Offene Flanke - DER SPIEGEL
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Fernsehen Offene Flanke

Nach einem Bescheid des Bundesfinanzhofs droht ARD und ZDF eine »Katastrophe": Die Sender sollen ihre Werbeeinnahmen voll versteuern. Möglicher Ausweg: eine neue Gebührenerhöhung.
• aus DER SPIEGEL 39/1973
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Über drei Jahre lang blieb das Aktenzeichen I R 85,86/70 ungelöst. Doch jetzt ist der Fall -- Funk gegen Fiskus -- klar: Die öffentliche Hand wird zuschlagen.

Für 1,7 Milliarden Mark TV-Werbeeinnahmen aus elf Jahren, so kündigte der Erste Senat beim Bundesfinanzhof (BFH) München dem ZDF in einem »Vorbescheid« an. sei der Sender voll körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Das macht: 1,019 Milliarden Steuerschuld bis 1973 und fortan jährlich 180 Millionen, mehr als ein Viertel des laufenden ZDF-Etats.

Auch vier ARD-Anstalten -- der Sender Freies Berlin, Radio Bremen. der Bayerische und der Norddeutsche Rundfunk -- werden nach Vor-Urteilen des höchsten bundesdeutschen Finanzgerichts zur Kasse gebeten. Statt 25 Prozent sollen die Landessender in Zukunft 36 Prozent Körperschaftssteuer für die Gewinne aus Fernsehreklame bezahlen. Forderungen an die ARD: rückwirkend 750 Millionen, künftig pro Jahr 150 Millionen Mark.

Noch sind die Bescheide nicht rechtskräftig. Eine mündliche Verhandlung der Sender mit dem BFH ist auf Ende November terminiert, das endgültige Urteil wird nicht vor dem nächsten Frühjahr erwartet. Doch ZDF-Justitiar Ernst Fuhr hat »wenig Hoffnung«, die Münchner Finanzrichter noch umzustimmen. Die ARD-Finanzkommission entdeckte in den Münchner Papieren »einen juristischen Scharfsinn, der nicht zu widerlegen ist« (so ein Kommissionsmitglied).

Wenn das so ist, steht dem deutschen Rundfunk die schwerste Finanzkrise seiner Geschichte bevor. Das ZDF, so Fuhr, kann die Steuerschulden »auf keinen Fall aufbringen, selbst dann nicht, wenn wir den Sendebetrieb völlig einstellen würden«. Ganze Hörfunk-Programme, wie die Autofahrerwellen »hr 3« und »Bayern 3«, die aus Werbung finanziert werden, sind gefährdet. Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk, die mit Hörfunk-Reklame ihre Kassen füllen, geraten in Existenznot.

Der Grund der »Finanzkatastrophe« ("Evangelischer Pressedienst") ist grotesk, der Zeitpunkt beinahe komisch: Ausgerechnet durch das kommerzielle Werbegeschäft, das der ARD letztes Jahr einen Bruttoumsatz von rund 700 Millionen und dem ZDF von 280 Millionen Mark einbrachte. kommen die Sender in die Klemme -- just in diesem Herbst, da doch die Landesparlamente durch eine Gebührenerhöhung die gröbsten Finanzblößen in den Funkhäusern abdecken wollten.

Die Hiobspost aus München schockte Anstaltsleiter und Aufsichtsräte. ZDF-Chefredakteur Rudolf Woher versicherte den 3200 Angestellten des Hauses, der Münchner Vorentscheid werde zumindest »die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und deren sozialen Besitzstand« nicht gefährden. Der ZDF-Fernsehrat appellierte aus Sorge um die »Existenzgrundlage« der Anstalt an die Ministerpräsidenten .der Länder.

Doch nicht die Länder sind die Steuergläubiger des ZDF. Eine Novellierung des Körperschaftssteuergesetzes könnte nur der Bund beschließen, die Gewerbesteuer kassieren die Städte Mainz, Wiesbaden und München, wo das ZDF produziert.

