präparate der Firma Eurim vom Apotheker abzugeben und zu berechnen«. Die Rezeptprüfstellen der Ortskrankenkassen würden wachsam sein.
Der Gegenschlag der Bedrängten folgte sozusagen auf dem Fußpilz: Pharma-Multi Bayer, mit seinem Pilzmittel Canesten und seiner Venensalbe Lasonil im Eurim-Programm, zog gegen den Bundesverband der Ortskrankenkassen vor Gericht. Vorwürfe: »Aufforderung zum Boykott« und »versuchte Anstiftung zur Diskriminierung« der (hochpreisigen) deutsch beschrifteten Bayer-Schachteln.
Daß qualitativ zwischen deutscher und importierter Ware nicht der geringste Unterschied bestehe, räumten die Bayer-Anwälte ein - es sei sowieso alles Original-Bayer-Ware aus der Leverkusener Wirkstoffküche.
Aber es stehe dem Ortskrankenkassenverband nicht zu, die Apotheker zum Eurim-Bezug zu animieren und damit »die Position des Wettbewerbers Eurim zu fördern«. Zudem würden auf diese Weise die »Zwangspreise des Auslands nach Deutschland exportiert«, und das verstoße »gegen die in Deutschland geltende Rechts- und Wirtschaftsordnung«.
Das Kartellgericht des Kölner Landgerichts erließ die von Bayer beantragte einstweilige Verfügung. Doch der rechtliche und taktische Hickhack geht weiter.
Der Verband der Ortskrankenkassen legte Widerspruch gegen die Kölner Verfügung ein. Andererseits heckten die Apotheker, von ihrer Standesorganisation Abda ermuntert, einen Plan aus, nun die Eurim aufs Kreuz zu legen: Durch zahllose Kleinstbestellungen in Piding - beispielsweise je eine einzige Schachtel Rastinon (Antidiabetikum von Hoechst) - wollen sie den Nachweis führen, daß die Import-Firma so viele Mini-Aufträge nicht bewältigen könne und mithin (im Sinne des Kassenrechts) »nicht lieferfähig« sei.
Die Ortskrankenkassen halten dagegen: Nach Paragraph 8 der Apothekenbetriebsordnung seien die Offizininhaber verpflichtet, Medikamente »in einer Menge vorrätig« zu halten, »die mindestens dem Durchschnittsbedarf einer Woche entspricht«. Diese Auflage aber lasse sich mit solchen Kleinstbestellungen offenkundig nicht erfüllen.
Gerechnet haben unterdes schon beide Kontrahenten. Rund 35 Millionen Mark, zu diesem Schluß kamen die Kassen, könnten sie jährlich sparen, wenn die Apotheker auch nur teilweise auf das Eurim-Angebot eingingen, statt es abzublocken.
Die Gegenrechnung der Apotheker: Pro Offizin würden am Jahresende 2160 Mark weniger Umsatz in der Kasse sein.
S.227Preisgabe von Boeringer-Mannheim/Hoechst in demArzneimittelverzeichnis »Rote Liste 1982«.*