Bonn und Mainz haben bereits abgewinkt. Wegen der Gefahr verfassungswidriger Wettbewerbsverzerrung, so teilte das Bundesfinanzministerium mit, komme eine Gesetzesänderung »nicht in Betracht": Eine Befreiung des Rundfunks von der Steuerpflicht würde die Konkurrenzsituation der Presse entscheidend verschlechtern. Finanzminister Helmut Schmidt über die Wünsche des von Unions-Christen beherrschten ZDF: »Denen, die uns dauernd in den Arsch treten«, solle nichts geschenkt werden.

Auch Mainz hat mit den Mainzern kein Erbarmen. Zwar hält es der Stellvertretende ZDF-Fernsehratsvorsitzende Jockel Fuchs für »unverantwortlich«, durch Milliardenforderungen »dem ZDF den Garaus machen zu wollen«, aber als Mainzer (SPD-)Oberbürgermeister erwartet er gleichwohl »den vollen Steuerbetrag« für seine Stadtkasse. Für Helmut Kohls Finanzminister Johann-Wilhelm Gaddum steht fest: »Eine ZDF-Sanierung geht nur über Gebührenerhöhungen.

Mit einem neuen Aufschlag auf die zum kommenden Jahreswechsel um rund 40 Prozent erhöhten Gebühren haben sich auch die Ministerpräsidenten schon abgefunden. Bei ihrer Konferenz am Donnerstag voriger Woche in Bonn haben sie das neue Gebührenabkommen gar nicht erst, wie ursprünglich geplant, auf eine Laufzeit von vier Jahren festgelegt.

Die von den Länderchefs eingesetzte Gebührenkommission habe im vergangenen Frühsommer die Steuerfrage »überhaupt nicht berücksichtigt« und »in diesem Punkte alles mit offener Flanke durchgerechnet' (Kommissionsmitglied Hans-Wolf Rombach, Medienreferent in der Düsseldorfer Staatskanzlei).

Nun stimmt diese Rechnung nicht, und die Landtage, denen die Gebührenverträge in diesem Herbst zugeleitet werden, müssen längst überholte Kalkulationen einsegnen.

Dabei kommt das Fiasko nicht einmal unerwartet, zumindest beim ZDF. Schon 1963 wurde die Mainzer Anstalt zur Steuerzahlung veranschlagt. Einnahmen aus Werbung, so argumentierte die Finanzbehörde, müßten, anders als die hoheitlich kassierten Hörer- und Seher-Gebühren, versteuert werden.

Die Mainzer lehnten ab, gestützt auf den ZDF-Staatsvertrag, der 30 Prozent aller TV-Gebühren und »Einnahmen aus Werbesendungen« als gleichwertige Finanzierungsquellen ausweist.

Auch ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, das den »unmittelbaren Zweck des Werbefernsehens«. die Erzielung von Einnahmen, als »nicht gemeinnützig« erklärte, machte das ZDF nicht schwankend. Der Sender ging beim Bundesfinanzhof in die Revision, zahlte zweimal je fünf Millionen Mark Körperschaftssteuer »ohne Anerkennung einer Rechtspflicht« und wirtschaftete weiter drauflos.

Nie wurden in die Haushalte Rückstellungen für Steuerschulden eingeplant. Als 1971 auf dem Mainzer Lerchenberg der Grundstein zum Bau eines neuen Sendezentrums gelegt wurde. drängte der Technische Direktor des ZDF. Rudolf Kaiser, für das 520-Millionen-Objekt: »Wir müssen jetzt so schnell wie möglich bauen, damit nichts mehr da ist, wenn die Geld von uns wollen.«

Auch die Vertreter des Staates in den Aufsichtsgremien nahmen die Forderungen des Staates nie recht ernst. Noch im vergangenen April verkündete die hessische Staatskanzlei in einem internen Rundschreiben, das ZDF brauche sein Werbe-Inkasso nicht zu versteuern.

Nun hat der Vorbescheid des Bundesfinanzhofs, so ZDF-Fuhr, das Urteil der ersten Instanz »noch verbösert«. Die hatte dem Sender immerhin zugebilligt, von seinen Werbeeinkünften die Kosten für das sogenannte Rahmenprogramm. Sendungen wie »Schweinchen Dick« oder »Daktari«. als Betriebsaufwendungen vor der Versteuerung abzuziehen.

Das ließ der BFH nicht gelten. Das Mainzer Argument, die populäre Verpackung sei unvermeidbarer Aufwand für die Werbung, da sich Spots sonst nicht verkaufen ließen, konterten die Finanzrichter mit dem ZDF-Staatsvertrag: Der Sender sei zum Senden verpflichtet; es bleibe seine steuerrechtlich unerhebliche Entscheidung. ob er gewisse Sendungen zu gewissen Zeiten als Anreiz für Ariel- und Schappi-Spots einplane. Lediglich die Produktionskosten für die zwischen den Reklamekürzeln kichernden Mainzelmännchen sollen als steuerermäßigender Aufwand anerkannt werden.

Dieser Entscheid trifft auch die ARD. Zwar haben die Landessender ihr Werbegeschäft anders als das ZDF stets sendeeigenen privatwirtschaftlichen Tochtergesellschaften überlassen, die pünktlich ihre Steuern zahlten; aber auch diese Werbetöchter zogen die Kosten für ihr Rahmenprogramm vom Werbeeinkommen ab. Fortan dürfen auch sie nur noch den Aufwand für ihre Mainzelmann-ähnlichen Maskottchen, wie »Schmitz und Schmitzchen« (WDR) »Onkel Otto« (HR) oder »Tele-Miezen« (SWF), berücksichtigen.

Mehr noch: Trotz der juristischen Trennung von öffentlich-rechtlichen Anstalten und privatwirtschaftlichen Werbetöchtern entdeckten die BFH-Richter zwischen den Partnern so viele finanzielle Verflechtungen, daß sie die Anstalten künftig mit 36 Prozent Körperschaftssteuer für ihre Werbe-Gewinne belasten wollen.

Während die ARD-Anstalten von nun an »Rücklagen für etwaige Steuerzahlungen schaffen wollen« (WDR-Verwaltungsdirektor Freiherr von Seil), vertraut das ZDF auf seinen hoheitlichen Status: Es kann nicht bankrott gehen.

Da fällt den Fernseh- und Verwaltungsräten nur die nebulöse Formel einer »politischen Lösung« ein. Wohl mag sich für die aufgelaufene Milliarden-Steuerschuld des ZDF aus der Vergangenheit ein Gnadenweg finden, aber in der Zukunft gilt kaum Gnade vor Recht, und die Rechtslage ist verzwickt:

* Eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes ist nicht in Sicht.

* Im ZDF-Staatsvertrag könnte das Werbeeinkommen ausdrücklich als nicht steuerpflichtiger Gewinn aus hoheitlicher Tätigkeit klassifiziert werden. Doch eine solche Klausel könnte der Bundesfinanzhof als Versuch der Länder ansehen, das Körperschaftssteuergesetz des Bundes zu unterlaufen. Bestünde er auf Zahlung, müßte das ZDF erst beim Verfassungsgericht klagen. > Eine Verfassungsklage unmittelbar gegen das endgültige Revisionsurteil des BFH hält ZDF-Justitiar Fuhr für »ziemlich aussichtslos, weil die schon diesmal allen verfassungsrechtlichen Argumenten aus dem Weg gegangen sind«.

* Eine Ausdehnung der Werbezeiten widerspricht dem Medienkonzept aller Bundestagsparteien. eine drastische Erhöhung der Werbe-Einschaltpreise der Konjunkturpolitik. Beides würde auch die Steuersumme noch höher schrauben.

Bleiben die Gebühren. Wenn jeder Rundfunkteilnehmer 14 Mark zahlen würde, so haben Finanzexperten in den Funkhäusern ausgerechnet, könnten die Sender ihre Steuern bezahlen. Fast zum gleichen Preis aber, behauptet ein ARD-Justitiar, könnten die Anstalten auch ganz ohne Werbung ihren Programmauftrag erfüllen.

Zwei Jahre haben die Politiker nun Zeit, über diese groteske Alternative nachzudenken. »Der Rundfunk in der Bundesrepublik«, urteilte der Branchendienst »Fernseh-Informationen«, »steht an einem Scheideweg.«

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